Stefan Brandmaier - aus Miesbach, Deutschland auf rechtsanwalt.com
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Stefan Brandmaier

Rechtsanwalt Stefan Brandmaier berät und vertritt Sie in zivil- und wirtschaftsrechtlichen sowie in strafrechtlichen Angelegenheiten, so hilft er Ihnen beispielsweise bei einer Existenzgründung, dem Abschluss eines Miet- oder Arbeitsvertrages, der Abwendung einer Zwangsversteigerung oder eines Bußgeldbescheides, bei der Tätigung von Wertpapiergeschäften, einem Forderungseinzug oder bei der Überprüfung eines Versicherungsvertrages.

Rechtsanwalt Stefan Brandmaier führt seit 2004 seine zivilrechtlich und wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei in Miesbach, zu deren Klientel Privatleute, Selbständige sowie kleinere und mittelständische Unternehmen zählen.

Der Jurist legt in seiner Kanzleiarbeit besonderen Wert darauf, kreativ, sorgfältig und konsequent für die Ziele seiner Mandanten zu arbeiten. Regelmäßig ist er darum bestrebt, einen fairen Interessenausgleich zwischen den Parteien zu erreichen.

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Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 25
    • Kündigung
    • Zeugnis
    • Lohn
    • Tarif
  • Erbrecht 15
  • Mietrecht 10
  • Verkehrsrecht 10

Wirtschaftsrecht

Im Wirtschaftsrecht ist der Rechtsanwalt für Unternehmen und Selbständige tätig, sowohl im laufenden Geschäft, als auch bei der Existenzgründung. Dies betrifft beispielsweise die Wahl der Gesellschaftsform und die Ausarbeitung eines Gesellschafts- oder Übernahmevertrages bis hin zur Beratung über einen Ehevertrag für Unternehmer. Ziel der Kanzlei Brandmaier ist es, Sie am Markt so aufzustellen, dass Sie sich auf das Geschäft konzentrieren können und rechtliche Fragen möglichst im Vorfeld geklärt sind. Daher erstellt und überprüft Rechtsanwalt Brandmaier Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und berät Sie vorausschauend im Wettbewerbsrecht einschließlich gewerblichen Rechtsschutz wie Marken- und Urheberrechte.

Mietrecht

Im Mietrecht übernimmt der Jurist das Mandat für Mieter und Vermieter. So klärt er Streitigkeiten zwischen den Mietvertragsparteien zum Beispiel um Mietvertrag, Kaution, Nebenkostenabrechnung, Räumung, Mietminderung und Mangel an der Mietsache. Oftmals ist auch das Thema Schönheitsreparaturen ein Anlass für Auseinandersetzungen. Mittlerweile sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) starre Fristen zur Durchführung von Schönheitsreparaturen unwirksam. Es kommt vielmehr auf die Formulierung im Mietvertrag an. Der Jurist steht Ihnen zur Seite, wenn Sie einen Mietvertrag gestalten oder überprüfen lassen möchten.

Immobilienrecht

Im Immobilienrecht werden die Mandanten von Stefan Brandmaier bei der Gestaltung und Beratung von Kaufverträgen wie zum Beispiel beim Immobilienkaufvertrag, Grundstückskaufvertrag und Wohnungseigentumskaufvertrag einschließlich Teilungserklärung beraten und vertreten. Bei allen Fragen hinsichtlich Finanzierung, Sicherheiten und Bürgschaft, bei Problemen im Nachbarrecht oder wenn Sie juristisch fundierte Begleitung bei der Abwendung einer Zwangsversteigerung benötigen, können Sie sich an Rechtsanwalt Brandmaier wenden.

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht erstreckt sich über die Bereiche Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Im Zivilrecht bearbeitet der Jurist insbesondere die Verkehrsunfallregulierung durch schnelle Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz. Die Ansprüche beschränken sich hierbei nicht nur auf den Fahrzeugschaden, sondern umfassen auch weitergehende Schäden wie Nutzungsausfall, Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem gilt es, einen durch Verkehrsunfall erlittenen Personenschaden in Form von Schmerzensgeld, Verdienstausfall, gegebenenfalls Unfallrente und Unterhaltsausfallschaden gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen. Verstoßen Sie gegen die Straßenverkehrsordnung, zum Beispiel indem Sie eine rote Ampel überfahren (Rotlichtverstoß) oder die vorgegebene Geschwindigkeitsbeschränkung überschreiten, so geht dies oftmals mit einem Bußgeldbescheid einher und führt zu Punkten im Verkehrszentralregister bis hin zum zeitweiligen Führerscheinentzug.

Das Verkehrsstrafrecht tritt schließlich in Kraft, wenn es sich um Verkehrsdelikte handelt, die als Straftat gewertet werden, wie es zum Beispiel bei einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, bei Fahrerflucht oder Trunkenheit am Steuer der Fall ist. Die Klienten werden von Rechtsanwalt Brandmaier gerichtlich und außergerichtlich bei allen Verfahren im Zusammenhang mit der Entziehung der Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug) beraten und vertreten, ebenso wenn es mit der Wiedererteilung Probleme gibt. Er übernimmt die Verhandlung mit der Führerscheinbehörde, hilft gegebenenfalls bei der Vermittlung einer verkehrspsychologischen Beratung (MPU) und steht seinen Mandanten zu allen Fragen zur Fahrerlaubnisverordnung (FEV) und zum Verkehrszentralregister in Flensburg zur Verfügung.

Bankrecht und Finanzrecht

Im Bankrecht und Finanzrecht überprüft Rechtsanwalt Stefan Brandmaier für Sie als Verbraucher abgeschlossene Wertpapiergeschäfte sowie die damit verbundene Anlagebratung. Dabei geht es meist um Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund von Pflichtverletzungen bei der Anlageberatung oder der Durchführung von Wertpapiergeschäften und anderer Kapitalanlagen durch Banken und andere Finanzdienstleister. Bei Verletzung von Informationspflichten über das Risiko der jeweiligen Kapitalanlage kann die Bank oder der Finanzdienstleister zum Schadensersatz verpflichtet sein. Die Aufklärungspflicht ist dabei umso umfangreicher, je weniger Erfahrung der Kunde bei den jeweiligen Finanzgeschäften besitzt. Haben Sie hingegen Fragen oder Probleme bezüglich einer Bürgschaft oder wünschen Sie bei der Schadensersatzforderung im Falle des Verlustes einer EC-Kreditkarte juristisch begleitet zu werden, so sollten sich auch hier frühzeitig beim Rechtsanwalt über die Thematik informieren. Bürgschaften von Familienangehörigen sind nach der Rechtsprechung vielfach unwirksam, wenn Bürgen kein unmittelbares eigenes wirtschaftliches Interesse an dem zu sichernden Geschäft haben und im Bürgschaftsfall stark überfordert sind.

Versicherungsrecht

Einen weiteren Interessenschwerpunkt Herrn Brandmaiers stellt das Versicherungsrecht dar, bei dem auch der Verbraucherschutz eine wichtige Rolle spielt. Auch hier handelt es sich um ein Rechtsgebiet, das vom wirtschaftlichen Ungleichgewicht zwischen Versicherer und Verbraucher geprägt ist. Vielfach ist es für einen Laien kaum möglich, die verklausulierten Texte der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zu verstehen. Rechtsanwalt Brandmaier prüft die AVB vor Abschluß eines Versicherungsvertrages und im Schadensfall. Will der Versicherer nicht bezahlen, beruft er sich oft darauf, dass der Kunde falsche Angaben beim Vertragsschluß gemacht habe oder er einer Mitwirkungspflicht (Obliegenheit) wie der unverzüglichen Schadensmeldung nicht nachgekommen sei. Streitig ist oft auch der Einwand der Versicherung, es liege grobe Fahrlässigkeit vor und der Versicherer sei deshalb von der Leistungspflicht befreit. Durch die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) 2008 hat sich das geändert, weil nun das „Alles-oder-Nichts-Prinzip“ nicht mehr gilt, sondern je nach Grad des Verschuldens der Versicherungsnehmer seinen Schaden ersetzt bekommt.

Im Versicherungsfall sollten Sie möglichst schnell den fachkundigen Rat von Rechtsanwalt Brandmaier in Anspruch nehmen. Die Beratung und Vertretung umfasst alle Arten von Personen- und Sachversicherungen wie zum Beispiel die gesetzliche und private Krankenversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung (Privathaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung), Hausratversicherung, Feuerversicherung, Gebäudeversicherung, Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und Kasko-Versicherung und Rechtsschutzversicherung. In jedem Fall ist es ratsam, sich rechtzeitig juristischen Beistand zu holen, damit der Verbraucher seine Mitwirkungspflichten erfüllt und er somit seinen Versicherungsschutz nicht verliert.

Weitere Schwerpunkte

Im Arbeitsrecht berät und vertritt er sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, auch im Hinblick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Hinzu kommt das Handelsvertreterrecht. Er berät Sie beim Forderungseinzug und übernimmt die konsequente Durchsetzung Ihrer offenen Rechnungen im Mahnverfahren und der Zwangsvollstreckung.

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Vita

Stefan Brandmaier ist seit 2001 als Rechtsanwalt zugelassen. Rechtsanwalt Brandmaier, Jahrgang 1970, studierte Rechtswissenschaften und Geschichte an den Universitäten in München und Köln. Das erste juristische Staatsexamen absolvierte er 1996 in Köln mit überdurchschnittlichem Erfolg. Von 1995 bis 2002 übte er zudem eine Nebentätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter eines Bundestagsabgeordneten sowie als Redakteur einer Fachzeitschrift aus. Das zweite juristische Staatsexamen absolvierte er 2001 in München ebenfalls mit überdurchschnittlichem Erfolg. Danach folgten Anstellungen in renommierten Münchener Anwaltskanzleien mit Tätigkeitsschwerpunkten im Wirtschaftsrecht, Bankrecht und Finanzrecht sowie Medienrecht. 2004 ließ er sich schließlich als Rechtsanwalt nieder und gründete in der Kreisstadt Miesbach seine eigene Kanzlei. Stefan Brandmaier ist verheiratet und Vater von vier Kindern.

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Stefan Brandmaier

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