Rüdiger Schultz - aus Hamburg, Deutschland auf rechtsanwalt.com
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Rüdiger Schultz

Rechtsanwalt Rüdiger Schultz ist in den Fachbereichen Bankrecht und Kapitalmarktrecht sowie allgemein im Vertragsrecht tätig.

Für Rechtsanwalt Rüdiger Schultz hat die individuelle Betreuung seiner Mandanten höchste Priorität. Großer Wert wird auf das persönliche Gespräch als Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Mandant und Anwalt gelegt. Sowohl die Erfolgsaussichten als auch die mit dem Mandat verbundenen Kosten werden schon zu Anfang angesprochen.

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Rüdiger Schultz - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Bankrecht 50
  • Kapitalanlagenrecht 0
  • Vertragsrecht 0

Kapitalanlagerecht

Der Schwerpunkt der kapitalanlagerechtlichen Tätigkeit von Rechtsanwalt Rüdiger Schultz liegt auf dem Gebiet Anlegerschutz. Hier ist er Ansprechpartner  in Fällen gescheiterter Kapitalanlagen als Ergebnis fehlerhafter Anlageberatung zu  Risiken und Nachteilen derartiger Anlagegeschäfte.

Im Brennpunkt steht hier seit längerem die von Bankinstituten und freien Anlageberatern erteilte Beratung und Empfehlung zur Eingehung von riskanten unternehmerischen Fondsbeteiligungen als Kommanditist oder  stiller Gesellschafter an Immobilienfonds, Schiffsfonds, Medienfonds oder  „Blind Pool Gesellschaften”. Diese zum „grauen Kapitalmarkt” gehörigen Anlageprodukte sind den Kunden verbreitet wie Anteile an gängigen Investmentfonds vorgestellt und verkauft worden. Rechtsanwalt Rüdiger Schultz wirkt hier darauf hin, dass es vorrangig zu einer Rückabwicklung der  risikoträchtigen Anlageprodukte, zumindest zu einer Minimierung eines bereits eingetretenen Kapitalverlustes  und zu einem Ausschluss ansonsten fortbestehender Haftungsrisiken kommt.

Ein weiteres Betätigungsfeld von Rechtsanwalt Rüdiger Schultz befindet sich auf dem Gebiet der Beraterhaftung bei Wertpapieranlagen. Neben klassischen Wertpapieren wie Aktien oder Anteile an Investmentfonds sind hier insbesondere Anlageprodukte wie Genussscheine oder Zertifikate von Bedeutung.

Bankrecht

Der Schwerpunkt der bankrechtlichen Tätigkeit von Rechtsanwalt Rüdiger Schultz liegt im Bereich Kredit und Darlehen.

Hier berät und vertritt er Verbraucher  zu oftmals äußerst  nachteiligen sog. Kombi-Darlehen mit verbundener  Lebensversicherung als Tilgungsersatz, zu Kettenkrediten mit und ohne Restschuldversicherung, zu Bauspardarlehen und zu Fragen rund um Kreditsicherheiten wie Hypothek, Grundschuld oder Bürgschaft.

Gerade bei Bürgschaften kommt es immer wieder vor, dass Banken oder Sparkassen auch dann Bürgschaften von nahen Angehörigen fordern und erhalten, wenn letztere dadurch finanziell krass überfordert sind und nur aus emotionaler Verbundenheit handeln. In diesen Fällen hat Rechtsanwalt Rüdiger Schultz den Kreditinstituten wiederholt erfolgreich die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Sittenwidrigkeit und Nichtigkeit von Angehörigen-bürgschaften wie auch von vergleichbaren Schuldanerkenntnissen entgegen gehalten. Existenzbedrohende Rechtsfolgen derartiger Kreditsicherheiten konnten auf diese Weise für die betroffenen Mandanten vermieden werden.

Des Weiteren berät Rechtsanwalt Rüdiger Schultz zu Ausstiegsmöglichkeiten bei einem Immobiliarkredit und sonstigen Krediten, bei denen die gebotene Belehrung über das gesetzlich vorgesehene Widerrufsrecht unterblieben oder fehlerhaft gewesen ist. Mittels des bei unterbliebener oder fehlerhafter Widerrufs-belehrung noch viele Jahre nach Vertragsschluss möglichen Widerruf des Kreditvertrags können hohe Vorfälligkeitsentschädigungen vermieden oder zurückgefordert werden sowie bereits gezahlte Kreditzinsen teilweise zurück verlangt werden.

Vertragsrecht

Neben seiner Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts ist Rechtsanwalt Rüdiger Schultz mit der Ausarbeitung, Auslegung und Geltendmachung privatrechtlicher Verträge befasst. Diesen Rundumservice bietet er Ihnen sowohl für das Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Arbeitsrecht als auch für das Kaufrecht und Schuldrecht an. Wenden Sie sich an den Juristen, wenn Sie Hilfe bei Ihrem Mietvertrag, Gewerbemietvertrag, Dienstvertrag oder Arbeitsvertrag oder  in Zusammenhang mit einer Kündigung dieser Dauerschuldverhältnisse benötigen. Gleiches gilt bei Problemen mit  Kaufvertrag oder Werkvertrag.

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Vita

Herr Rüdiger Schultz wurde 1951 in Berlin geboren und studierte Rechtswissenschaften sowohl an der dortigen Universität als auch an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Seine Referendarausbildung absolvierte er in Hamburg mit Auslandsstation in San Jose, CAL/USA bei der Lawfirm Thorne, Clopton, Herz.

Der Jurist ist seit 1981 in Hamburg als Rechtsanwalt zugelassen und tätig.

Herr Schultz spricht fließend Englisch und berät seine Mandanten bei Bedarf auch in dieser Sprache. Er ist darüber hinaus Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein sowie Mitglied beim Hamburgischen Anwaltverein.

Rechtsanwalt Schultz zeichnet besonders seine versierte Bearbeitung der Rechtsfälle seiner Mandanten aus. Außerdem legt der erfahrene Jurist großen Wert auf eine erfolgreiche und durchsetzungsstarke Vertretung der Interessen seiner Klienten.

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