Markus Beck - aus Frankfurt am Main, Deutschland auf rechtsanwalt.com
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Markus Beck

Herr Markus Beck ist Ihr Ansprechpartner in Fragen des allgemeinen und besonderen Zivilrechts sowie des Strafrechts, beispielsweise bei der Gestaltung eines Kaufvertrages, der Einforderung von Mietzahlungen, der Regelung von Scheidung und Unterhalt, der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, der Durchsetzung von Gewährleistungsrechten oder bei einem Bußgeldverfahren.

Auch in anderen Rechtsgebieten werden Sie kompetent beraten und vertreten. Zu seinem Mandantenstamm gehören Privatleute sowie mittelständische Unternehmen.

Der Jurist versteht sich als ein Dienstleister am Mandanten mit dem Ziel, zufriedenstellende, wirtschaftlich sinnvolle und zukunftstragende Lösungen für die Rechtsprobleme seiner Mandanten zu finden.

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Markus Beck - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Familienrecht
  • Mietrecht
  • Verkehrsrecht

Arbeitsrecht

Ein Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Markus Beck ist das Arbeitsrecht. Er berät und vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in individualrechtlichen und in kollektivrechtlichen Angelegenheiten. So regelt er im Arbeitsrecht alle Belange vom Beginn des Arbeitsverhältnisses (Entwurf und Überprüfung eines Arbeitsvertrags) bis zur Kündigung (ordentliche Kündigung, betriebsbedingte Kündigung und fristlose Kündigung), ferner befasst er sich mit den darüber hinausgehenden nachvertraglichen Pflichten (etwa Wettbewerbsverbot). Weitere Themen sind Kündigungsschutz, Versetzung, Abmahnung, Lohnanspruch, Urlaubsanspruch und Arbeitszeugnis.

Ferner werden im Arbeitsrecht der Schutz bestimmter Personengruppen (Schwerbehinderte, Schwangere und Auszubildende) sowie die Ausgestaltung von Zeugnis, Arbeitsvertrag und Aufhebungsvertrag bearbeitet. Häufig müssen kollektivrechtliche Aspekte berücksichtigt werden, insbesondere ob betriebsverfassungsrechtliche Normen beachtet werden. Der kollektivrechtliche Bereich umfasst dabei neben dem Betriebsverfassungsrecht das Personalvertretungsrecht und das Tarifvertragsrecht. Vertrauen Sie hier als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer auf die Kompetenz und die Gründlichkeit des Juristen.

Familienrecht

Ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwalt Beck ist das Familienrecht. Bei einer Trennung oder einer Scheidung ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt unerlässlich. Es gibt die Möglichkeit, eine einvernehmliche oder eine streitige Scheidung durchzuführen. Zu regeln sind Unterhalt, elterliche Sorge, Umgang mit den Kindern, Hausrat oder auch die Vermögensauseinandersetzung. Wichtig ist dabei, den gesamten familiären und wirtschaftlichen Hintergrund im Auge zu behalten. Es ist darauf zu achten, dass auch die betroffenen Kinder angemessen berücksichtigt werden. Im Vorfeld einer Eheschließung können Sie auch einen Ehevertrag von Herrn Beck gestalten lassen.

Auch das Internationale Scheidungsrecht wird von Herrn Beck bearbeitet. Im internationalen Familienrecht oder “ausländischen Familienrecht” ist vor dem deutschen Familiengericht oft ausländisches Recht anzuwenden. Es ist im Vorfeld die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte ebenso wie das anwendbare Recht zu prüfen. Fragen ergeben sich auch im Zusammenhang mit der ausländischen Rechtshängigkeit und der Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Entscheidungen.

Mietrecht

Da das Mietrecht zu den elementaren Bereichen des Lebens gehört, finden sich hier vielfältige Problemkonstellationen wie zum Beispiel Erhebung und Abwehr einer Räumungsklage, ordentliche wie außerordentliche Kündigung mitsamt der Kündigungsfrist, Rechtmäßigkeit von Mieterhöhung, Fragen zur Kaution, Renovierungspflicht (Schönheitsreparaturen), Mietereinbauten, Mängel an der Mietsache. Rechtsanwalt Beck vertritt nicht nur die Mieter von Wohnraum bei der Wahrnehmung ihrer Rechte, sondern gleichermaßen Vermieter zum Beispiel bei der Durchsetzung der Mietforderung, Kündigung oder bei einer Räumungsklage. Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, können Sie auch schon vor Beginn eines Mietverhältnisses Herrn Beck kontaktieren, um Ihren Mietvertrag zu gestalten oder zu überprüfen.

Verkehrsrecht

Im Verkehrsrecht bearbeitet der Jurist Mandate aus dem Verkehrszivilrecht, dem Ordnungswidrigkeitenrecht und dem Verkehrsstrafrecht. Im Verkehrszivilrecht geht es überwiegend um die Unfallregulierung. Markus Beck prüft nach einem Verkehrsunfall den Anspruch auf Schadensersatz sowie Schmerzensgeld im Falle von erlittenem Personenschaden und macht die Forderungen gegenüber den Versicherungen geltend und setzt sie bei Notwendigkeit auch gerichtlich durch. Weitere Problemfelder auf diesem Gebiet beziehen sich auf Kfz-Leasing, Autokauf, Autoreparatur, Gutachterkosten oder Abschleppkosten.

Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Entziehung der Fahrerlaubnis (Fahrverbot). Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Die Verteidigung beinhaltet die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Auch bei Verkehrsstrafverfahren wie zum Beispiel Unfallflucht oder der Gefährdung des Straßenverkehrs steht Ihnen der Jurist mit Rat und Tat zur Seite.

Allgemeines Zivilrecht

Ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwalt Beck liegt im Allgemeinen Zivilrecht. Das Zivilrecht beinhaltet eine Vielzahl von rechtlichen Problemen. Vertragliche Dinge gehören ebenso zu diesem Bereich wie Fragen rund um Eigentum, Schadensersatz oder das Recht der unerlaubten Handlungen (Deliktsrecht). Die wesentlichen Probleme ergeben sich oftmals im Kaufrecht (Kaufvertrag), Werkvertragsrecht, Leasing aber auch in anderen Vertragsarten sowie beim Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Rechtsanwalt Markus Beck hilft Ihnen in diesen Bereichen ebenso beratend wie gestalterisch. Er unterstützt Sie auch bei der Geltendmachung von Zahlungsansprüchen, bei Fragen über Gewährleistungsrechte (Rücktritt vom Vertrag, Minderung) und bei der Forderung von Ansprüchen auf Schadensersatz wegen einer Pflichtverletzung.

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Vita

Markus Beck wurde 1976 in Frankfurt am Main geboren. Er studierte in Mainz Rechtswissenschaften und absolvierte das anschließende Referendariat in Darmstadt.

Durch einen längeren Aufenthalt in Kanada spricht er sehr gut Englisch. Herr Beck hat zudem erfolgreich an den Fachanwaltslehrgängen Arbeitsrecht und Familienrecht teilgenommen.

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Markus Beck

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