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Peter Oberländer

Die Tätigkeitsschwerpunkte von Herrn Oberländer, Fachanwalt für Verkehrsrecht, liegen im Verkehrsrecht, Strafrecht, Gesellschaftsrecht, Arzthaftungsrecht und Vertragsrecht.

 

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Rechtsgebiete

  • Gesellschaftsrecht 50
  • Strafrecht 0
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  • Wirtschaftsrecht 0

Strafrecht

Gerade in einem Strafverfahren weiß der Beschuldigte in der Regel nicht, wie er sich gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Richter verhalten soll. Hier ist es die Aufgabe von Herr Oberländer eine sachgerechte Verteidigung zu leisten, indem er zum einen alle den Beschuldigten entlastenden Umstände zur Geltung bringt und zum anderen über ein faires Verfahren wacht. Weiterhin hat er als Verteidiger die Möglichkeit, frühzeitig Akteneinsicht zu nehmen, daraufhin Verteidigungsstrategien zu entwickeln, Beweisanträge zu stellen und etwaige Formfehler zu rügen.

Gesellschaftsrecht

Einen dritten Tätigkeitsschwerpunkt hat Herr Oberländer auf das Gesellschaftsrecht gesetzt. Ziel von Rechtsanwalt Oberländer ist es, Existenzgründer bei der Frage zu beraten, ob die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder eine Personenhandelsgesellschaft (OHG, KG, GmbH & Co.) oder eine Kapitalgesellschaft (insbesondere der GmbH und der AG) für ihre Zwecke die beste Unternehmensform ist. Zudem erstellt und überprüft er maßgeschneiderte Gesellschaftsverträge und steht bei Unternehmenskäufen und -verkäufen kompetent an Ihrer Seite. Aber auch bei innergesellschaftlichen Problemen, wie bei Gesellschafterversammlungen, der Einsetzung und Abberufung von Geschäftsführern oder dem Ausschluss von Gesellschaftern bei gesellschaftswidrigem Verhalten, begleitet Herr Oberländer Sie mit Rat und Tat.

Arzthaftungsrecht

Überdies liegt eine große Stärke von Herrn Oberländer im Arzthaftungsrecht. Er informiert sowohl Ärzte als auch Patienten zu Problemen aus Behandlungs- oder Aufklärungsfehlern und den daraus resultierenden Ansprüchen. Außerdem vertritt er Patienten vor der Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen. Falls ein Patient, einen ungerechtfertigten Anspruch gegenüber einem Arzt geltend macht, wehrt Herr Oberländer diesen Anspruch ab.

Vertragsrecht

Da Verträge die Grundlage von fast allen Rechtsgeschäften sind, besitzt Herr Oberländer auch im Vertragsrecht umfangreiches Fachwissen. Er gestaltet und überprüft sowohl Standard-, als auch komplexe Vertragswerke und allgemeine Geschäftsbedingungen und unterstützt Sie umfassend und kompetent bei der Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen und bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen augrund einer vertraglichen Pflichtverletzung.

 Fachanwalt Verkehrsrecht

Ebenso ist ein Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Oberländer das Verkehrsrecht. Kommt es im Straßenverkehr zu einem Unfall, stellen sich die Unfallbeteiligten, in der Regel die Frage, wer für die entstandenen Schäden haftbar zu machen ist. Um hierbei Klarheit zu schaffen, berät Rechtsanwalt Oberländer Unfallbeteiligte zu Problemen im Zusammenhang mit dem Fahrzeugschaden, Nutzungsausfall, Kosten für einen MietwagenVerdienstausfall, Kostenerstattung eines Sachverständigen und eventuellen Schmerzensgeldansprüchen.
Ein anderer Schwerpunkt bei der verkehrsrechtlichen Beratung von Herrn Oberländer betreffen Anhörungs- oder Widerspruchsverfahren gegen Verwarnungs- und Bußgeldbescheide bzw. die anwaltliche Tätigkeit im Rahmen der Verteidigung gegen den Vorwurf von Straftaten im Straßenverkehr.
Durch seine Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins, ist Herr Oberländer immer auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzesänderungen

 

 

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Vita

Herr Peter Oberländer wurde am 25. Juni 1963 in Essen geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität in Gießen, wo er auch seine Referendariatszeit absolvierte. Im Jahre 1995 wurde Herr Oberländer als Rechtsanwalt zugelassen. Zeitgleich gründete er die Kanzlei in Hanau und war daneben 4 Jahre als Syndikusanwalt in einer Unternehmensberatung tätig. Das Ehepaar Oberländer ist Mitglied in der Hanauer Anwaltsvereinigung, in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge und im Deutschen Anwaltsverein.

Fachbeiträge von Peter Oberländer

Fachbeitrag

Die Einschränkung des Notwehrrechts durch die sog. Notwehrprovokation

Mit Urteil vom 20. November 2019 (Az. 2 StR 554/18) äußerte sich der Bundesgerichtshof abermals zur Einschränkung des Notwehrrechts durch die sog. „Notwehrprovokation.“ Gegenstand der Revision des Nebenklägers war das Urteil des Landgerichts Gießen vom 5. Juli 2018, in welchem u.a. der Angeklagte A von dem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung zum Nachteil des Nebenklägers aus […]

Fachbeitrag

Bildung einer Rettungsgasse

Aus gegeben Anlass soll an dieser Stelle auf die Pflicht eines jeden Verkehrsteilnehmers zur Bildung einer Rettungsgasse bei Stau hingewiesen werden. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass viele Autofahrer im Falle eines Staus mit der Situation überfordert sind, und nicht wissen, wie sie sich richtig verhalten müssen. Ein Fehlverhalten in diesen Situationen kann jedoch […]

Fachbeitrag

Illegale Autorennen als Straftat

Im Juni hatte der Bundestag die Strafen für die Teilnahme an illegalen Autorennen deutlich verschärft. Straßenrennen werden nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat gewertet. Zwischenzeitlich hat der Bundesrat die Beschlüsse bestätigt. Nun wird für diese Taten in Paragraf 315 des Strafgesetzbuches ein neuer Tatbestand eingeführt, der die entsprechende Vorschrift in der Straßenverkehrsordnung ersetzt. Teilnehmern […]

Fachbeitrag

Handy am Steuer: Was ist erlaubt und was verboten?

Das Handyverbot gilt lediglich für Fahrzeugführer im Sinne des StVG, worunter nicht nur die Autofahrer, sondern auch die Motorrad- und Fahrradfahrer zu subsumieren sind, nicht jedoch die Mit- bzw. Beifahrer. §23 I a StVO regelt das Handyverbot wie folgt: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder […]

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