Stefan Lay
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Nett aber Vertretung unzureichend, völlig überteuert
Ich habe Herrn Lay aufgesucht weil ich geblitzt wurde. Da ich schon einige Punkte habe, ging es mir nicht so sehr um das Fahrverbot und die Geldbuße, sondern in erster Linie um die Vermeidung der zusätzlichen Punkte. DIes habe ich Herrn Lay auch gleich zu Anfangs mitgeteilt.
In meiner speziellen Situation hatte die Behörde die Zustellfristen verpasst, mithin die Bescheide zu spät zugestellt. Die Aktenführung der Behörde diesbezüglich war grausig. Herr Lay hatte mir ereits zu Anfangs gesagt, dass zwar eine gewisse Aussicht bestünde, aus der ganzen Sache ganz ohne Bußgeld/Punkte usw rauszukommen, dies aber nicht sicher sei. Kommuniziert wurde ausschlißlich über Email/Telefon. Ebenfalls zu Anfang sendete Herr Lay mir eine Honorarvereinbarung zu, die ich – unwissenderweise – unterschrieb. Auf dieser stand u.a. dass die Gebühren möglicherweise von manchen Rechtsschutzversicherungen nicht oder nicht ganz übernommen werden.
Bereits zu Anfang des Verfahrens bot die Richterin uns an, von einem Fahrverbot abzusehen, bei Verdoppelung der Geldbuße. Da ich auf das Auto in keinster Weise angewiesen war und es mir wie bereits geschildert um die Vermeidung der zusätzlichen Punkte ging, lehnten wir dies ab.
Letztendlich sagte Herr Lay ein paar Monate später aber genau so einem Deal zu und handelte damit genau entgegen meiner Intension. Dies zeugt meiner Meinung nach von einem schlechten Anwalt. Wenig später kam dann der nächste Klopper. Die Rechnung von Herrn Lay war derart hoch und überzogen, dass die Rechtschutzversicherung (Advocard) nur die Hälfte zahlte. Auf Rückfrage teilte mir die Versicherung mit, dass Sie mit der übernommenen Summe (ca. 900,- Euro) schon an der oberen Grenze des Möglichen liegt, was nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz noch zulässig ist. Herr Lay verlangt nun von mir, für die ausgesprochen schlechte von ihm erbrachte und von mir nicht gewollte Leistung noch einmal ca. 900,- Euro. Dies ist meiner Meinung nach eine totale Frechheit. Wegen dieser Rechnung streiten wir uns nun auch vor Gericht. Man muss auch bedenken, dass ein persönliches Treffen nie stattgefunden und der Zeitaufwand u.a. deswegen auch ohne Gerichtstermin für Herrn Lay sehr überschaubar gewesen ist.
Ich kann daher von einer Mandatierung von Herrn Lay nur abraten. Mein neuer, mich in dieser Sache vertretende Anwalt hat mir ebenfalls gesagt, es gäbe genügend gute Rechtsanwälte, die zu den Gebühren tätig werden, die von den Rechtsschutzversicherungen übernommen werden.
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Stefan Lay
74072 Heilbronn
Deutschland
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