Klaus Herrmanns - aus Nürnberg, Deutschland auf rechtsanwalt.com
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Klaus Herrmanns

Rechtsanwalt Klaus Herrmanns ist Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht und außerdem im Vertragsrecht, Mahnwesen und Arbeitsrecht tätig.

Die regelmäßige Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen stellt sicher, dass Herr Herrmanns stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung ist und Sie jederzeit sicher und umfassend beraten kann. Zielsicher geht er dem Kern des Rechtsproblems auf den Grund und ermittelt mit Ihnen gemeinsam tragfähige und für alle Parteien zufriedenstellende Lösungen.

Der Rechtsanwalt pflegt Kontakte zu Kollegen aus Österreich und Italien, mit denen er bei grenzüberschreitenden Mandaten effektiv zusammenarbeitet.

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Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Familienrecht 0
  • Verkehrsrecht 0
  • Versicherungsrecht 0
  • Vertragsrecht 0

Vertragsrecht 

Rechtsanwalt Herrmanns übernimmt Mandate aus dem Vertragsrecht. Sein Schwerpunkt liegt dabei auf Verträgen aus dem Arbeitsrecht, Kaufrecht und Versicherungsrecht. Der Rechtsanwalt gestaltet Ihren Arbeitsvertrag, Versicherungsvertrag, Kaufvertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) nach Ihren individuellen Vorstellungen und berät Sie zu Ihren vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten.

Ist der Vertrag bereits geschlossen und es kommt nachträglich zu Problemen, unterstützt Sie Klaus Herrmanns im Gewährleistungsrecht. So ist ein Vertragspartner dem anderen bei einer Schlechtleistung unter Umständen zur Nachbesserung, Minderung des Kaufpreises oder zum Schadenersatz verpflichtet. Auch der gänzliche Rücktritt vom Vertrag ist womöglich eine Option.

Weiterhin vertritt Rechtsanwalt Herrmanns Versicherungsnehmer bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag, und Versicherer bei der Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen.

 

Zwangsvollstreckung und Inkasso

Rechtsanwalt Herrmanns übernimmt für Sie die Forderungsbeitreibung. Zahlt Ihr Schuldner trotz mehrmaliger Aufforderungen nicht oder verweigert er die vertraglich geschuldete Leistung, erhalten Sie bei Klaus Herrmanns die notwendige Unterstützung. Er mahnt Ihren Schuldner an und setzt Ihm eine Frist, in welcher er seine Schuld zu begleichen hat. Bleibt auch die Mahnung erfolglos, vertritt Sie Herr Herrmanns vor dem Gericht und erwirkt einen vollstreckbaren Titel, den Sie in einem Zwangsvollstreckungsverfahren durchsetzen und direkt in das Vermögen des Schuldners vollstrecken können. Der Rechtsanwalt begleitet Sie durch das komplette Inkassoverfahren.

 

Arbeitsrecht

Schließlich unterstützt der Rechtsanwalt auch Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsrecht. Er berät Sie im Zusammenhang mit der Begründung, der inhaltlichen Ausgestaltung und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie bezüglich der während des bestehenden Arbeitsverhältnisses zu beachtenden Rechte und Pflichten beider Arbeitsvertragsparteien. Weiterhin steht er Ihnen bei Fragen zum Urlaub, Gehalt, Mutterschutz, Mobbing, Schwerbehindertenrecht, zur Arbeitssicherheit und zum Arbeitszeugnis kompetent zur Seite. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist der Kündigungsschutz. Nach einer Abmahnung oder Entlassung hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, gerichtlich gegen den Arbeitgeber vorzugehen. Herr Herrmanns prüft die Kündigung dahingehend, ob der vorgebrachte Kündigungsgrund überhaupt zulässig war und ob die Kündigung überhaupt wirksam ist. Er berät und vertritt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in einem Kündigungsschutzverfahren, unabhängig davon, ob die Kündigung personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt war. Zudem ist der Rechtsanwalt Ihr Ansprechpartner, wenn Sie noch ausstehende Gehaltsforderungen außergerichtlich oder gerichtlich gegen Ihren Arbeitgeber durchsetzen möchten.

Fachanwalt Versicherungsrecht 

Klaus Herrmanns ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und Ihnen in diesem Rechtsgebiet ein zuverlässiger Ansprechpartner. Sein Hauptaugenmerk liegt im Versicherungsrecht auf der Durchsetzung und Abwehr von Zahlungsansprüchen. Ist ein Versicherer dazu verpflichtet, die vom Versicherungsnehmer geforderte Leistung dem Grunde und der Höhe nach zu erbringen? Herr Herrmanns prüft den geschlossenen Versicherungsvertrag und den eingetretenen Schadensfall und klärt die Rechtslage. Sie können sich sowohl bei einer Personenversicherung als auch bei einer Sachversicherung an den Rechtsanwalt wenden (zum Beispiel Haftpflichtversicherung, Diebstahlversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, private Krankenversicherung, Hausratsversicherung, Unfallversicherung, Kfz-Versicherung, Lebensversicherung, …). Herr Herrmanns wird sowohl für Versicherer als auch für Versicherungsnehmer tätig. Er berät und vertritt auch vor Gericht. Ebenso gehört die Abwicklung bei einem Großschaden zur Tätigkeit von Klaus Herrmanns.

Zudem ist Ihnen Herr Herrmanns bei der Vertragsgestaltung behilflich. Gern überprüft er für Sie die Transparenz und Wirksamkeit von Formulierungen im Versicherungsvertrag und in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), beispielsweise hinsichtlich vorvertraglicher Pflichten, Leistungserbringung, Prämienzahlung und Versicherungsschutz.

 

Fachanwalt Verkehrsrecht

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Herrmanns ist das Verkehrsrecht. Seit 2006 ist er als Fachanwalt für Verkehrsrecht zugelassen. Für Privatleute und für Versicherungen wird er im Rahmen einer Unfallschadensregulierung tätig. Nach einem Verkehrsunfall muss geklärt werden, welche Schäden entstanden sind und wer für diese Schäden haftet. Herr Herrmanns stellt fest, ob ein Geschädigter gegen den Unfallgegner einen Anspruch auf Schadenersatz, Nutzungsausfall, Übernahme der Reparaturkosten, Schmerzensgeld, Ausgleich der Wertminderung des Fahrzeuges oder eine andere Leistung hat und übernimmt die Korrespondenz mit dem Unfallgegner und dessen Versicherer. Für Versicherungsinstitute klärt er die Frage, ob sie zur Übernahme des durch ihren Versicherungsnehmer verursachten Unfallschadens verpflichtet sind.

Zudem empfiehlt sich die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe, wenn im Straßenverkehr eine Straftat begangen worden ist. Eine Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung, unterlassener Hilfeleistung oder unerlaubten Entfernens vom Unfallort (Fahrerflucht) kann schnell unangenehme Folgen haben. Herr Herrmanns steht Ihnen als Strafverteidiger sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht bei und übernimmt Ihre Verteidigung. Er ist auch Ihr Ansprechpartner zu den Themen Bußgeldbescheid, Bußgeldverfahren, Entzug des Führerscheins, Fahrverbot und medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).

Sollten Sie ein verkehrsrechtliches Problem in Österreich oder in Italien haben, arbeitet Herr Herrmanns mit Kollegen aus den jeweiligen Ländern zusammen.

Er ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

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Vita

Klaus Herrmanns wurde 1960 in Nürnberg geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen und absolvierte seine Referendariatszeit in Nürnberg. 

1992 wurde Herr Herrmanns als Rechtsanwalt zugelassen. 

Bis 1999 arbeitete er als selbstständiger Anwalt in der Kanzlei Dr. Möschel & Herrmanns, die sich 1999 mit der Kanzlei Kalb, Döbler & Küspert zu einer Sozietät zusammenschloss.

Seit 2004 ist Herr Herrmanns als Fachanwalt für Versicherungsrecht zugelassen. Zudem ist er seit 2006 ebenso dazu berechtigt, den Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ zu führen.

Herr Herrmanns ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und engagiert sich in der DAV-Arbeitsgemeinschaft für Verkehrsrecht.

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