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Silke Terlinden

Rechtsanwältin Silke Terlinden ist Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht sowei Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Sie berät darüberhinaus im Arbeitsrecht und im Gesellschaftsrecht.

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Silke Terlinden - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Architektenrecht
  • Baurecht privat
  • Gesellschaftsrecht
  • Mietrecht
  • Wohnungseigentumsrecht

Gesellschaftsrecht 

Das Wirtschaftsrecht, insbesondere das Gesellschaftsrecht und das Handelsrecht stellen wesentliche Tätigkeitsschwerpunkte der Rechtsanwältin dar. In diesen Rechtsgebieten berät Frau Terlinden Sie von der Gründung einer Gesellschaft bis hin zur rechtmäßigen Auflösung ebendieser. Wie in vielen sonstigen, so besteht auch in diesem Rechtsgebiet ein übergreifender Zusammenhang zu anderen Rechtsgebieten, vorwiegend dem Handelsrecht. Hier ist Silke Terlinden für Sie auf den Gebieten Franchisevertrag, Lizenzvertrag und Handelsvertretervertrag tätig. Zu ihren Leistungen zählen des Weiteren vertragliche Gestaltung und Beratung bei Gründung und Betrieb von Personen- und Kapitalgesellschaften, Beratung bei der Auswahl von Gesellschaftsformen, Umwandlung, Verträge zwischen Gesellschaftern, Beratung bei Verwaltungsrats- und Gesellschaftsversammlungen.

Arbeitsrecht

Die Juristin berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Angelegenheiten des Arbeitsrechts. Zu ihren Mandanten zählen Arbeitnehmer und kleinere bis mittelständische Unternehmen. Bei Rechtsanwältin Terlinden finden Sie Antworten zum Individualarbeitsrecht insbesondere auf Ihre Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, Kündigung, Gehalt, Vergütung, zu Fällen von Mobbing und Diskriminierung, zu Mutterschutz und Kündigungsschutzklage, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Sperrzeiten, Zeugnisformulierungen oder zum Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen zum Kundenschutz. Sollte dann doch eine personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung erforderlich sein, werden Sie oder Ihre Personalabteilung bei der rechtlich korrekten Umsetzung Ihrer personellen Maßnahmen durch die Volljuristin unterstützt. Abmahnung, Kündigungsvorbereitung, Prozessführung sowie Aushandeln und Abwickeln von Aufhebungsverträgen und gerichtlichen und außergerichtlichen Vergleichen gehören hier zu den Leistungen von Silke Terlinden.

 Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

Privates Baurecht

Frau Terlinden legt einen wesentlichen Schwerpunkt ihrer Leistung auf das Immobilienrecht. Insbesondere das private Baurecht fällt in diesen Tätigkeitsbereich. Wer kennt ihn nicht, den Traum vom eigenen Hausbau? Die Euphorie vieler Bauherren wird oftmals jedoch rasch gebremst. Da sieht man sich nachteiligen Vertragsklauseln und mangelhafter Durchführung in derGewährleistungsphase ausgesetzt, und es verwundert einen nicht, dass ein Hausbau für den Auftraggeber schnell zur Geduldsprobe werden kann. Auf der anderen Seite hat auch das ausführende Unternehmen oft genug mit unerwünschten Problemen zu kämpfen. So führen zunächst nur undeutliche und sich dann während des Bauablaufes ständig ändernde Wünsche und Vorgaben des Auftraggebers für den Auftragnehmer oftmals zu erheblichen Schwierigkeiten. Auch lässt die Zahlungsmoral auf Seiten der Auftraggeber in vielen Fällen zu wünschen übrig und bringt so das ausführende Unternehmen nicht selten in eine existenzbedrohende Lage.

Bei Bauvorhaben existiert demnach regelmäßig ein hoher Bedarf an juristischer Beratung, ganz gleich, ob diese baubegleitend oder nachträglich bei der Auseinandersetzung von Bauherr und Baufirma stattfindet. Von Rechtsanwältin Silke Terlinden werden Sie umfassend beraten.

Architektenrecht

Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Architektenrecht, also beispielsweise die Durchsetzung einer offenen Architekten-Honorarforderung. Leistung will bezahlt sein. Bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche sehen sich Architekten aber oft ungeahnten Problemen wie zum Beispiel der fehlenden Schriftform der Vergütungsvereinbarung bei Überschreitung der Mittelsätze der HOAI gegenüber. Auch die Frage, welche Leistungen überhaupt Gegenstand des Vertrags sind bereitet vielfältige Auslegungsschwierigkeiten. Vertrauen Sie hier auf die kompetente und erfolgsorientierte Mandatsbetreuung von Silke Terlinden.

Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt im privaten Baurecht bildet das Werkvertragsrecht. Es regelt sämtliche Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Herstellung eines Werkes stehen (zum Beispiel Handwerkerleistungen oder geistige Werke). Hier berät die Juristin Sie umfassend zu Ihren Rechten bezogen auf Rechts- und Sachmangel, zur Verjährung vonMängelansprüchen, zu Schadensersatz (auch: Schadenersatz) und Rücktritt, Minderung, Gefahrtragung und Kündigung. Die Hauptstreitpunkte im Werkvertragsrecht sind regelmäßig Mängel des Werkes oder der Preis. Sofern kein Preis vereinbart wurde, kann der Handwerker die übliche Vergütung verlangen. Wie hoch die übliche Vergütung ist, ist oft sehr streitig. Bei Mangelhaftigkeit muss der Mangel gerügt und dem Unternehmer die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen. Kann er dies nicht oder lehnt er dies ab, kann auf seine Kosten die Mängelbeseitigunganderweitig vergeben werden. Probleme bereitet in diesen Fällen bereits oftmals die richtige Formulierung der Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung. Sollte es nötig sein, werden Ihre Interessen durch Rechtsanwältin Terlinden auch gerichtlich vertreten.

Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Silke Terlinden berät und vertritt Sie darüber hinaus im Miet- und Pachtrecht. Zu ihren Mandanten zählen Mieter wie Vermieter. Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern führen immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen. Das Problem dabei: Meistens liegen die Dinge nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Ärger glauben. Ebenso wenig eindeutig sind manchmal die Urteile. Die Folge: Am Ende türmen sich unerwartet hohe Kosten. Nur wer vorsorgt und fachkundigen juristischen Rat einholt, ist da auf der sicheren Seite. Im Miet- und Pachtrecht geht es überwiegend um die Gestaltung und Prüfung von Verträgen aus dem privaten und gewerblichen Mietrecht und um die Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen. Zu den Tätigkeitsbereichen der Juristin gehören unter anderem: die Prüfung einer Mieterhöhung, Beratung zu Kündigung, Räumung und Betriebskostenabrechnung sowie bei Problemen mit der Zahlung des Mietzinses.

Durch die Rechtsprechung der Gerichte zum Mietrecht in den letzten Jahren haben sich zahlreiche bis dahin übliche Mietvertragsbestimmungen (zum Beispiel Schönheitsreparaturen) als unwirksam herausgestellt. Ehe Sie sich aufgrund einer Presseveröffentlichung sicher zu sein meinen, wie Ihre Rechtslage nun ist, sollten Sie sich hierüber bei Rechtsanwältin Silke Terlinden Rat holen.

Wohnungseigentumsrecht

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Volljuristin ist das Wohnungseigentumsrecht. Die Gemeinschaft und der Verwalter haben vielfach Probleme mit Wohnungseigentümern: Das fängt bei der Nichtzahlung der laufenden Wohngelder an, geht über die Anbringung von Antennenanlagen am Gebäude bis hin zu Umbauten. Durch die jahrelange Vertretung von sowohl Eigentümern als auch Verwaltern einer Gemeinschaft sind Frau Terlinden die meisten in einer Wohnungseigentümergemeinschaft auftretenden Probleme bekannt. Dabei behält sie bei allen Auseinandersetzungen stets im Auge, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft auf eine gewisse Dauer angelegt ist und sich nicht wie ein Mietverhältnis “einfach” durch Kündigung und Umzugaufheben lässt. Ein Rechtsstreit wird daher von Rechtsanwältin Silke Terlinden regelmäßig erst als letzte Möglichkeit empfohlen.

 

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Vita

Silke Terlinden legte nach Ihrem Studium der Rechte an der Universität Bonn ihr erstes juristisches Staatsexamen im Jahr 2002 in Düsseldorf ab. Ihre Referendarzeit absolvierte Frau Terlinden ebenfalls im OLG-Bezirk Düsseldorf. Seit 2005 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen. Rechtsanwältin Terlinden korrespondiert bei Bedarf auch in Englisch und Spanisch. Frau Terlinden hat 2006/2007 den Fachanwaltslehrgang für den Bereich Bau- und Architektenrecht in Bonn absolviert. Rechtsanwältin Silke Terlinden hat neben dem Referendariat die vom DAV durchgeführte praktische Zusatzausbildung „DAV-Anwaltsausbildung“ absolviert. Der unmittelbare Kontakt zu ihren Mandanten und die ständige Erreichbarkeit sind der engagierten Juristin sehr wichtig. Silke Terlinden sieht es nicht zuletzt als ihre Aufgabe an, den Mandanten eine über die juristischen Beratungsfelder hinausgehende Hilfestellung anzubieten. Ihre anwaltliche Tätigkeit ist vielseitig, so auch ihre Fähigkeiten. Bekannt ist die Juristin für ihr Verhandlungsgeschick und ihre durchsetzungsstarke Interessenvertretung. Im Rahmen der Mandatsbearbeitung ist es für Frau Terlinden zunächst selbstverständlich, gütliche Einigungen zwischen den Parteien anzustreben. „Schnell, engagiert, zuverlässig“ ist der Maßstab bei der Bearbeitung sämtlicher Angelegenheiten. Rechtsanwältin Silke Terlinden ist Mitglied im DAV (Deutscher Anwaltverein), dem örtlichen Anwaltverein Oberhausen, der ARGE Baurecht des DAV (Arbeitsgemeinschaft Baurecht) sowie dem Forum junger Anwälte. Ihren freizeitlichen Ausgleich findet die Juristin beim Marathon laufen.

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