Marc Jantkowiak - aus Straßburg, Frankreich auf rechtsanwalt.com
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Marc Jantkowiak

Rechtsanwalt Marc Jantkowiak vertritt sie in den Rechtsgebieten Immobilienrecht, Familienrecht, Transportrecht und Verkehrsrecht.

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Marc Jantkowiak - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Familienrecht 50
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzrecht
  • Speditionsrecht
  • Transportrecht
  • Verkehrsrecht
  • Zwangsvollstreckungsrecht

Immobilienrecht

Ein Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Marc Jantkowiak ist das Immobilienrecht. Hierzu gehören das Baurecht ebenso wie das Mietrecht, Miteigentumsrecht (Wohnungseigentumsrecht) und das Nachbarschaftsrecht. Auf diesem Gebiet verfügt Herr Jantkowiak über ein spezielles Diplom, was dem deutschen Fachanwalt entspricht.

Wohnungseigentumsrecht

Im Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) führt oft gerade eine Mehrheit von Beteiligten zu Problemen und Streitigkeiten. Dies erfordert Kenntnis und versierten Umgang mit Themen wie den folgenden: Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Miteigentumsanteil, Verwaltervertrag, WEG-Verwalter, Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum, Sondernutzungsrecht, bauliche Veränderung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Abrechnungsspitze, Wohngeld, Umlage, Sonderumlage, Eigentümerversammlung (ETV), Beirat, Einberufung/Einladung und Abstimmung, Stimmrecht, Stimmrechtsausschluss, Wohnungseigentümerbeschluss und dessen Anfechtung sowie sonstige Besonderheiten im Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Mietrecht

Im Miet- und Pachtrecht geht es überwiegend um die Gestaltung und Überprüfung von Verträgen im privaten und gewerblichen Mietrecht und die Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen. Zu diesen Tätigkeiten gehören unter anderem: Prüfung einer Mieterhöhung, Beratung zu Kündigung und Räumung, zum Mietzins und zur Betriebskostenabrechnung. Vertrauen Sie hier auf die juristische Erfahrung und auf die wirtschaftliche Betrachtungsweise von Rechtsanwalt Marc Jantkowiak.

Baurecht

Im Baurecht bereiten einem als Auftraggeber eines Bauwerkes nachteilige Vertragsklauseln, mangelhafte Durchführung und Probleme in der Gewährleistungsphase oftmals mehr Kopfzerbrechen, als einem lieb ist. Auf der anderen Seite hat auch das ausführende Unternehmen oft genug mit unerwünschten Problemen zu kämpfen. So führen zunächst nur undeutliche und sich dann während des Bauablaufes ständig ändernde Wünsche und Vorgaben des Auftraggebers für den Auftragnehmer oftmals zu erheblichen Schwierigkeiten. Bei Bauvorhaben existiert demnach regelmäßig ein hoher Bedarf an juristischer Beratung, ganz gleich, ob diese baubegleitend oder nachträglich bei der Auseinandersetzung von Bauherr und Baufirma stattfindet.

Zu den Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Immobilienrecht zählt insbesondere die Interessenwahrung bei Nachbarschaftsstreitigkeiten (Nachbarschaftsrecht). Störende Beeinträchtigungen durch Bäume, herabfallende Äste, Grenzzäune und nicht zuletzt zu nahe stehende Gebäude, bei denen der vorgeschriebene Grenzabstand nicht eingehalten wurde, verleiden einem oft die Freude am eigenen Grund und Boden. Hier bietet Ihnen Rechtsanwalt Marc Jantkowiak Hilfe bei der Abwehr von Störungen und der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Verkehrsrecht

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Jantkowiak ist das Verkehrsrecht, hier insbesondere die Unfallregulierung für deutsche Mandanten, die in Frankreich einen Unfall erlitten. Dabei geht es in erster Linie um die Geltendmachung eines etwaigen Anspruchs auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz) und Bezifferung der körperlichen Schäden, insbesondre der schweren Verletzungen und daraus resultierenden Behinderungen, sowie Schmerzengeld nach einem Verkehrsunfall. Dazu gehören sowohl der Fahrzeugschaden selbst wie auch die Kosten für einen Mietwagen. Versicherungen bieten zwar Schutz vor bestimmten Risiken, dennoch treten nach einem Versicherungsfall oftmals juristische Probleme auf. Die Versicherung begründet ihre Zahlungsverweigerung mitunter damit, dass ein Versicherungsschutz gar nicht bestehe, der Versicherungsfall nicht eingetreten sei oder ein Ausschlussgrund aus dem Versicherungsvertrag eingreife, da zum Beispiel die Mitwirkungspflicht durch den Versicherungsnehmer verletzt worden sei oder der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Rechtsanwalt Jantkowiak nimmt Ihnen die Fragen rund um Gutachten und Reparatur ab und leitet auf Wunsch die Kostenerstattungen der Haftpflichtversicherung direkt an die Beteiligten weiter.

Transportrecht

Das Transportrecht umfasst das Recht der inländischen und der grenzüberschreitenden Beförderung von Gütern auf allen Verkehrsmitteln, also den Gütertransport auf der Straße, der in der Praxis die Mehrzahl der Transporte ausmacht, aber auch auf der Schiene mit der Eisenbahn, in der Luft sowie die Kombinationen hiervon, den multimodalen Transport. Nicht nur Frachtrecht gehört hierher, sondern auch Spedition, Lagerhaltung und Logistik.

Rechtsanwalt Jantkowiak befasst sich einerseits mit zivilrechtlichen Fragestellungen, nämlich mit der gerichtlichen und außergerichtlichen Abwicklung von Transportschäden und Schäden wegen Lieferfristüberschreitungen. Er steht Ihnen aber auch bei Problemen rund um den Führerschein wie dem nahenden Führerscheinentzug oder auch bei Fahrtzeitüberschreitung zur Verfügung. Oftmals ergeben sich ebenso Probleme, die in den Bereich Strafrecht fallen.

Herr Jantkowiak übernimmt ebenso Mandate, die beim Rheinschifffahrtgericht behandelt werden, so zum Beispiel bei unzureichender Besatzung oder bei Beschädigung einer Schleuse im Bereich Rhein/Mosel.

Erbrecht

Ein weiterer Schwerpunkt ist das Erbrecht, das alle Fragen rund um das Erben und Vererben umfasst, insbesondere den Übergang des Vermögens vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den oder die Erben. Dazu gehören Themen wie Erbfolge, Errichtung und Auslegung von Testament, Vermächtnis, Erbvertrag, Schenkungsvertrag auf den Todesfall, Nachlassverbindlichkeiten, Erbantrittserklärung, (Erbschein), Pflichtteilsrecht, die Anrechnung einer Schenkung auf den Pflichtteil oder das Vorausvermächtnis des Ehegatten, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht.

Herr Jantkowiak kümmert sich insbesondere auch um deutsche Mandanten, deren Erblasser eine Immobilie in Frankreich gekauft haben, und übernimmt die erbrechtliche Regulierung beim Notar und den Verwaltungsbehörden.

Familienrecht

Das Familienrecht umfasst das Recht der Ehe, der Lebenspartnerschaft, der Familie sowie der Verwandtschaft, Schwägerschaft und Abstammung und bestimmter daraus abgeleiteter Betreuungsverhältnisse. Einen wesentlichen Teil im Familienrecht bilden das Eherecht (Gütertrennung, Gütergemeinschaft) sowie das Trennungs- und Scheidungsrecht. Dazu gehören das Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung, das gerichtliche Trennungs- und Scheidungsverfahren selbst, die Beratung der Mandanten in einer Trennungssituation sowie die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt.

Bei der Scheidung von deutsch-französischen Ehepartnern steht Herr Jantkowiak kompetent an Ihrer Seite. Beim persönlichen Beratungsgespräch werden ebenso die Schnittstellen zwischen dem Familienrecht und dem Erbrecht in die Betrachtung miteinbezogen.

Im Familienrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Jantkowiak Sie bei Scheidung und Trennung und den einhergehenden Rechtsfragen, etwa zu Scheidungsvereinbarung, Vermögensteilung, Unterhaltszahlung, Trennungsvertrag und Partnerschaftsvertrag. Seine Tätigkeit beschränkt sich hierbei jedoch nicht nur auf die eheliche Gemeinschaft, sondern erstreckt sich zudem auf das Recht der Lebensgemeinschaft außerhalb der Ehe.

Zwangsvollstreckung

Des Weiteren steht Ihnen der Rechtsanwalt bei der Forderungseintreibung und Zwangsvollstreckung deutscher Titel in Frankreich mit Rat und Tat zur Seite. In bestimmten Fällen bedarf es hier eines Exequaturverfahrens, ein Verfahren zur Zulassung ausländischer Vollstreckungstitel oder Schiedssprüche zur Zwangsvollstreckung im Inland (Exequatur).

Die Zwangsvollstreckung greift grundsätzlich auf das gesamte Vermögen des Schuldners (bewegliche Sachen, Grundstücke/Liegenschaften, Forderungen, sonstige Rechte). Teilweise beschränkt sich die Haftung des Schuldners auf einzelne Vermögensobjekte, beispielsweise kann eine Zwangsvollstreckung aus einer Hypothek auf das belastete Grundstück erfolgen.

Insolvenzrecht

Ein kompetenter Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Marc Jantkowiak auch bei einer möglichen Privatinsolvenz und beim Thema Restschuldbefreiung insbesondere für deutsche Mandanten, die einen Konkurs in Frankreich erleiden, oder bei alten deutschen Schulden im Gebiet Elsass-Lothringen.

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Vita

Marc Jantkowiak wurde 1970 in Straßburg geboren, wo er auch sein Studium der Rechtswissenschaften und die anschließende Rechtsanwaltsschule absolvierte. Seit 1996 ist er als Rechtsanwalt in Straßburg zugelassen und arbeitete zunächst als angestellter Rechtsanwalt in anderen Kanzleien, wo er sich insbesondere auch um die Belange von deutschen Mandanten, Privatleuten sowie Versicherungen kümmerte. Herr Jantkowiak besitzt die französische und auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Er spricht fließend Deutsch und Englisch.

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