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Maximilian J. Hölder, LL.M.

Maximilian J. Hölder ist in der Kanzlei Ihr Ansprechpartner für Probleme aus dem Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Kaufrecht (Verbraucherrecht), gewerblicher Rechtsschutz, Versicherungsrecht und Vertragsrecht.

 

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Maximilian J. Hölder, LL.M. - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Kaufrecht 50
  • Mietrecht
  • Privatrecht (Verbraucherrecht)
  • Verkehrsrecht
  • Verkehrsstrafrecht (Bußgeldsachen)
  • Vertragsrecht
  • Wohnungseigentumsrecht

Mietrecht

Das Mietrecht beinhaltet das Wohnraummietrecht sowie das gewerbliche Mietrecht (Gewerbemietrecht). Maximilian J. Hölder berät und vertritt dabei sowohl Vermieter als auch Mieter. Herr Hölder unterstützt Sie kompetent bei allen Fragen, die von der Begründung bis zur Beendigung eines Mietverhältnisses auftreten können. Regelmäßig beziehen sich seine Mandate auf folgende Angelegenheiten: Mietvertrag, Pachtvertrag, Vertragsprüfung, Vertragsentwurf, Zeitmietvertrag, Mietkaution, Mieterhöhung, Modernisierung, Mietmangel, Gutachten, Beweisverfahren, Mietminderung, Mängelbeseitigung, Schönheitsreparaturen, Betriebskosten, Miete, Pacht, Zahlungsverzug, ordentliche Kündigung, Eigenbedarf, fristlose Kündigung, Kündigungsfrist, Widerspruch, Sozialklausel, Mieterschutz, Räumungsklage, Zahlungsklage, Mietprozess, Endrenovierung, Schadensersatz (auch: Schadenersatz), Zwangsvollstreckung, Räumung, Räumungsschutz oder Zwangsräumung.

Wohnungseigentumsrecht

Mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung oder der Teilung eines Grundstücks entsteht rechtlich eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt nicht nur die rechtlichen Beziehungen der Wohnungseigentümer untereinander, sondern vielmehr auch das Verhältnis einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Hausverwaltung und zu Dritten. Aus langjähriger praktischer Erfahrung kann es insbesondere bei nachfolgenden Punkten im Wohnungseigentumsrecht zu einem Beratungsbedarf kommen:

  • Gemeinschaftseigentum / Sondereigentum
  • Rechten und Pflichten der Wohnungseigentümer
  • Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Wirtschaftsplan/Jahresabrechnung
  • Hausgeldzahlung, Sonderumlage
  • Wohnungseigentümerversammlung und Beschlussfassung
  • Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum / Sondereigentum

Kaufrecht

Maximilian J. Hölder unterstützt Sie bei allen Problemen im Kaufrecht rund um den Kaufvertrag, die gesetzliche Gewährleistung, Reklamation, Umtausch und Garantie. Als Käufer eines mangelhaften Produktes im Ladengeschäft haben Sie als Verbraucher verschiedene Rechte. Das Gesetz regelt diese Fälle im Kaufrecht sehr genau. Leider geschieht es in der Praxis häufig, dass Sie diese Rechte nicht durchsetzen können, weil der Verkäufer sich auf stur stellt. Hier kann anwaltliche Hilfe eingeholt werden. Gerne unterstützt Sie Maximilian J. Hölder in der Durchsetzung Ihrer Kundenrechte im Kaufrecht.

Gewerblicher Rechtschutz

Das geistige Eigentum ist häufig die Basis der gewerblichen Tätigkeit: Schützen Sie wirksam den Kern Ihres Unternehmens. Produktpiraterie und Preisdumping bedrohen diese Grundlage. Der gewerbliche Rechtsschutz, Oberbegriff für den Schutz gewerblich-geistiger Leistungen, gewinnt immer mehr an Relevanz. Hierzu gehören insbesondere das Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Namensrecht, Onlinerecht und Internetrecht, Urheberrecht sowie die Beratung und Vertretung bei einer Abmahnung. Rechtsanwalt Maximilian J. Hölder hilft Ihnen mit Sachverstand und langjähriger Erfahrung, damit Sie die richtigen Schutzmaßnahmen planen und realisieren können.

Die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts erfolgt mit Mitteln des zivilrechtlichen Anspruchs. Die außergerichtliche Streitbeilegung erfolgt in der Regel mittels Abmahnung und Unterwerfung. Rechtsanwalt Hölder vertritt hierbei sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen und markenrechtlichen Angelegenheiten. Hierzu gehören im weitesten Sinne sowohl Wettbewerbsverstöße nach dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) als auch Unterlassungsansprüche nach dem Gesetz über Unterlassungsklagen (UklaG).

Versicherungsrecht

Versicherungen bieten Schutz vor bestimmten Risiken. Allen Sparten ist gemein, dass der Inhalt der Verträge im Wesentlichen durch die Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) bestimmt wird. Wichtige Risiken, die häufig versichert werden, sind beispielsweise Gebäude, Feuer, Sturm, Leitungswasser, Hausrat, Haftpflicht, Kasko, Leben, Rente, Berufsunfähigkeit, Unfall, Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Denknotwendig stehen sich in Versicherungsfällen zwei sehr ungleiche Partner gegenüber, nämlich die professionelle Versicherungsgesellschaft auf der einen Seite und der/die versicherte Laie auf der anderen Seite. Der Versicherte will die ihm versprochene Versicherungsleistung, in der Regel Geld. Für die Gesellschaft stellt sich ein Schadenfall ihres Kunden naturgemäß als eigener Vermögensschaden dar. In allen Sparten prüft eine spezielle Abteilung, bevor eine Zahlung geleistet wird, ob und in welcher Höhe gemäß den AVB gezahlt wird. Tatsache ist, dass Ablehnungen oftmals hingenommen werden. Der/die Versicherte gibt auf, anstatt den Fall konsequent durch einen unabhängigen Experten im Versicherungsrecht prüfen zu lassen, vielleicht auch aus Angst vor weiteren Kosten. Dadurch wird oft auf namhafte Ansprüche verzichtet. Sie sollten daher nicht zögern, sich der Hilfe von Maximilian J. Hölder zu bedienen. Auf diese Weise sind objektiv richtige Beratung sowie Realisierung der berechtigten Ansprüche aus Versicherungen gewährleistet.

Vertragsrecht

Rechtsanwalt Maximilian J. Hölder berät und vertritt Sie ferner im Vertragsrecht. Dieses beinhaltet die Gestaltung und Prüfung von Verträgen sowie die Durchsetzung Ihrer Rechte aus bereits vorliegenden Verträgen. Ferner gestaltet oder prüft Herr Hölder für Sie beispielsweise Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Arbeitsvertrag, Geschäftsführervertrag, Handelsvertrag, Handelsvertretervertrag, Kaufvertrag (Mobilien / Immobilien), Leasingvertrag, Liefervertrag, Lizenzvertrag, Mietvertrag (privat und gewerblich) oder Vertragshändlervertrag. Maximilian J. Hölder erörtert Ihnen gern seine Möglichkeit der Vertragsgestaltung oder Vertragsprüfung.

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Vita

Maximilian J. Hölder, geboren 1981 in Hamburg, studierte an den Universitäten in Bayreuth und Mainz. Das anschließende Rechtsreferendariat leistete er in Berlin.

Ergänzend zu seinem Studium der Rechtswissenschaften absolvierte Herr Hölder ein Aufbaustudium an der Trent University Nottingham in „Europe and the Law", welches er als Master of Laws, abgekürzt "LL.M." (Magister Legum) erfolgreich abschloss. Herr Hölder spricht fließend Englisch.

Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erfolgte 2010. Herr Hölder ist erfolgreicher Absolvent des Fachanwaltslehrgangs Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

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Maximilian J. Hölder, LL.M.

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