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Martin Wendt

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Bewertungen für Martin Wendt

Rated 5,0 out of 5
5,0/5 (2)
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Menschlich und Fachlich: Uneingeschränkte Weiterempfehlung!

Rated 5,0 out of 5
5. Juni 2023

Im Rahmen einer BU-Nachprüfung (mittlerweile für uns positiv beschieden) hat uns Herr Wendt fachlich und menschlich sehr gut beraten. Vor allem war beachtlich, dass er sich sowohl an uns als auch an “unsere” BU-Sache (in der er uns damals bereits vertrat) direkt erinnern konnte. Bzgl. der Kosten blieb er deutlich unter dem Satz einer Erstberatung. Insgesamt waren wir also einmal mehr sehr zufrieden und (basierend auf unserer damaligen und jetzigen positiven Erfahrung) empfehlen wir Hrn. Wendt uneingeschränkt und gerne weiter!

Ix Ypsilon

Zuhören, Verstehen, Nachdenken, Optionen aufzeigen, Empfehlungen aussprechen, Umsetzen, Klar in der Sache und im Ton, freundlich im Umgang - Uneingeschränkte Weiterempfehlung!

Rated 5,0 out of 5
30. September 2019

Nach Empfehlung aus unserem Bekanntenkreis wechselten wir zu Hrn. Martin Wendt nach der (außergerichtlichen) Ablehnung der Leistungspflicht unserer Berufsunfähigkeitsversicherung. Und das haben wir nicht bereut: Bereits im telefonischen Erstkontakt erlebten wir Hrn. Wendt als einen Anwalt, der geduldig zuhört. Er bot uns vor dem Mandatswechsel eine rechtliche Beurteilung der Sachverhaltes an (Kosten würden bei Mandatserteilung angerechnet). Die mittlerweile einen ganzen Ordner füllenden Unterlagen ließen wir ihm elektronisch zukommen und erhielten nach nicht mal einer Woche eine inhaltlich fundierte Einschätzung des Sachverhaltes und der nun möglichen Optionen – klar und verbindlich formuliert.

Wir erteilten Hrn. Wendt das Mandat – das war Mitte Dezember – und vereinbarten einen Vor-Ort-Termin in der Kanzlei, der ebenfalls binnen weniger Tage stattfand. Das Schreiben an unsere Versicherung erging noch am Folgetag – ebenfalls klar in den möglichen Optionen formuliert, verbunden mit einer verbindlichen Fristsetzung und Nennung des nächsten Schrittes bei Ausbleiben einer Reaktion seitens der Versicherung (das wäre dann das Klageverfahren gewesen). Gleichzeitig erhielt die Versicherung die noch ausstehenden Unterlagen der letzten REHA und der neuropsychologischen Einschätzung. Auf dieses Gesamtpaket reagierte die Versicherung mit der Anerkennung der Leistungspflicht Ende Januar. Zwischen Ersttelefonat und Anerkennung der Leistungspflicht lagen also ca. 6 Wochen.

In diesem Zuge schrieb Hr. Wendt auf unsere Bitte sehr unkompliziert auch eine weitere Versicherung wegen einer dort versicherten Leistung (Beitragsfreiheit im BU-Fall) an. Eine explizite Mandatserteilung war hierfür nicht notwendig und de facto tat er dies für uns kostenlos. OK, ein Mandat war in der Folge auch nicht mehr notwendig: basierend auf dem Anerkenntnis der Hauptversicherung erkannte auch die Zusatzversicherung ihre Leistungspflicht an.

Die ausstehende Nachzahlung der Hauptversicherung musste er dann nach 6 Wochen (Mitte März) noch anmahnen und auch das half: Die Zahlung kam (erst) nach diesem erneuten Kontakt durch Hrn. Wendt mit unserer Versicherung.

Wir fühlten uns hervorragend verstanden und vor allem vertreten bei Hrn. Wendt und können ihn unbedingt und uneingeschränkt weiterempfehlen!

Fam. Morbach

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