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Manfred Graff

Rechtsanwalt Manfred Graff ist Fachanwalt für Steuerrecht und bietet umfangreiche Rechtsberatung auf diesem Gebiet. Des Weiteren verfügt er über ausgeprägte erbrechtliche Kenntnisse. Er ist außerdem als Treuhänder für verschiedene Rechtsträger tätig.

Der Jurist spricht gut Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Französisch.

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Rechtsgebiete

  • Steuerrecht 50

Fachanwalt Steuerrecht

Das deutsche Steuerrecht ist äußert komplex und von dem Gedanken getragen, den Interessen des Steuerpflichtigen Rechnung zu tragen, was im Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit zum Ausdruck kommt oder kommen soll. Gleichwohl gibt es nur abstrakte generalisierende Regelungen, so dass es häufig zu Auslegungsschwierigkeiten und damit Streitigkeiten kommt. Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Manfred Graff im Steuerrecht beinhaltet vielfach die Interessenvertretung des Steuerpflichtigen wegen eines Steuerbescheides. Hier wird er tätig:

  • Einspruchsangelegenheiten gegenüber dem Finanzamt
  • Klagesachen gegenüber dem Finanzgericht oder auch dem Bundesfinanzhof.

Daneben geht es vielfach darum, dass eine festgesetzte Steuer zurzeit nicht gezahlt werden soll. Herr Graff stellt für Sie Anträge auf Stundung/Zahlungsaufschub oder gar Erlass der Steuerschuld oder beantragt die abweichende Feststellung der Steuer aus Billigkeitsgründen. Des Weiteren ist er Ihr Ansprechpartner, wenn das Finanzamt die Zwangsvollstreckung betreibt und vollstreckungshemmende Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also Täter zu bestrafen. Die verfahrensrechtlichen Regelungen des Steuerrechts legen auch dem Steuerpflichtigen, der zugleich Beschuldigter in einem gegen ihn geführten Strafverfahren ist, weitreichende Mitwirkungs-, Vorlage- und Dokumentationspflichten gegenüber den Finanzbehörden auf. Andererseits darf er auch im Steuerstrafverfahren nicht gezwungen werden, sich selbst strafrechtlich zu belasten, und darf zu den erhobenen Tatvorwürfen schweigen. Aus dem Blickwinkel des Strafrechts und des Steuerrechts erscheint daher das Steuerstrafrecht jeweils als eine besonders schwierige und unübersichtliche Materie. Notwendig ist daher eine ganzheitliche Vorgehensweise durch einen spezialisierten rechtlichen Vertreter, der beide Verfahren beherrscht und über besondere Erfahrung im Umgang mit Finanz- und Strafverfolgungsbehörden verfügt. Wenden Sie sich daher vertrauensvoll an Rechtsanwalt Manfred Graff, der langjährig auch Steuerberater-Kollegen und -Kolleginnen und deren Mandanten in vertrauensvoller Kooperation unter Einbeziehung speziell der juristischen Aspekte- bei gleichzeitig vorhandenem wirtschaftlichen Verständnis – fachanwaltlich berät.

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Vita

Manfred Graff wurde 1949 in Frankfurt am Main geboren. Nach seinem Studium der Rechte an den Universitäten in Münster und Hamburg leistete Herr Graff seinen Dienst als Rechtsreferendar im Landgerichtsbezirk Münster. Manfred Graff wurde 1978 zur Anwaltschaft zugelassen. Seit Oktober 1978 ist er Fachanwalt für Steuerrecht, seit 1985 Steuerberater. Er war ferner über 20 Jahre als vereidigter Buchprüfer zugelassen.

Herr Graff war viele Jahre auch als Vorstandsmitglied des örtlichen Steuerberaterverbandes aktiv und ist unverändert gut vernetzt.

Trotz seiner beruflichen Einspannung war er – nicht ganz „nebenbei“ – mehr als 12 Jahre auch als ehrenamtlicher 2. und später 1. Vorsitzender sowie zuletzt als Schatzmeister des Hamburger Tierschutzvereins von 1841 e.V. engagiert.

Aktuell ist er Vorstandsvorsitzender einer gemeinnützigen Stiftung.

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Manfred Graff

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