Fachanwalt Arbeitsrecht
Herr Wuppermann ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und stellt durch regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen die erforderliche besondere Qualifikation sicher.
In seiner freiberuflichen Praxis vertritt er regelmäßig Arbeitgeber wie Arbeitnehmer bei allen in Arbeitsverhältnissen auftretenden Rechtsfragen, angefangen bei der Vertragsgestaltung bis hin zu der Beendigung und Kündigung des Arbeitsvertrages und zu Zeugnisfragen. Er ist firm bei Abfassung von Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen einschließlich Abfindungsregelungen, bei Änderungskündigungen, in Fragen bezogen auf das Arbeitnehmererfindungsrecht, kennt sich in für Geschäftsführer relevanten Problemen ebenso aus wie im Hinblick auf Kündigungsschutz und Sozialauswahl, Mutterschutz, Nachteilsausgleich, Interessenausgleich und Sozialplan, Nebentätigkeit, Umsetzung, Versetzung, Weiterbeschäftigungsanspruch und Urlaubsfragen.
In Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ist der engagierte Jurist ebenfalls für beide Seiten tätig geworden und kann sich dementsprechend in die Sichtweise der jeweils anderen Partei hineinversetzen und so eine angemessene Vertretung sicherstellen.
Fachanwalt Erbrecht
Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Wuppermann dazu berechtigt, den Titel “Fachanwalt für Erbrecht” zu führen. Erbfolge, Erbeinsetzung, Erbfähigkeit, Erbengemeinschaft, Erbenhaftung, Erbenermittlung, Erbschaftskauf, Erbschaftsbesitz, Erbschein, Erbunwürdigkeit, Erbvertrag, Erbschaftssteuer, Erbverzicht und Fragen zum Thema Testament – wie etwa Testamentsaufsetzung, Testamentsgestaltung und Testamentsvollstreckung – oder zum Pflichtteilsrecht werden von ihm in Ihrem Sinne bearbeitet.
Bereits vor dem Eintritt vom Erbfall ist es für den Erblasser ratsam, genaue Regelungen zu treffen. Rechtsanwalt Wuppermann unterstützt Sie bei der Erstellung von Erbvertrag oder Testament, damit Ihre Wünsche gezielt umgesetzt werden können. Ebenso berät er Erben zum Pflichtteilsrecht und beantwortet Fragen zur Erbausschlagung oder Erbenhaftung. Rechtsanwalt Wuppermann absolvierte den Fachanwaltslehrgang für Erbrecht im Jahr 2006 und bildet sich in diesem Gebiet regelmäßig fort. Somit ist er in der Lage, Ihre Fragen kompetent zu beantworten.
Zusätzlich zum Erbrecht gehört auch die Unternehmensnachfolge zu den Schwerpunkten von Rechtsanwalt Wuppermann. Als Unternehmer sollten Sie bereits vor Ihrem Renteneinstieg über den Nachfolgeprozess nachdenken. Herr Wuppermann unterstützt Sie etwa bei Fragen zum Verfügungsrecht oder zur Übertragung des Unternehmens. Bei der Nachfolge im Familienunternehmen berät der Rechtsanwalt Sie und stellt unterschiedliche Ansätze wie etwa das Wittener Modell vor. Auch bei der Unternehmensnachfolge einer Nicht-Familiengesellschaft hilft Rechtsanwalt Wuppermann bei der Übertragung der Verantwortung auf einen neuen Geschäftsführer, dem Verkauf, der Verpachtung oder der Gründung einer Stiftung.