LL.M. (LSE) Arno F. Likar - aus Graz, Österreich auf rechtsanwalt.com
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LL.M. (LSE) Arno F. Likar

Rechtsanwalt Arno F. Likar betreut primär mittelständische Unternehmen, aber auch Privatleute in rechtlichen Belangen aus den Bereichen Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Bankrecht, Immobilienrecht und Liegenschaftsrecht, Versicherungsrecht Schiedsverfahren und Mediation.

Zu seinen Mandanten zählen österreichische und internationale Unternehmen (Handel, Industrie), Versicherungen, Banken und öffentliche Auftraggeber (Gemeinde, Land).

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Rechtsgebiete

  • Bankrecht 50
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  • Immobilienrecht 0
  • Kapitalmarktrecht 0
  • Prozessrecht 0
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Gesellschaftsrecht

Im Schwerpunkt Gesellschaftsrecht berät und vertritt Sie RA Arno F. Likar umfassend bei Ihrer Gesellschaftsgründung, bei den Vertragsverhandlungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB, Kooperationsverträge, Multi-Level-Verträge, Vertriebsverträge,  Treuhandverträge, Syndikatsverträge) und der Vertragsgestaltung sowie bei Umgründungen von Einzelunternehmen, Personengesellschaften (OG, KG) und Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), bei Spaltungen und bei Verschmelzungen (Fusionen). Der Rechtsanwalt unterstützt Sie also umfassend bei allem, was das Thema New Business Development betrifft. Arno F. Likar unterstützt Sie auch gerne bei steuerlichen und insolvenzrechtlichen Fragen. Existenzgründungsberatungen bietet Rechtsanwalt Likar ebenso an wie Hilfe bei der Suche nach der geeigneten und interessensangemessenen sowie steueroptimierten Gesellschaftsform. Von ihm bekommen Sie kompetente und umfassende Lösungen aus einer Hand (one-stop-shop). Arno F. Likar steht auch für Treuhandschaften und als Treuhänder (z.B. um Ihre Geschäftsanteile zu halten und Ihre Interessen optimal zu wahren) sowie als Stiftungsvorstand oder Stiftungsrat (z.B. Privatstiftung) zur Verfügung. Des Weiteren profitieren seine Klienten von seiner Erfahrung in der Vorbereitung und Durchführung von Unternehmenskäufen (sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite). M&A (Merger&Acquisition) – Transaktionen müssen strategisch vorausgeplant werden, eine due-diligence-Prüfung ist in den meisten Fällen unverzichtbar, um das Haftungspotenzial und den Unternehmenswert abschätzen zu können. Besondere Expertise hat Arno F. Likar auf dem Gebiet der Managementhaftung; in jüngster Zeit häufen sich Haftungsprozesse gegen Geschäftsführer (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und Vorstandsmitglieder (Aktiengesellschaft).

Selbstverständlich befasst sich Rechtsanwalt Likar aber auch mit streitigen Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern, innerhalb der Geschäftsführung oder zwischen Geschäftspartnern. Er versteht sich darauf, gemeinsam mit den Mandanten eine Strategie zu entwickeln, die den Konflikt eingrenzt und eine Lösung möglich macht. Mit dem Konfliktmanagement zwischen Gesellschaftern ist er bestens vertraut. Die Vertretung der Interessen durch Rechtsanwalt Likar erfolgt sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Eine Prozessführung sollte jedoch vorab genau überlegt und Risken abgewogen werden.

Internationales Vertragsrecht

Rechtsanwalt Likar vertritt seine Mandanten zudem im internationalen Vertragsrecht. Er überprüft und erstellt alle Verträge, bei Bedarf auch auf Englisch. Franchiseverträge und Vertriebsverträge zählen ebenfalls zu seinem Tätigkeitsbereich, genauso wie Energielieferungsverträge. Bei Vertragsverhandlungen zu Patent-Verträgen und Know-how-Lizenzverträgen sowie zu Forschungsverträgen und Entwicklungsverträgen steht der Anwalt seinen Mandanten beratend zur Seite und bespricht mit Ihnen eine individuelle Strategie.

Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten stellen jeden, der sich erstmals oder nur hin und wieder mit diesem Rechtsgebiet befasst, vor vielfältige Schwierigkeiten. Materiell-rechtliche Probleme ergeben sich häufig bereits daraus, den konkreten Streitfall einer bestimmten Fallgruppe zuzuordnen. Keineswegs weniger Fragen stellen sich bezüglich des richtigen prozessualen Vorgehens. Dies vor allem deshalb, weil Wettbewerbsstreitigkeiten in der Regel im Provisorialverfahren (einstweilige Verfügung) ausgefochten werden. Um sich gegenüber Ihrem Konkurrenten, klagebefugten Verband oder gar Abmahnverein behaupten oder durchsetzen zu können, brauchen Sie einen Fachmann wie Herrn Arno F. Likar. Dieser weiß, wie eine Abmahnung, Unterlassungserklärung, ein Widerruf, eine Urteilsveröffentlichung, eine Schutzschrift oder ein Verfügungsantrag zu formulieren sind, was bei der Vollziehung einer Beschlussverfügung zu beachten ist, wie das Hauptsacheverfahren vermieden werden kann, welches Rechtsmittel zulässig und zweckmäßig ist oder wie ein Anspruch auf Schadenersatz vorbereitet und durchgesetzt oder abgewehrt werden kann.

Wirtschaftsrecht und Unternehmensrecht

RA Arno F. Likar berät und vertritt Sie auch in allen Angelegenheiten aus und im Zusammenhang mit dem Handelsrecht bzw ab 2007 Unternehmensrecht (das HGB wird dann durch das UGB ersetzt). Das Handelsrecht ist ein Teil des Zivilrechts, der das besondere Recht für Kaufleute bzw ab 2007 Unternehmer regelt. Es modifiziert und konkretisiert das bürgerliche Recht im Hinblick auf die besonderen Anforderungen und Bedürfnisse, die Unternehmen an ihren Rechtsverkehr richten und die im Wirtschaftsverkehr erforderlich sind. Der Vertrieb von Waren und Dienstleistungen über Handelsvertreter und Vertragshändler hat eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung – gerade für mittelständische Industrieunternehmen und Handelsunternehmen. Rechtliche Beratung der Unternehmen ist notwendig im Einkaufsbereich, wenn Handelsunternehmen Produkte auswärtiger Hersteller einkaufen, um sie mit Exklusivrechten auf dem österreichischen, deutschen, französischen oder europäischen Markt zu vertreiben. Zunehmend spielt hierbei auch EU-Recht eine wichtige Rolle, wie beispielsweise die Kartellvorschriften. Erforderlich ist aber auch die juristische Ausarbeitung der Verträge mit dem eigenen Handelsvertreter, zumal hier je nach Ausrichtung des Unternehmens verschiedene Modelle denkbar sind.

Immobilienrecht und Liegenschaftsrecht

Durch das Liegenschaftsrecht werden die Voraussetzungen für den Erwerb und die Übertragung von Eigentum an Liegenschaften, das heißt an Grundstücken, Wohnhäusern, Eigentumswohnungen und dergleichen geregelt. RA Arno F. Likar übernimmt für Sie die gesamte Durchführung (von der Finanzierungsberatung über die Kaufvertragserrichtung, grundverkehrsbehördliche Genehmigung, Selbstberechnung der Grunderwerbssteuer bis zur Eintragung Ihres Eigentums im Grundbuch) und klärt Sie vorab ausführlich über die exakten Kosten und Gebühren auf.

Bankrecht und Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Arno F. Likar bietet zudem umfassende Rechtsberatung in den Bereichen Bankrecht und Kapitalmarktrecht. Er kümmert sich um die die Projektentwicklung und die Projektfinanzierung (private equity) und berät seine Klienten zum Mezzaninkapital und Venture Capital. Neben dem regulatorischen Bankrecht spielt auch das Bankaufsichtsrecht eine bedeutende Rolle. Weiterhin steht er seinen Mandanten bei Anlegerschäden, Fragen zu Umschuldungen, bei Sanierungen sowie bei Restrukturierungen zur Seite.

Versicherungsrecht 

Im Bereich Versicherungsrecht spielt insbesondere das Versicherungsvertragsrecht eine wichtige Rolle. Rechtsanwalt Likar befasst sich mit allen Versicherungsstreitigkeiten und Haftpflichtschäden. Er hilft Ihnen dabei, Regressforderungen durchzusetzen und Ihren Rechtsschutz geltend zu machen.

Mediation, Schiedsverfahren und Prozessrecht

Außerdem ist RA Arno F. Likar als Mediator zugelassen und in der Liste beim Bundesministerium für Justiz nach dem Zivilrechtsmediationsgesetz eingetragen. Er kümmert sich um die komplette Proezessführung und die Schiedsgerichtsbarkeit. Mediation ist eine besondere Form der außergerichtlichen Konfliktlösung, die darauf abzielt, die Wünsche und Bedürfnisse der Parteien in den Mittelpunkt zu stellen. Möchten Sie zu Ihrem “Kontrahenten” trotz vorliegender Konflikte eine Beziehung aufrechterhalten, so könnte für Sie die Mediation eine befriedigende Lösung bringen. Ursprünglich wurde die Mediation im Familienrecht eingesetzt, inzwischen hat sie sich aber auch und gerade im Arbeitsleben und Wirtschaftsleben bewährt. So sind zum Beispiel Konfliktbewältigungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder dem Betriebsrat, aber auch zwischen einem Versicherten und einer Versicherung sehr erfolgreich (win-win-Situation). Auch das Konfliktmanagement zwischen Gesellschaftern ist ein weiteres Tätigkeitsfeld des Anwalts. Er kümmert sich zudem um die interdisziplinäre Beratung (Company-Companions) und übernimmt interimistische Managementfunktionen.
Auch wenn einvernehmlichen Lösungen der Vorzug zu geben ist, lassen sich Gerichtsverfahren nicht immer vermeiden. Arno F. Likar vertritt Ihre Interessen vor sämtlichen österreichischen Gerichten und Behörden und ist sowohl als Schiedsrichter als auch als Parteienvertreter unter anderem in Schiedsverfahren nach den Regeln der Internationalen Handelskammer tätig.

Wohnungseigentumsrecht

Ein weiterer Schwerpunkt ist das Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht). Gerade eine Mehrheit von Beteiligten führt oft zu Problemen und Streitigkeiten. Dies erfordert Kenntnis und versierten Umgang mit Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Miteigentumsanteil, Verwaltervertrag, WEG-Verwalter, Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum, Sondernutzungsrecht, baulichen Veränderungen, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Abrechnungsspitze, Wohngeld, Umlage, Sonderumlage, Eigentümerversammlung (ETV), Beirat, Einberufung/Einladung und Abstimmung, Stimmrecht, Stimmrechtsausschluss, Wohnungseigentümerbeschluss, dessen Anfechtung und den sonstigen Besonderheiten im Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Mietrecht und Pachtrecht

Im Mietrecht und Pachtrecht geht es überwiegend um die Gestaltung und Prüfung von Verträgen im privaten und gewerblichen Mietrecht und die Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen. Zu diesen Tätigkeiten gehören unter anderem: Prüfung einer Mieterhöhung, Beratung zu Kündigung und Räumung, bei Problemen mit der Zahlung des Mietzinses und zur Betriebskostenabrechnung. Vertrauen Sie hier auf die juristische Erfahrung und auf die wirtschaftliche Betrachtungsweise der Rechtsanwaltskanzlei LIKAR.

Arbeitsrecht

Des Weiteren ist Rechtsanwalt Arno F. Likar im Arbeitsrecht tätig. Hier berät und vertritt er sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen Streitigkeiten wie beispielsweise bezüglich des Arbeitsvertrages (auch Geschäftsführer-/Managementvertrag) und dessen Auslegung, bei Problemen mit der Vergütung, der Arbeitszeit, dem Urlaub, aber auch mit der Teilzeitregelung, der Befristung Ihres Arbeitsverhältnisses oder bei einem Probearbeitsverhältnis. Er steht Ihnen außerdem bei einer Änderungskündigung oder Abmahnung bei, die oftmals Vorboten einer Kündigung oder Entlassung sind. Im Falle einer Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses übernimmt Rechtsanwalt Likar für Sie die Einbringung einer Anfechtungsklage beim zuständigen Arbeitsgericht und prüft, ob gegebenenfalls eine Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber über die Zahlung einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes möglich ist. Eine Kündigungaus verpönten Motiven sowie sozialwidrige Kündigungen müssen binnen einer Woche angefochten werden. Je nachdem auf welche Seite sich der Betriebsrat stellt, ergibt sich ein unterschiedliches Prozedere.

Erbrecht

Unter Erbrecht versteht man die Summe der Rechtsnormen, welche die vermögensrechtlichen Folgen (Beerbung, Pflichtteil et cetera) des Todes eines Menschen regeln (Erbfall). Rechtsanwalt Likar hilft bei der Gestaltung der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag, gemeinschaftliches Testament, Vorerbschaft/Nacherbschaft, Vermächtnis, Teilungsanordnung, Einsetzung eines Testamentsvollstreckers) und bei der Vermögensordnung im Hinblick auf das künftige Erbrecht (Schenkung, Immobilie, Wohnrecht, Fruchtgenussrecht).
Testamente werden im Testamentsregister eingetragen, so dass eine jederzeitige Auffindbarkeit durch den Gerichtskommissär gegeben ist; bei Bedarf wird die letztwillige Verfügung auch gerne in Verwahrung genommen.
Nach dem Erbfall setzt er für seine Mandanten die sich ergebenden Rechte durch und verteidigt gegen unberechtigte Inanspruchnahme.

Hervorzuheben sind Verfahren, in denen es um Erbe, Pflichtteil, Pflichtteilsergänzung, Vermächtnis, Auseinandersetzung zwischen den Miterben im Rahmen der Erbengemeinschaft, Testamentsvollstreckung, Teilungsversteigerung, Ertrag aus dem Nachlass und Ähnliches geht. Sowohl die einverständliche als auch die streitige Auseinandersetzung von Erbgemeinschaften stellen ein weiteres Teilgebiet der Arbeit des Rechtsanwalts im Erbrecht dar. Auch Streitigkeiten im Verfahren auf Erteilung des Erbscheines und um die so genannte beeinträchtigende Schenkung ergeben sich nach dem Erbfall nicht selten. Weitere Themen sind schließlich Erbschaftskauf, Annahme, Ausschlagung, Erbunwürdigkeit, Verzicht sowie Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Aufgebot der Nachlassgläubiger.

Arno F. Likar errichtet gemeinsam mit einer Ärztin verbindliche Patientenverfügungen und registriert diese im Patientenverfügungsregister (welches von sämtlichen Krankenanstalten und niedergelassenen Ärzten einzusehen ist).

Familienrecht

Im Familienrecht ist Rechtsanwalt Arno F. Likars Tätigkeit vordergründig darauf ausgerichtet, Mandanten zu vertreten und umfassend zu beraten, wenn es zu Rechtsstreitigkeiten im Falle von Scheidung und Trennung kommt. Hierbei werden von ihm auch die angrenzenden Rechtsfragen wie Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhaltszahlung (Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt), Trennungsvereinbarung, Scheidungsfolgenvereinbarung und Vermögensauseinandersetzung geregelt. Des Weiteren vertritt Herr Mag. Likar seine Mandanten beim Zugewinnausgleich. Dann werden von ihm insbesondere güterrechtliche Auseinandersetzungen zwischen den Parteien geregelt, worunter zum Beispiel die Zuweisung von Wohnung und Hausrat fällt. Primär wird jedoch versucht, eine einvernehmliche Scheidung durchzuführen, wobei Herrn Mag. Likar hierbei seine Kompetenz als Mediator sehr zu Gute kommt.

Rechtsanwalt Likar übernimmt bei ausstehenden Geldforderungen den Forderungseinzug für seine Mandanten. Die Forderungseintreibung beinhaltet den juristischen Beistand bei der Betreibung einer ausstehenden Forderung. Wegen der heutzutage fast üblichen mangelnden Zahlungsmoral wird Herr Mag. Likar von Firmen und auch Privatleuten bei der Forderungsbetreibung gern in Anspruch genommen.

Allgemeines Zivilrecht

Schließlich steht der Jurist seinen Mandanten bei allen rechtlichen Problemen zur Verfügung, die sich aus den Verträgen des täglichen Lebens ergeben können. Dieses Rechtsgebiet wird häufig als Allgemeines Zivilrecht bezeichnet. Ob es sich um Ansprüche aus einem Mietvertrag, einem Werkvertrag oder einem Kaufvertrag handelt — zum Beispiel Gewährleistung, Minderung, Mängel, Umtausch, Rückabwicklung, Schadensersatz — Herr Likar informiert Sie über Ihre Rechte und setzt diese gegenüber dem Vertragspartner durch. Dies gilt beispielsweise auch, wenn Sie die Rückabwicklung eines Kaufvertrages oder ähnlichem wünschen oder Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden sollen. Konsumenten sind bei Geschäften besonders geschützt und auch das E-Commerce-Gesetz ist bei sämtlichen Internetgeschäften (online Shops, Auktionen) zu beachten.

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Vita

Arno F. Likar wurde 1975 in Klagenfurt am Wörthersee geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Karl-Franzens-Universität in Graz und schloss sein Studium 1999 mit dem akademischen Grad  „Magister iuris“ ab. 2000 war er zu einem Forschungsaufenthalt am European University Institute in Florenz zu Gast. Im Rahmen des postgradualen Studiums an der renommierten London School of Economics and Political Science (LSE) wurde ihm 2001 der international anerkannten Titel Master of Laws (LL.M.) mit „merit“ (Auszeichnung) verliehen. Die Rechtsanwaltsprüfung bestand Arno F. Likar im März 2004 ebenfalls mit Auszeichnung. Seit Juni 2004 ist er eingetragener Mediator für Scheidungsfälle sowie Angelegenheiten aus Umwelt und Wirtschaft und seit 2005 Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Graz (zugelassen vor sämtlichen Gerichten und Behörden in ganz Österreich). Seine ersten beruflichen Erfahrungen konnte Arno F. Likar 1997 als Volontär der österreichischen Handelsdelegation in Los Angeles sammeln. 1998 arbeitete er bei der Kreditsondergestion der Raiffeisenlandesbank (RLB) Kärnten, 1999 absolvierte er das Gerichtsjahr im Sprengel des OLG Graz. Von 2001 bis 2005 war Herr Likar als Rechtsanwaltsanwärter bei renommierten Grazer und Wiener Wirtschaftskanzleien tätig. Seine im Studium und durch mehrfache Auslandsaufenthalte perfektionierten Englischkenntnisse kamen ihm bei der Arbeit mit internationalen Klienten sehr zugute. Des Weiteren hält Herr Mag. Likar regelmäßig Vorträge über wirtschaftsrechtliche Themen und ist Lektor an der Karl-Franzens-Universität Graz am Institut für Unternehmensführung und Entrepreneurship. Rechtsanwalt Likar ist Mitglied bei:
  • Treuhandrevision der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer
  • Internationale Handelskammer (ICC)
  • Anwaltliche Vereinigung für Mediation und kooperatives Verhandeln(AVM)
  • Österreichischer Bundesverband der Mediatoren (ÖBM)
  • Managementclub (MC)
  • Junge Wirtschaft (JW)
  • Junge Industrie (JI)
  • Law Society (London)
  • LSE Alumni Association
  • Association of European Lawyers (AEA)
  • International Laywers Network (AEA)
  • Österreichisch-Russische Freundschaftsgesellschaft (ORFG)
  • Handelskammer Schweiz-Österreich-Liechtenstein (HK SÖL)
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Kompetente Wirtschaftsanwälte

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18. September 2019

Arno F. Likar ist der Expert für unternehmerische Belange, die Kanzlei deckt sämtliche Bereiche des Wirtschaftsrechts mit Spezial-Know-how ab; sehr rasche Reaktionszeit und effektive Abwicklung – eine uneingeschränkte Empfehlung!

Peter Müller

LL.M. (LSE) Arno F. Likar

Pestalozzistraße 1/II/13
8010 Graz
Österreich

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