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Manfred J. Schmidt

Die Betreuung im Steuerrecht durch Manfred J. Schmidt umfasst sowohl die Durchführung der laufenden Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung auf EDV-gestützter Basis, die Erstellung von Jahresabschluss, Einnahme-Überschuss-Rechnung und Fertigung von Steuererklärung sowie die Vertretung in Einspruchsverfahren und finanzgerichtlichen Verfahren vor den Finanzgerichten.

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Rechtsgebiete

  • Steuerrecht 50

Fachanwalt Steuerrecht

Schon der Gedanke an die jährliche Steuererklärung oder die Erledigung der Buchhaltung bereitet den meisten Menschen bereits im Vorfeld Kopfzerbrechen. Hat man sich dann durchgerungen und alle Formalitäten erledigt, kommt einem der Gedanke etwas Entscheidendes beim Eintragen vergessen zu haben und das natürlich zum eigenen Nachteil. Es kann auch sein, dass eine Betriebsprüfung bei Ihnen der Anlass für ein gegen Sie gerichtetes Steuerstrafverfahren wird und sich dann erhebliche Fragestellungen ergeben, die Ihre persönliche Existenz bedrohen. Guter Rat ist gerade dann besonders wichtig und die notwendige Erfahrung wertvoll. Mit den unternehmerisch tätigen Personen geht außerdem Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und gegebenenfalls sogar Körperschaftsteuer, wenn diese ihre Unternehmung in Form einer juristischen Person, zum Beispiel GmbH, organisiert haben, einher. Gerade in diesen Bereichen ist oftmals eine Gestaltung und Beratung im Vorfeld erforderlich.

Für Privatpersonen und Arbeitnehmer bietet Herr Schmidt insbesondere folgende Dienstleistungen:

 

  • Erstellung der jährlichen Steuererklärung (Lohnsteuererklärung, Einkommenssteuererklärung)
  • Stellung von Anträgen gegenüber Behörden (Kindergeld, Eigenheimzulage, Änderung des Steuerbescheids)
  • Unregelmäßige Steuererklärungen (Erbschaftssteuererklärung)
  • Private Vermögensberatung (Erstellung von Vermögensübersichten)
  • Beratung im Zusammenhang mit Erbschaftsfragen unter Berücksichtigung der steuerlichen Aspekte
  • Unterstützung von Privatpersonen gegenüber Steuerberatern in Schadenersatzprozessen

 

Kleinen und mittelständigen Unternehmen bietet der Jurist beispielsweise folgende Dienstleistungen:

 

  • Laufende Steuerberatung
  • Steuererklärung und Anträge
  • Lohnbuchhaltung im Full-Service
  • Finanzbuchhaltung im Full-Service
  • Steueroptimierte Vertragsgestaltung
  • Existenzgründung, Gründungsberatung
  • Vertretung von Finanzgerichten, sonstigen Gerichten und Behörden
  • Vertretung in Steuerstrafsachen
  • Steuerberaterhaftung

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Vita

Manfred J. Schmidt wurde 1961 in Freiburg im Breisgau geboren. Er studierte an der dortigen Albert-Ludwigs-Universität Jura. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er im Landgerichtsbezirk Ulm. Nach der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 1994 folgten die Gründung der eigenen Kanzlei und die selbständige Tätigkeit als Rechtsanwalt auf dem Gebiet der Steuerberatung. Manfred J. Schmidt ist seit dem 28.08.2001 befugt die Bezeichnung „Fachanwalt für Steuerrecht" zu führen. Im Zeitraum 2013 bis 2015 absolvierte er ferner die Ausbildungen zum NLP-Master, DVNLP und NLP-Trainer erfolgreich. Herr Schmidt ist deshalb, außerhalb der üblichen Kanzleileistungen, als Coach in dem Bereich Resilience Coaching tätig. Der Jurist spricht gut Englisch.

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Manfred J. Schmidt

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