Marcus Menster
Rechtsanwalt Marcus Menster hat sich ausschließlich auf des Arbeitsrecht spezialisiert und ist Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Herr Menster führt das arbeitsrechtliche Dezernat in der Sozietät Kunz Rechtsanwälte.
An seiner Tätigkeit reizt den Volljuristen insbesondere der persönliche und individuelle Umgang mit seinen Mandanten und das Gestalten von Lebenssachverhalten. Nach seiner Überzeugung bedarf es einer über die fachkompetente Beratung hinausgehenden Betreuung, die kreativ und genau auf die Interessen des Mandanten zugeschnitten ist.
Die Kanzlei
Kunz Rechtsanwälte betreut Privatleute, Selbstständige und Unternehmen in den Rechtsgebieten Wirtschaftsrecht, Inkasso, IT-Recht, Bankenrecht, Markenrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Sportrecht, Steuerrecht, Transportrecht, Urheberrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Arztrecht, Baurecht, Erbrecht, Familienrecht, Immobilienrecht, Kaufrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht sowie Verwaltungsrecht.
Die Kanzlei besitzt Niederlassungen in Koblenz und Mainz.
1973 wurde sie in Koblenz durch den dortigen, damals amtierenden Oberbürgermeister Dr. jur. Eberhard Schulte-Wissermann gegründet. Der noch heute in der Kanzlei tätige Rechtsanwalt Eckhard Kunz trug maßgebend dazu bei, sie zu einer der größten Rechtsanwaltssozietäten in ganz Rheinland-Pfalz auszubauen.
Bei der zunehmenden Feingliedrigkeit der einzelnen Rechtsgebiete und den immer neu hinzukommenden Normen ist es wichtig, sich auf den Beistand eines Fachanwalts verlassen zu können, der in einzelnen Rechtsgebieten besonders geschult ist. Bei Kunz Rechtsanwälte beraten Sie Fachanwälte zu den unterschiedlichsten Rechtsmaterien.
Sollte dies für die Bearbeitung Ihres Mandats notwendig sein, greift die Kanzlei auf das Fachwissen von Sachverständigen zurück und kooperiert mit anderen Anwaltskanzleien.
Rechtsgebiete
- Arbeitsrecht 50
- Betriebsverfassungsrecht 0
Sprachen:
- Deutsch
- Englisch
Vita
Marcus Menster wurde 1974 in Osnabrück geboren. Das erste juristische Staatsexamen legte er nach seinem Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Osnabrück ab. Seine Referendarzeit absolvierte Herr Menster im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg. Er korrespondiert auch in Englisch.
Rechtsanwalt Menster ist Mitglied des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes. Er veröffentlicht regelmäßig juristische Beiträge zu aktuellen Fragen des Arbeitsrechts. Im Rahmen von Vorträgen verknüpft er die entsprechenden rechtlichen Vorgaben mit betrieblichen Abläufen.
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