Markus Köhn - aus Hamburg, Deutschland auf rechtsanwalt.com
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Markus Köhn

Rechtsanwalt Markus Köhn ist langjährig praxiserfahren in der Beratung und Prozessvertretung von Privatpersonen und namhaften Unternehmen in den Bereichen Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Immobilienrecht und auch im Wirtschaftsstrafrecht und im Bereich der Ordnungswidrigkeiten.

Seine Stärke liegt in der kompetenten und sachkundigen Beratung und der konsequenten Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.

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Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Inkasso 0
  • Transportrecht 0
  • Vertragsrecht 0

Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Markus Köhn ist Ihr Ansprechpartner im Arbeitsrecht. Im Individualarbeitsrecht befasst er sich mit der Rechtsbeziehung zwischen dem Arbeitgeber und seinen Arbeitnehmern. Häufig kommt es in einem Arbeitsverhältnis zu Unstimmigkeiten, etwa weil vertraglich festgelegte Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses unterschiedlich ausgelegt werden. Der Arbeitsvertrag ist somit für Herrn Köhn eine der wichtigsten Quellen, um zu einer Lösung des Zwists zu gelangen. Themen wie Gehaltsforderung, Mutterschutz, Versetzung, Urlaubsanspruch und Schwerbehindertenrecht werden von dem Juriosten bearbeitet. Besonders heikel wird es oft, wenn durch den Arbeitgeber bereits eine Mahnung erfogt ist. Haben Sie sogar bereits eine Änderungskündigung oder eine Kündigung erhalten, steht Ihnen durch das Gesetz die Kündigungsschutzklage zur Verfügung, um gegen eine unrechtmäßig erfolgte Kündigung vorzugehen.

Das Kollektivarbeitsrecht ist ein weiteres Arbeitsfeld von Herrn Köhn. Er begleitet hier betriebsinterne Tarifverhandlungen und Auseinandersetzungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat. Ist eine Betriebsvereinbarung Streitthema, prüft er diese und legt sie aus.

Vertragsrecht

Markus Köhn hat einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit auf das Vertragsrecht gelegt. Egal welcher Vertrag Kaufvertrag, Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag, Leasingvertrag oder Schenkungsvertrag -, Herr Köhn prüft ihn für Sie. Gern bietet er Ihnen auch die Vertragsgestaltung an. Haben Sie Fragen zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), beantwortet Ihnen diese der Rechtsanwalt.

Immobilienrecht

Herr Köhn berät Sie beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie. Er klärt Sie über die Voraussetzungen zur rechtmäßigen Übertragung einer Immobilie auf und bereitet eine solche für Sie vor. Er veranlasst die Änderung und die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch und bringt in Erfahrung, ob das Grundstück in irgendeiner Weise durch ein Recht belastet ist, etwa durch eine Hypothek oder ein Wegerecht.

Wirtschaftsstrafrecht

Der Jurist berät und vertritt Sie darüber hinaus im Wirtschaftsstrafrecht. Einige Unternehmer und Geschäftsleute greifen zu unrechtmäßigen Mitteln, um sich im Wirtschaftsleben einen Vorteil zu verschaffen. Zu nenen sind hier insbesondere Betrug, Untreue, Insiderhandel oder Subventionsbetrug. Auch Steuerstraftaten und Falschbilanzierung sind typische Delikte. Markus Köhn vertritt Sie vor Gericht, wenn Sie beschuldigt worden sind, eine dieser Taten oder eine andere begangen zu haben. Mit Markus Köhn haben Sie einen kompetenten Strafverteidiger an Ihrer Seite.

Ordnungswidrigkeitenrecht

Schließlich hilft Ihnen der Rechtsanwalt auch im Ordnungswidrigkeitenrecht. Ordnungswidrigkeiten wwerden durch eine Vielzahl von Gesetzen benannt und mit einer Strafe belegt. Ein großes Feld stellt dabei insbesondere der Straßenverkehr dar. Zu den gängigsten Ordnungswidrigkeiten zählen dabei die Geschwindigkeitsübertretung, Falschparken und ein Rotlichverstoß. Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten oder wurden Sie zur Abgabe Ihres Führerscheins oder zur Einhaltung eines Fahrverbotes aufgefordert, wenden Sie sich an Markus Köhn. Er legt einen Widerspruch gegen den Bescheid ein und vertritt Ihre Interessen vor den Behörden.

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Vita

Markus Köhn, Jahrgang 1958, studierte an der Universität Hamburg Rechtswissenschaften und wurde 1988 als Rechtsanwalt zugelassen. Er war 18 Jahre in der Kanzlei Meyer, Hinze & Köhn (Hamburg) tätig, davon die letzten sieben Jahre als Partner, bevor er im Jahre 2006 die Kanzlei Köhn & Dr. Eickmeier gründete.

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Markus Köhn

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