Arbeitsrecht
Jürgen Maus übernimmt Ihr Mandat aus dem Arbeitsrecht. Im Arbeitsrecht ist der Rechtsanwalt vordergründig mit Kündigungsschutzverfahren befasst. Hier vertritt er Arbeitnehmer, die von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten haben und sich dagegen zur Wehr setzen wollen. In Deutschland darf eine Kündigung von Arbeitsverhältnissen, die unter das Kündigungsschutzgesetz fallen, nur erfolgen, wenn sie aus personenbezogenen, betriebsbezogenen oder verhaltensbedingten Gründen gerechtfertigt ist. Ist das nicht der Fall, ist die Kündigung generell ungültig und der Arbeitnehmer genießt Kündigungsschutz. Auch hat der Arbeitgeber darauf zu achten, dass die Kündigung nicht sittenwidrig oder diskriminierend ist und er den Betriebsrat über die geplante Entlassung informiert und anhört. Herr Maus klärt, ob die Kündigung rechtmäßig war und vertritt Sie in einem Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht.
Zudem führt Herr Maus im Arbeitsrecht Klagen wegen Bezugsforderungen aus tarifvertraglichen Vereinbarungen. Im Auftrag des Förderungswerkes für Beschäftigte des Deutschen Bäckerhandwerks setzt er Forderungen aus allgemeinverbindlichen Tarifverträgen durch. Rechtsanwalt Maus ist Ihr Ansprechpartner für das Tarifrecht.
Jürgen Maus steht Ihnen selbstverständlich auch bei anderen arbeitsrechtlichen Problemen beratend zur Seite. Wenden Sie sich an den Juristen, wenn Sie Ihren Arbeitsvertrag prüfen lassen wollen oder mit Ihrem Arbeitgeber in Bezug auf Gehalt, Urlaub, Mutterschutz, Arbeitssicherheit, Schwerbehindertenrecht oder Versetzung aneinandergeraten sind.
Erbrecht
Der Rechtsanwalt bearbeitet zudem Angelegenheiten aus dem Erbrecht. Sie benötigen anwaltlichen Rat, weil Sie ein eigenes Testament oder einen Erbvertrag aufsetzen möchten? Herr Maus erklärt Ihnen ausführlich, welche Gestaltungsmöglichkeiten Sie haben und ist Ihnen auch bei der Erstellung des entsprechenden Dokuments behilflich. Für eine notarielle Beurkundung stellt er gern den notwendigen Kontakt zum Notar her.
Ist der Todesfall bereits eingetreten, muss das Testament – sofern es vorhanden ist – beim zuständigen Nachlassgericht eröffnet werden. Ist man als Erbe im Testament eingesetzt oder durch die gesetzliche Erbfolge als solcher bestimmt, sollte man sich gut überlegen, ob man die Erbschaft antreten möchte oder nicht. Besteht der Nachlass zum Großteil aus Schulden, sollte über eine Ausschlagung nachgedacht werden. Jürgen Maus ist zudem Ansprechpartner für Erbengemeinschaften. Erben mehrere Personen gemeinschaftlich, muss eine Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft erfolgen. Der Rechtsanwalt ist außerdem an Ihrer Seite, wenn Sie Ihren Pflichtteil gegenüber den anderen Erben geltend machen wollen. Er berät zur Erbschaftsteuer und zur Haftung der Erben.
Familienrecht
Auch im Familienrecht ist Herr Maus für Sie tätig. Als Rechtsbeistand betreut er Ihre Scheidung und ist Ihnen bei der Regelung aller damit zusammenhängenden Angelegenheiten behilflich: Auseinandersetzung des ehelichen Güterstands (Gütergemeinschaft, Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung), Aufteilung des Hausrates und Unterhaltsforderungen der Ehegatten untereinander.
Mit viel Fingerspitzengefühl muss agiert werden, wenn auch Kinder von der Scheidung betroffen sind. Haben die Ehegatten gemeinsame Kinder, muss im Zuge der Scheidung auch geklärt werden, wer in Zukunft das Sorgerecht wahrnimmt, ob der nicht betreuende Elternteil ein Umgangsrecht zugesprochen bekommt und ob er eventuell Kindesunterhalt zahlen muss. Herr Maus vertritt in Sorgerechtsverfahren und bei Unterhaltsstreitigkeiten.
Ihr Partner hat die Vaterschaft für Ihre Kinder angefochten? Sie sind sich nicht sicher, ob die Kinder von Ihnen sind? Sie möchten sich die Vaterschaft offiziell bestätigen lassen? Herr Maus vertritt auch bei einer Vaterschaftsanfechtung oder Vaterschaftsfeststellung.
Mietrecht
Einen weiteren Schwerpunkt hat Rechtsanwalt Maus auf das Mietrecht gelegt. Sowohl für Mieter als auch für Vermieter übernimmt er die Beratung und Vertretung rund um das Mietverhältnis. Gern gestaltet oder prüft er Ihren Mietvertrag und klärt die Rechtslage bei einer Auseinandersetzung mit Ihrem Mieter oder Vermieter. Wenn Sie mit Ihrer Nebenkostenabrechnung beziehungsweise Betriebskostenabrechnung unzufrieden sind, stellt Herr Maus fest, ob die Abrechnung korrekt erstellt wurde und Sie wirklich so viel zahlen müssen, wie Ihr Vermieter von Ihnen verlangt. Zu viel gezahlte Beträge fordert er vom Vermieter zurück oder wehrt Zahlungsansprüche im Prozessweg ab.
Rechtsanwalt Maus klärt, ob eine Mieterhöhung des Vermieters oder eine Mietminderung wegen Mietmangel gerechtfertigt ist. Er stellt fest, ob undichte Fenster, Schimmel oder ein Wasserschaden die vorübergehende oder dauerhafte Minderung der Miete rechtfertigen und setzt für Sie eine entsprechende Regelung gegenüber dem Vermieter durch. Der Anwalt beantwortet zudem alle Fragen zur Kündigung, Kaution, Abnahme und Räumung und hilft Ihnen individuell und schnell weiter.
Strafrecht
Schließlich ist Ihnen Herr Maus auch ein verlässlicher Ansprechpartner für das Strafrecht. Hier übernimmt er die Verteidigung bei leichter Kriminalität, etwa bei einer Anklage wegen Diebstahl, Sachbeschädigung, Schwarzfahren, Nötigung, Körperverletzung, Betrug oder Urkundenfälschung. Herr Maus begleitet Sie über das komplette Strafverfahren hinweg, vom Haftbefehl über die Hausdurchsuchung, Festnahme und Untersuchungshaft bis hin zum Hauptverfahren und der Einlegung von Berufung oder Revision.
Ein besonderer Schwerpunkt von Rechtsanwalt Maus ist das Jugendstrafrecht. Wird ein Jugendlicher angeklagt, der zur Tatzeit zwischen 14 und 17 Jahre alt war, muss nach Jugendstrafrecht verhandelt werden. War der Angeklagte bei der Tat jünger als 21 Jahre, werden ebenfalls zentrale Normen des Jugendstrafrechts zur Anwendung gebracht. Ist der Täter jünger als 14 Jahre, gilt er als strafunmündig. Rechtsanwalt Maus vertritt Jugendliche und Heranwachsende, die nach Jugendstrafrecht angeklagt sind, als Verteidiger im Strafverfahren. Er sorgt dafür, dass die Schutzvorschriften des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) greifen und vom Gericht beachtet werden.
Die Strafen nach dem Jugendstrafrecht dienen in erster Linie dazu, dass der Täter das Unrecht seiner Tat einsieht und sich in Zukunft bessern kann. Die Strafe hat also erzieherische Funktion. Deshalb gibt es Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht auch die Möglichkeit, nur eine Verwarnung oder bestimmte Auflagen zu verhängen. Als Auflagen kommen die Wiedergutmachung des Schadens, eine Entschuldigung beim Opfer, die Erbringung von Arbeitsleistungen oder die Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung infrage. Herr Maus entwickelt mit Ihnen gemeinsam eine wirksame Strategie für die Strafverteidigung und sorgt dafür, dass strafmildernde oder strafbefreiende Tatumstände (Notwehr, Notstand, Schuldunfähigkeit, Beihilfe statt Täterschaft) geltend gemacht werden.