Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Rechtsanwalt Peter Wendtland ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für das Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Sowohl Mietern als auch Vermietern, Wohnungseigentümern und Hausverwaltern steht er in allen Angelegenheiten beratend zur Seite.
Im Mietrecht ist der Anwalt insbesondere mit der Vertragsgestaltung befasst. Für Vermieter erstellt er einen Mietvertrag. Möchten Sie als Mieter ein neues Mietverhältnis eingehen, können Sie Ihren Mietvertrag im Vorfeld von Rechtsanwalt Wendtland durchsehen lassen. bei Bedarf verhandelt der Rechtsanwalt mit Ihrem Vermieter über Änderungen.
Auch alle anderen Fragen, die sich während des Mietverhältnisses ergeben können, werden von dem Anwalt ausführlich und verständlich beantwortet. Er setzt Ihnen die Rechtslage bei einer zu hohen Betriebskostenabrechnung oder Nebenkostenabrechnung auseinander, stellt fest, ob eine Mietzinsanpassung (Mietminderung oder Mieterhöhung) gerechtfertigt ist und wer den Schaden bei einem Mangel am Mietobjekt zu tragen hat. Zudem setzt er für Vermieter Mietforderungen druch, wenn nötig auch vor Gericht. Peter Wendtland informiert Sie über die gesetzliche Kündigungsfrist und die Rückzahlung oder (teilweise) Einbehaltung der Kaution. Er kämpft für Sie vor Gericht um die Durchsetzung oder Abwendung einer Räumungsklage.
Im Wohnungseigentumsrecht wird er ebenso vertragsgestaltend tätig. Er setzt den Kaufvertrag für das Wohnungseigentum auf und sorgt für die Erfüllung aller weiteren Formalitäten, wie etwa die notarielle Beglaubigung der Unterschriften auf den Vertrag und die Eintragung ins Grundbuch.
Möchten Sie eine bauliche Veränderung an Ihrem Wohnungseigentum vornehmen oder den Wohnraum an einen Untermieter abgeben, kann es unter Umständen zu Konflikten mit den anderen Eigentümern kommen. Herr Wendtland verhandelt mit ihnen und sucht nach einer Lösung, die für alle Parteien tragbar ist. Auch bei Streitigkeiten über das Gemeinschaftseigentum aller Eigentümer oder das Sondereigentum eines einzelnen stellt Ihnen Rechtsanwalt Wendtland seine Dienste zur Verfügung. Wird das gemeinsame Leben durch einen der Eigentümer wiederholt gestört und ist dieser Zustand für die anderen Parteien nicht länger tragbar, vertritt Peter Wendtland die Eigentümer bei einer Entziehung des Wohnungseigentums. Er berät die Wohnungseigentümerversammlung zur Verwaltung und der Bestellung oder Abberufung eines Verwalters.