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Melanie Mast

Rechtsanwältin Mast bietet eine umfassende rechtliche Beratung und Betreuung von der Hochzeit bis zur Scheidung, bei einer Verhaftung oder im Ermittlungsverfahren, z.B. bei Zustellung einer Anklage, sowie einem Verkehrsunfall oder Bußgeldbescheid.

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Rechtsgebiete

  • AGB-Recht 50
  • Familienrecht 0
  • Jugendstrafrecht 0
  • Strafrecht 0
  • AGB-Recht 0

Strafrecht

Seit Juni 2014 besucht Frau Mast ferner den Fachanwaltslehrgang zur Fachanwältin für Strafrecht.

Die Berührung mit dem Strafrecht ist für den einzelnen Bürger häufig ein einschneidender Eingriff in das „normale” Leben. Überwiegend mit der polizeilichen Ladung zur Vernehmung beginnend, werden hier schon entscheidend die Weichen für den weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens gestellt. Gleiches gilt natürlich für den weitaus einschneidenderen Fall Haftbefehl und dem Beginn der Untersuchungshaft. Daher ist es unverzichtbar, möglichst frühzeitig, am besten sofort nach eigener Kenntnis des Vorwurfs einer Straftat, Ihren Rechtsanwalt als Strafverteidiger zu beauftragen, da nur er das Recht auf Akteneinsicht ausüben kann und sich mit Ermittlungstaktik und Ermittlungsmethoden von Polizei und Staatsanwaltschaft auskennt. Aussagen sollten, wenn überhaupt, nur nach Absprache mit Ihrem Verteidiger/Pflichtverteidiger erfolgen.

Rechtsanwältin Melanie Mast verfügt über Erfahrung auf allen Gebieten des Strafrechts. Sie ist Ihre Ansprechpartnerin für Probleme aus den Bereichen Betäubungsmittelstrafrecht, Sexualstrafrecht, Jugendstrafrecht, Nebenklagevertretung, Opfervertretung, Pflichtverteidigung, et cetera. Ferner kennt sie die Gepflogenheiten von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, um eine Ihren Interessen gerechtwerdende Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren vor Polizei/Staatsanwaltschaft bis hin zur letzten Instanz (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht) zu gewährleisten.

Verkehrsrecht

Bei Verkehrsunfällen kommt zumeist die gegnerische Haftpflichtversicherung für den Schaden auf. Doch Vorsicht! Viele Versicherer rechnen falsch ab, wenn sich der Unfallgegner keinen Rechtsanwalt nimmt. Es werden unzulässige Abzüge vorgenommen oder Belege und Beweise eingefordert, die für die Schadensabwicklung nicht notwendig sind. Wer keinen Rechtsanwalt hinzu zieht, gibt zu erkennen, dass er einen Rechtsstreit scheut. Im Übrigen machen Sie Versicherungen natürlich nicht freiwillig auf weitere Schadenspositionen aufmerksam, die Sie ersetzt verlangen könnten. Nach einem Verkehrsunfall kann Rechtsanwältin Melanie Mast zum Beispiel Fahrtkosten zur Werkstatt, zum Gutachter oder ins Krankenhaus, Gutachterkosten, entgangene Freizeit, versäumten Urlaub oder verdorbene Urlaubsfreunden, langfristige Verletzungen und Schmerzen, Heilbehandlungen und Medikamente, Porto und Telefonkosten, Rechtsanwaltskosten, erhöhte Versicherungsprämien (meist über Jahre), entgangener Gewinn, Werteinbußen des geschädigten Gegenstandes, Mietkosten für eine Ersatzsache (meist Mietwagen), entgangene Gebrauchsvorteile / Genussmöglichkeiten, Ersatz bei Verletzung eines haushaltsführenden Familienmitgliedes (Haushaltsführungskosten) oder Ersatz für den Verlust der Arbeitskraft oder der Erwerbsfähigkeit bei der gegnerischen Versicherung geltend machen.Melanie Mast ist berechtigt die Bezeichnung „Fachanwältin für Familienrecht” zu führen. Als Fachanwältin für Familienrecht bietet sie neben einer fachlich fundierten Beratung auch eine professionelle Vertretung nach außen bei Trennung, Ehescheidung, Unterhalt, Zugewinn und allen anderen Themen im Familienrecht.

Das Familienrecht beschäftigt sich mit allen Belangen innerhalb der ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Mit anwaltlicher Kompetenz berät Sie Frau Mast zur Gestaltung des rechtlichen Rahmens des ehelichen oder nichtehelichen Zusammenlebens, der Strukturierung von Familienunternehmen und über Rechte und Pflichten während einer bestehenden Beziehung bzw. nach deren Scheitern. Eine fundierte Beratung und Vertretung erfolgt in allen mit einer Trennung oder Ehescheidung verbundenen Fragen, wie beispielsweise:

  • Klärung des Anspruchs auf Unterhalt der Kinder und Ehegatten
  • Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Klärung und Durchsetzung von Vermögensanspruch gegen den Ehegatten oder Lebenspartner
  • Vermögensauseinandersetzung im Güterrecht (Zugewinnausgleich, Gestaltung von Vereinbarungen bezüglich Privatvermögens oder Betriebsvermögen)
  • Anspruch auf Versorgungsausgleich
  • Ehewohnung und Hausrat
  • Familienrechtliche Gestaltung der Ehen von Unternehmern

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Vita

Melanie Mast wurde 1980 in Neuenbürg (Württemberg) geboren. Sie absolvierte ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg i.Br.. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte sie im Landgerichtsbezirk Freiburg sowie bei der Kanzlei R&C International Lawyers in Kapstadt/ Südafrika (Wahlstation). Frau Mast spricht fließend Englisch und gut Französisch. Die Juristin wurde im Dezember 2007 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Seit April 2011 ist sie zusätzlich befugt, die Bezeichnung „Fachanwältin für Familienrecht" zu führen. Derzeit erfolgt die Zusatzausbildung zur Fachanwältin für Strafrecht. Darüber hinaus ist die Rechtsanwältin seit März 2014 zertifizierte Testamentsvollstreckerin der DVEV/ GJI. Seit Februar 2012 führt sie ihre eigene Kanzlei, während sie zuvor als angestellte Rechtsanwältin gearbeitet hat. Außerhalb ihrer Kanzleitätigkeit arbeitet Frau Mast als Dozentin für das Fachmodul „Recht" im Seminar „Start-up-Wissen" bei business identity in Offenburg sowie als Dozentin im Familienrecht im Rahmen der Referendarsausbildung am Landgericht Offenburg. Mitgliedschaften:
  • Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein
  • Forum Junger Rechtsanwälte
  • Deutscher Anwaltverein
  • Anwaltverein Offenburg
  • Rechtsanwaltskammer Freiburg
  • Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Freiburger Anwaltverein e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Freunde der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Freiburg e.V.
  • Vertrauensschadensfonds bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg

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