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Privat: Happke Prange – Recht & Steuern – Rechtsanwälte Zum Kanzleiprofil

Martin Prange

Martin Prange ist Fachanwalt für Familienrecht und berät seine Mandanten weiterhin im Erbrecht, Strafrecht sowie im Verkehrsrecht.

Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

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Martin Prange - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Erbrecht 50
  • Familienrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht
  • Verkehrsstrafrecht

Erbrecht

Thematisch oft mit dem Familienrecht verbunden ist das Erbrecht. Dieses regelt die Rechtsnachfolge in das Vermögen Verstorbener. Hier betreut Herr Prange kompetent, wenn es beispielsweise um die Gestaltung von Testament und Erbvertrag geht, die Gestaltung von Schenkungsvertrag, Ehegattenerbrecht, die Beratung bei Vorerbschaft und Nacherbschaft, die Testamentsvollstreckung, die Beratung und Vertretung bei Erbauseinandersetzung, die Beratung bei Erbausschlagung oder die Beratung und Vertretung bei Nachlassüberschuldung/Nachlasshaftung.

Verkehrsrecht (Verkehrsstrafrecht)

Sie hatten einen Verkehrsunfallund Sie haben keinerlei Erfahrung damit, was jetzt zu tun ist?Überstürzen Sie nichts und lassen Sie sich vor allem nicht von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners oder Ihrer eigenen Versicherung zu einer übereilten Schadenregulierung drängen. Akzeptieren Sie keine schnelle Abfindungszahlung. Akzeptieren Sie nie den Gutachter der gegnerischen Versicherung. Akzeptieren Sie nie die Werkstatt, die Ihnen von der Versicherung empfohlen wird. Sie haben das Recht auf einen Gutachter Ihrer Wahl. Sie haben das Recht auf Ihren eigenen Rechtsanwalt (den der Unfallgegner auf jeden Fall bezahlen muss, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben). Und Sie haben das Recht auf die Werkstatt Ihres Vertrauens. Nutzen Sie deshalb den Unfalltag zum Nachdenken. Erholen Sie sich vom ersten Schreck und denken Sie über das weitere Vorgehen nach.

Die Unfallregulierung gehört bei Martin Prange ebenso zum Alltagsgeschäft wie die Verteidigung im Verkehrsstrafverfahren und Bußgeldverfahren. Seine Beratungstätigkeit bezieht sich aber nicht nur auf den Kern des jeweiligen Falles, sondern auch auf angrenzende Fragen. So erfahren Sie bei ihm nicht nur, wie Sie ein Fahrverbot unter Umständen vermeiden oder eine Führerscheinentzugsfrist abkürzen können, sondern auch, welche Maßnahmen Sie ergreifen müssen, um eine entzogene Fahrerlaubnis auch sicher wieder erteilt zu bekommen und wie Sie die besten Chancen haben, die berühmte und berüchtigte medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erfolgreich zu absolvieren. Im Falle eines Unfalls übernimmt Herr Prange für Sie nicht nur dessen Regulierung, sondern steht auch mit Rechtsrat zur Seite, wenn bei der Beschaffung eines Ersatzwagens etwas schiefgehen sollte.

Strafrecht

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Martin Prange die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft.Fachanwalt Familienrecht

Die Tätigkeit im Familienrecht umfasst beispielsweise die Gestaltung von Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung, den Zugriff der Sozialversicherungsträger (zum Beispiel durch Sozialamt oder Landeswohlfahrtsverband) auf privatrechtliche Ansprüche oder den Unterhaltsregress der Sozialversicherungsträger, außerdem Ehescheidung und Folgesachen wie beispielsweise Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich oder Zugewinn. Wenden Sie sich außerdem an Rechtsanwalt Prange bei Problemen in der Vermögensauseinandersetzung und im ehelichen Güterrecht bei Trennung und Ehescheidung, Betreuung, Pflegschaft, Vormundschaft, in der Überprüfung der Unternehmensbewertung in Zugewinnausgleichsverfahren, in der Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und am Hausrat sowie bei Themen wie Kindschaftssachen, Ehemündigkeit, Eheverbot und Aufhebung der Ehe oder auch der Einkommensermittlung bei Selbständigen und Gewerbetreibenden bei Unterhaltsforderung.

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Vita

Martin Prange, 1966 in Hamburg geboren, studierte an der Universität Hamburg Jura. Dem anschließenden Rechtsreferendariat, welches er in Lübeck und Itzehoe (Schleswig-Holstein) absolvierte, folgte 1998 die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Seit 2002 ist er zusätzlich Fachanwalt für Familienrecht.

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Martin Prange

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