Sprachen:
- Deutsch
- Englisch
- Französisch
Me Nils H. Bayer (Paris)
Rechtsanwalt Nils H. Bayer berät und vertritt Sie im deutschen, französischen und internationalen Recht zu Themen wie Schadensersatzanspruch, Forderungsbeitreibung, Arbeitsvertrag oder Kooperationsvertrag.
Er legt Wert darauf, dass sowohl Ihre individuelle Situation als auch Ihre Ziele von Beginn an klar definiert werden, sodass höchst effizient gearbeitet werden kann und Sie abschätzen können, was Sie genau an Leistung für das zu vereinbarende Honorar erhalten werden.
Rechtsanwalt und Avocat à la Cour Bayer ist Mitglied im deutsch-französischen Hauptstadtwirtschaftsclub „Club des Affaires Berlin e.V.“, der Deutsch-Französischen Juristenvereinigung und des Vereins der Ehemaligen des „Centre Juridique Franco-Alemand e.V.“ (CJFA).
Er spricht Deutsch, Englisch und Französisch.
Rechtsgebiete
- Arbeitsrecht 50
- Handelsrecht
- Internationales Recht
- Vertragsrecht
- Wirtschaftsrecht
Wirtschaftsrecht, Zivilrecht und Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Bayer berät hauptsächlich im deutschen und französischen Wirtschaftsrecht, Zivilrecht und Arbeitsrecht. So bietet er beispielsweise eine arbeitsrechtliche Rundumbetreuung für deutsche und französische Firmen hinsichtlich des jeweiligen Nachbarlandes an oder übernimmt die Prozessführung für ausländische Firmen in Deutschland oder deutsche Firmen in Frankreich.
Transportrecht (Internationales Recht)
Auch Mandate im deutschen, französischen und internationalen Transportrecht (Speditionen, Strasse und Air Cargo) werden von Rechtsanwalt Bayer bearbeitet. So macht er beispielsweise Schadensersatzansprüche für Sie geltend, falls Ihre bestellte Ware beschädigt oder gar nicht am Ziel ankommt, er handelt Ihnen vorteilhafte (auch internationale) Verträge aus oder weist Inländer auf zwingende Rechtsvorschriften anderer Länder (wie Frankreich) hin.
Inkasso und Handelsrecht
Überdies betätigt er sich in der deutschen und internationalen Forderungsbeitreibung samt Zwangsvollstreckung (auch in Frankreich) und praktiziert deutsches und französisches Handelsrecht. Rechtsanwalt Bayer berät Sie grundsätzlich in allen Fällen, die in Verbindung mit unternehmerischem Handeln in Frankreich stehen. Hierzu gehört in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten natürlich auch die Beratung von Unternehmen und Unternehmern als Privatpersonen in der Krise, bis hin zur Insolvenz, ob nach deutschem, gesamt-französischem oder lokalem französischem Insolvenzrecht (Elsass-Lothringen).
Vertragsrecht
Rechtsanwalt Bayer besitzt fundierte Kenntnisse im deutschen und französischen Vertragsrecht, die es ihm erlauben, für Sie internationale Vertragsverhandlungen in verschiedenen Sprachen zu führen. Er übernimmt unter anderem Vertragsprüfungen und Vertragsumschreibungen, zum Beispiel von Vertriebsverträgen, Handelsvertreterverträgen, Arbeitsverträgen, Kooperationsverträgen, Transportverträgen, Geschäftsführerverträgen.
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Vita
Seit 1999 ist Herr Bayer als Rechtsanwalt tätig. Nils H. Bayer wurde 1967 in Koblenz geboren und studierte zunächst im Anschluss an eine Reserveoffiiziersausbildung bei den Heeresfliegern Droit und Rechtswissenschaften und Interkulturelle Kommunikation in Saarbrücken und Speyer. Sein D.E.U.G. en Droit (französischer Universitätsabschluss in Rechtswissenschaften) verlieh ihm die Universität Nancy 2 (Frankreich). Sein Referendariat absolvierte er unter anderem in einer auf Zollrecht, Handelsrecht und Transportrecht spezialisierten Kanzlei in Frankriech (Paris), wo er auch derzeit seine französische Kanzleiadresse unterhält. Er ist auch an allen deutschen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Überdies ist Herr Bayer als französischer Rechtsanwalt „Avocat à la Cour“ in Frankreich (Paris) zugelassen, nachdem er im Jahre 2002 vor dem Prüfungsausschuss der Anwaltsschule Versailles weiterführende französische Postgraduiertenrechtsstudien erfolgreich unter Beweis gestellt hatte.Es gibt noch keine Bewertungen. Schreiben Sie selbst die erste Bewertung!
Me Nils H. Bayer (Paris)
75006 Paris
Frankreich