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Martin Wagner

Rechtsanwalt Martin Wagner führt eine Fachanwaltschaft im Insolvenzrecht und berät Sie vor diesem Hintergrund auch noch im Sanierungsrecht und im Wirtschaftsrecht, insbesondere im Gesellschaftsrecht.

Der Rechtsanwalt steht Ihnen bei allen insolvenzrechtlichen und wirtschaftsrechtlichen Fragen rund um die Bereiche Insolvenzverwaltung, Zwangsverwaltung, Abwicklung der Unternehmensinsolvenz oder auch Verbraucherinsolvenz mit Rat und Tat zur Seite. Dabei setzt sich Martin Wagner voll und ganz für Ihre Interessen ein und sucht nach innovativen Lösungen für Ihr Anliegen. Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit stehen für den Rechtsanwalt an oberster Stelle.

 

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Rechtsgebiete

  • Gesellschaftsrecht 50
  • Insolvenzrecht 0
  • Sanierungsrecht 0
  • Wirtschaftsrecht 0

Sanierungsrecht

Rechtsanwalt Wagner betreut Privatpersonen, Unternehmer und Unternehmen sowohl in der Insolvenz als auch bei der Sanierung. Der Jurist hilft Ihnen dabei  nicht nur, wenn bereits alles zu spät und der Antrag zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens der letzte Ausweg scheint. Das erklärte Ziel von Martin Wagner ist vielmehr die Sanierung (in Übereinstimmung mit den Zielen des Insolvenzrechts).

Im Sanierungsrecht vereint Martin Wagner rechtliche, betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Gesichtspunkte, um für Sie und Ihr Unternehmen die bestmögliche Lösung zu finden. Der insolvenzrechtlich erfahrene Anwalt erstellt Ihnen beispielsweise ein Sanierungskonzept und verhandelt mit Ihren Gläubigern, um Ihre Liquidität sicherzustellen.

Das Insolvenzrecht bietet dabei interessante Möglichkeiten zur außergerichtlichen Sanierung von Unternehmen, beispielsweise die vereinfachte Kapitalherabsetzung bei der GmbH, die Erleichterung der Kapitalaufnahme sowie Änderungen im Eigenkapitalersatzrecht, die es Gläubigern und Dritten erlauben, sich zu Sanierungszwecken an einem Unternehmen zu beteiligen, ohne eine rückwirkende Umqualifizierung ihrer Darlehen in Eigenkapitalersatz befürchten zu müssen.

Darüber hinaus kann Ihr Unternehmen auch „durch” die Insolvenz saniert werden. Hierfür ist Rechtsanwalt Martin Wagner, von mehreren Amtsgerichten zum Insolvenzverwalter und Zwangsverwalter bestellt, der geeignete Ansprechpartner.

Wirtschaftsrecht

Das Wirtschaftsrecht ist ein Oberbegriff für unterschiedliche Rechtsbereiche. Es umfasst die Gesamtheit aller Normen, welche die selbständige Erwerbstätigkeit in Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft, Verkehr und den freien Berufen begrenzen und lenken.

Zum Wirtschaftsrecht gehören, neben dem Handelsrecht, verschiedenste Bereiche wie das Gesellschaftsrecht, also das Recht der Gesellschaften, oder auch das Bankrecht, welches die Rechtsverhältnisse der Kreditinstitute regelt. Auch das Bankrecht selbst ist ein Oberbegriff und behandelt beispielsweise Fragen wie Bankgeheimnis, Bankauskunft, Einlagegeschäft, Zahlungsverkehr, Kreditgeschäft, Kreditsicherung.

Neben Vorschriften über die Zulassung zum Beruf und Gewerbe – wie auch dem Bereich der staatlichen Wirtschaftslenkung und der Wirtschaftsförderung – sowie zum Wettbewerbsrecht fallen auch viele eigenständige Rechtsgebiete unter das Wirtschaftsrecht. Teile des Wirtschaftslebens sind auch Rechtsgebiete wie das Kaufrecht, Baurecht, Mietrecht, Insolvenzrecht. Rechtsanwalt Martin Wagner berät und vertritt Sie bei all diesen Fragen und Verfahren kompetent und zuverlässig.

Gesellschaftsrecht

Ein weiterer Schwerpunkt von Martin Wagner ist das Gesellschaftsrecht, das sich wiederum in unterschiedliche Gesellschaftsorganisationen unterteilen lässt. Dabei unterscheidet man zwischen der Personengesellschaft und der Körperschaft. Zu den Personengesellschaften zählen die BGB-Gesellschaft, die OHG, die KG oder die stille Gesellschaft. Ein besonders wichtiger Bereich der Körperschaften bildet die sogenannte Kapitalgesellschaft (AG, GmbH).

Im Gesellschaftsrecht kommen Rechtsanwalt Wagner insbesondere seine Kenntnisse aus dem Insolvenzrecht und dem Sanierungsrecht zu Gute. Denn eine Unternehmenskrise oder eine Insolvenz stellen hohe Anforderungen an die unternehmerische Flexibilität und an die nachhaltige Bereitschaft zu Umstrukturierungsmaßnahmen. Es ist deshalb erforderlich, dass Unternehmer und deren Berater umfassend mit den Instrumentarien vertraut sind, die für die Vorbeugung gegen Unternehmenskrisen, den „Turnaround“, also die Vornahme einer drastischen Kursänderung, und die Sanierung von Unternehmen notwendig und geeignet sind.Fachanwalt Insolvenzrecht

Rechtsanwalt Wagner ist Fachanwalt im Insolvenzrecht. Dieses befasst sich, als Teilgebiet des deutschen Zivilrechts, mit den Rechten von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Die Bezeichnung „Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

Die insolvenzrechtliche Beratung beginnt nicht erst dann, wenn formal ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse abgewiesen worden ist, sondern weit früher. Denn Insolvenzen treten nicht plötzlich auf. Sie kündigen sich meist über einen längeren Zeitraum an, in dem sie noch abgewendet werden können, wenn man die Anzeichen einer Krise rechtzeitig erkennt und wirksame Gegenmaßnahmen ergreift. Eine solche wirtschaftliche Krise birgt aber eine Reihe von Risiken in sich, in denen Gesellschaften, ihre Gesellschafter und Organe, aber auch Gläubiger anwaltlicher Unterstützung bedürfen.

Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Auch Martin Wagner bildet sich regelmäßig weiter, um bei seiner insolvenzrechtlichen Beratung immer auf dem aktuellen Stand zu sein.

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Vita

Martin Wagner wurde 1961 in Illingen geboren und hat Rechtswissenschaften und Betriebswirtschaftslehre an der Universität des Saarlandes sowie an der Fernuniversität Hagen studiert. Im Anschluss an sein Rechtsreferendariat wurde Martin Wagner 1994 als Rechtsanwalt zugelassen. 2001 wurde er von den Amtsgerichten Stuttgart, Esslingen, Göppingen und Ludwigsburg als Insolvenzverwalter bestellt. Seit 2004 ist Herr Wagner zudem Fachanwalt für Insolvenzrecht. Der Jurist spricht fließend Englisch.  

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Martin Wagner

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