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Dr. Peter Ostermeier

Rechtsanwalt Dr. Peter Ostermeier bearbeitet Mandate aus dem Vertragsrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Haftungsrecht, Familienrecht und Erbrecht.

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Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Erbrecht 0
  • Privatrecht 0
  • Verkehrsrecht 0
  • Vertragsrecht 0

Vertragsrecht

Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Allgemeinen Vertragsrecht erstreckt sich für den Juristen auf die Gestaltung, Überprüfung, Anfechtung und Abwicklung von Verträgen jeglicher Art. Hierzu zählen zum Beispiel Verträge aus dem Mietrecht, Arbeitsrecht, Schuldrecht, Pachtvertragsrecht und Dienstleistungsvertragsrecht, in welchen unter anderem bei einer Vertragsverletzung die Themen Gewährleistungshaftung, Sachmängelhaftung, Minderung, Rücktritt und Nachbesserung geregelt werden

Verkehrsrecht

Im Verkehrsrecht reicht die rechtliche Beratung und Vertretung durch Dr. Ostermeier über die Bereiche Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Sie finden bei allen Fragen “rund ums Auto” in ihm einen kompetenten Ansprechpartner. So bearbeitet er im Zivilrecht insbesondere die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz). Hierunter fallen der Fahrzeugschaden sowie weitergehende Schäden wie zum Beispiel Nutzungsausfall, Wertminderung, Gutachterkosten und Mietwagenkosten. Ferner gilt es, den durch einen Verkehrsunfall erlittenen Personenschaden in Form von Schmerzensgeld gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen.

Verstoßen Sie gegen die Straßenverkehrsordnung – hierzu zählen zum Beispiel Ordnungswidrigkeiten wie Rotlichtverstoß, Vorfahrtverletzung und Geschwindigkeitsübertretung -, so wird dies mit einem Bußgeldbescheid einhergehen. Rechtsanwalt Dr. Ostermeier übernimmt in diesem Fall für seine Mandanten die Überprüfung und Einsprucherhebung dagegen.

Das Verkehrsstrafrecht tritt wiederum in Kraft, wenn es sich um Verkehrsverstöße handelt, die über Ordnungswidrigkeiten hinausgehen und als Strafsache gewertet werden. Bei allen Verfahren im Zusammenhang mit der Entziehung der Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug) berät und vertritt der Jurist seine Klienten gerichtlich und außergerichtlich.

Arbeitsrecht

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt Herrn Ostermeiers liegt im Arbeitsrecht, in welchem er Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen individualrechtlichen und gegebenenfalls kollektivrechtlichen Angelegenheiten berät und vertritt. Das Individualrecht umfasst hierbei unter anderem den Kündigungsschutz, welcher unterteilt ist in den allgemeinen und den besonderen Kündigungsschutz (Schutz bestimmter Personengruppen wie zum Beispiel Schwerbehinderte, Schwangere und Auszubildende). Ferner steht der Jurist Ihnen bei allen Fragen zu Lohnanspruch, Urlaubsanspruch, Arbeitsvertrag, Entgeltfortzahlung, Abrufarbeit und Arbeitszeiteinteilung zur Seite.

Haftungsrecht

Das Haftungsrecht umfasst alle Belange, die im Zusammenhang mit dem Schadensersatzrecht stehen und tritt immer dann in Kraft, wenn es um die Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzanspruch geht. Dies ist zum Beispiel im Rahmen einer Vertragspflichtverletzung der Fall, wenn das Recht der Leistungsstörung zu Tragen kommt. Ferner umschließt das Haftungsrecht das Deliktrecht bei nichtvertraglichen Beziehungen.

Erbrecht

Das Erbrecht regelt die vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen und somit die Frage, wer an die Stelle des Verstorbenen tritt und was für Rechte und Pflichten damit übernommen werden. In diesem Zusammenhang übernimmt Herr Ostermeier die Gestaltung von Testament und Erbvertrag. Kommt es im Rahmen einer Erbengemeinschaft zu Auseinandersetzungen, so werden ebenfalls im Erbrecht Vermächtnisinhalt und Pflichtteilanspruch geklärt. Ferner regelt das Erbrecht Fragen zum gemeinschaftlichen Testament (“Berliner Testament”) oder zur vorzeitigen Erbfolge.

Familienrecht

Im Familienrecht bearbeitet Herr Ostermeier alle Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit den Themenschwerpunkten Trennung und Scheidung der Ehe stehen. Hierzu zählen unter anderem die Durchsetzung von Unterhaltsanspruch, Trennungsvereinbarung, die Regelung der elterlichen Sorge, Umgangsrecht, Zugewinnausgleich, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt und Vermögensauseinandersetzungen. Möchten Sie sich hingegen über einen Ehevertrag und dessen Ausgestaltung informieren, so können Sie sich vertrauensvoll an Dr. Peter Ostermeier wenden.

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Vita

Peter Ostermeier, der 1975 in Fürstenfeldbruck geboren wurde, studierte von 1996 bis 2001 Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Dem Referendarsdienst, welchen er sowohl beim Oberlandesgericht München als auch in einer Kanzlei in San Francisco ableistete, folgte die Promotion zum Thema "Die Verhinderung des Rücktritts durch Zwang und Täuschung", die 2006 im Pro-Business-Verlag erschienen ist. Nachdem Herr Dr. Ostermeier 2004 als Rechtsanwalt zugelassen worden war, gründete der Jurist, der über gute Kenntnisse in Englisch verfügt, seine Kanzlei in Fürstenfeldbruck. Darüber hinaus publiziert er sehr häufig und regelmäßig Beiträge, die sich durch ein außergewöhnliches Themenspektrum auszeichnen und in bekannten juristischen Fachzeitschriften erscheinen.

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