Oliver Schmidt-Eicher - aus Verden, Deutschland auf rechtsanwalt.com
Johanniswall 25
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Deutschland
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Oliver Schmidt-Eicher

Oliver Schmidt-Eicher ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht und betreut seine Mandanten umfassend auf diesen Gebieten sowie auch im allgemeinen Zivilrecht.

Er vertritt sowohl Privatmandanten als auch Betriebsräte sowie Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen.

Er spricht Englisch.

An seinem Beruf als Rechtsanwalt schätzt Herr Schmidt-Eicher die Möglichkeit, insbesondere im Arbeitsrecht auch gestaltend tätig zu sein und seinen Mandanten auch über einen längeren Zeitraum beratend zur Seite zu stehen.

Die Kanzlei

Die Kanzlei Schmidt-Eicher vertritt sowohl Privatmandanten als auch Betriebsräte sowie Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen insbesondere in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht und Sozialrecht, aber auch im allgemeinen Zivilrecht.

Die Bürozeiten der Kanzlei sind montags bis donnerstags von 09.00 bis 17.30 Uhr. Freitags hat das Büro von 09.00 bis 13.00 Uhr geöffnet. Zu diesen Zeiten können Sie direkt mit dem Sekretariat Beratungstermine vereinbaren.

Die Kanzleiräume am Johanniswall in Verden sind zentral gelegen und in unmittelbarer Nähe zum Arbeitsgericht sowie zum Amts- und Landgericht. Für Mandanten mit Pkw gibt es auch kanzleieigene Parkplätze.

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Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Kaufrecht 0
  • Privatrecht 0
  • Sozialrecht 0

Allgemeines Zivilrecht

Rechtsanwalt Oliver Schmidt-Eicher steht Ihnen auch im allgemeinen Zivilrecht zur Seite. Dies beinhaltet sowohl das Mietrecht (Mietvertrag, Kündigung, Mieterhöhung, Mietminderung) als auch Kaufrecht (Rücktritt vom Vertrag, Gewährleistungsrechte) oder Werkvertragsrecht. Zum allgemeinen Zivilrecht gehört ebenso die Geltendmachung oder Abwehr einer möglichen Schadensersatzforderung.Fachanwalt Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Oliver Schmidt-Eicher ist als Fachanwalt für Arbeitsrecht sowohl im Kollektivarbeitsrecht als auch im Individualarbeitsrecht tätig. Er berät und vertritt Arbeitnehmer, Betriebs- und Personalräte und Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen.

Im individuellen Arbeitsrecht berät Herr Schmidt-Eicher Arbeitnehmer in arbeitsrechtlichen Fragen aller Art. Er steht Ihnen als Interessenvertreter bei außergerichtlichen und gerichtlichen Verhandlungen mit der Gegenpartei zur Verfügung. Hier steht er Ihnen mit seinem Fachwissen insbesondere bei einer Kündigung und einer sich daraus ergebenden Kündigungsschutzklage sowie bei Abmahnung, Mutterschutz oder Urlaubsanspruch zur Seite. Aber auch die Durchsetzung von Lohnanspruch, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder Abfindung gehören zu seinem Fachbereich.

Darüber hinaus berät und vertritt Rechtsanwalt Schmidt-Eicher Sie beim Arbeitsvertrag oder falls Probleme in einem bestehenden Arbeitsverhältnis auftauchen, wie beispielsweise innerbetriebliche Konflikte und Mobbing. Auch hinsichtlich besonderer Arbeitsverhältnisse (Probearbeitsverhältnis, befristetes Arbeitsverhältnis, Berufsausbildungsverhältnis) steht Herr Schmidt-Eicher Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Er berät zudem bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses: ordentliche und außerordentliche Kündigung, Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), Sonderkündigungsschutz, Mutterschutz und Elternzeit, Schwerbehindertenschutz, Schutz betrieblicher Funktionsträger. Auch in Hinblick auf eine mögliche Abfindungszahlung prüft er Ihr Arbeitszeugnis und Ihre Arbeitspapiere oder etwaige Ansprüche gegen die Bundesagentur für Arbeit. Der Jurist steht Ihnen auch beim betrieblichen Eingliederungsmanagement („BEM”) mit Rat und Tat zur Seite.

Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist eine Aufgabe des Arbeitgebers. Ziel des betrieblichen Eingliederungsmanagements ist es, Arbeitsunfähigkeit möglichst zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des betroffenen Beschäftigten zu erhalten. Im weiten Sinne geht es um ein betriebliches Gesundheitsmanagement zum Schutz der Gesundheit der Belegschaft.

Im kollektiven Arbeitsrecht berät Oliver Schmidt-Eicher Betriebsräte sowie Schwerbehindertenvertretungen. Er steht Ihnen als Sachverständiger beim Interessenausgleich und beim Sozialplan im Zuge einer Betriebsänderung und darüber hinaus beim Abschluss einer Betriebsvereinbarung auf allen Gebieten der Betriebsverfassung beratend zur Seite. Das Thema Mitbestimmung spielt hier oftmals eine große Rolle. Auch übernimmt Herr Schmidt-Eicher die Beratung und Vertretung schwerbehinderter Arbeitnehmer und steht Ihnen bei der Integration schwerbehinderter Menschen zur Seite.

Herr Schmidt-Eicher  ist bundesweit auch als Referent im Arbeitsrecht und Sozialrecht  tätig, sei es für kollektive Mitbestimmungsorgane, die Gewerkschaft oder für den Betrieb insgesamt auf der Betriebsversammlung.

Fachanwalt Sozialrecht

Als Fachanwalt unterstützt Oliver Schmidt-Eicher Sie im Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht. Das Sozialrecht gewährt ein umfassendes System öffentlicher sozialer Hilfen in allen Lebenslagen, von der Geburt (Leistung der Krankenversicherung, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Erziehungsgeld) über die Ausbildung (Fördermittel), im Alltag (zum Beispiel Wohngeld) und Berufsleben (vor allem bei Arbeitslosigkeit) bis hin zu Hilfen bei der Beerdigung. Stichworte sind zudem Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Pflegebedürftigkeit und Pflegestufe, Krankengeld und Leistungen der Krankenversicherung, Arbeitslosengeld, Sperrzeit, Altersrente, Frührente und Hinzuverdienst, Erwerbsminderungsrente, Berufsunfähigkeitsrente, Grad der Behinderung und Nachteilsausgleiche für Schwerbehinderte (Schwerbehindertenrecht) und Rehabilitationsmaßnahmen (Rehabilitationsrecht). Herr Schmidt-Eicher prüft detailliert Ihre Ansprüche gegen die Versicherungsträger und hilft Ihnen bei deren Durchsetzung.

 

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Vita

Oliver Schmidt-Eicher wurde 1958 in Hamburg geboren. Er studierte in seiner Heimatstadt Rechtswissenschaften und absolvierte das anschließende Referendariat ebenso in Hamburg wie auch in Niedersachsen. 1987 wurde Herr Schmidt-Eicher als Rechtsanwalt zugelassen.

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Oliver Schmidt-Eicher

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