Jean Wiesel - aus Straßburg, Frankreich auf rechtsanwalt.com
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Jean Wiesel

Rechtsanwalt Jean Wiesel liefert Ihnen Rechtsberatung auf den Gebieten Verkehrsrecht, Transportrecht, Zwangsvollstreckungsrecht, Familienrecht und Arbeitsrecht.

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Jean Wiesel - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Familienrecht
  • Internationales Recht
  • Speditionsrecht
  • Transportrecht
  • Versicherungsrecht

Verkehrsrecht

Im Verkehrsrecht ist Rechtsanwalt Wiesel in allen Fragen rund um den Straßenverkehr tätig. Dabei bildet das Verkehrsunfallrecht (Unfallregulierung und Verkehrsstrafrecht) einen besonderen Schwerpunkt seiner Tätigkeit.

Mit den Besonderheiten des französischen Gesetzes vom 08.07.1985, allgemein genannt Loi Badinter, vollkommen vertraut, verfügt er über die notwendige Erfahrung im Umgang mit Unfallgegnern, Versicherung und Sachverständigen, sodass er Ihre Interessen nötigenfalls mit dem erforderlichen Nachdruck vertreten kann. Herr Wiesel berät und vertritt im Verkehrsrecht unter anderem bei folgenden Themen: Verkehrsunfall und Verkehrsstrafrecht, Haftung und Haftungsteilung ,Schaden, Gutachten, Beweisverfahren, Reparaturkosten, Schadensersatz Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Mietwagenkosten, Sachverständigenkosten, Totalschaden oder Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung. Auch in der Frage der Regresse der Krankenkassen und Sozialleistungsträger hat er eine besondere Kompetenz erworben.

Herr Wiesel kümmert sich ebenso um strafrechtliche Verfolgungen im Transportrecht. Insbesondere Lkw-Fahrer sind hiervon häufig betroffen, wenn es sich um Aspekte wie Lenkzeitenüberschreitung oder Nichteinhaltung von Ruhepausen handelt.

Arbeitsrecht

Von der Begründung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses bietet das Arbeitsrecht im grenzüberschreitenden Verhältnis zahlreiche Fallstricke, die sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zu erheblichen Rechtsnachteilen und wirtschaftlichen Konsequenzen führen können. So kann beispielsweise der Arbeitsvertrag nicht beliebig befristet werden, Fristen müssen eingehalten werden, und die Regelung der Kündigungsmöglichkeiten im französischen Arbeitsrecht unterscheidet sich deutlich vom deutschen Kündigungsschutz.

Sowohl von Seiten des Arbeitgebers wie auch des Arbeitnehmers ist die anwaltliche Beratung vor Abschluss eines Arbeitsvertrages aber noch mehr vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses dringend anzuraten. Me Jean W.Wiesel berät und vertritt Sie gerne grenzübergreifend auf diesem Gebiet.

Familienrecht

Im Familienrecht (von der Heirat bis zur Trennung oder Scheidung) führt Jean Wiesel bei Bedarf die notwendigen Rechtsstreitigkeiten, wobei die schwierigste Frage oft ist, ob für Ansprüche auf Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder Ehegattenunterhalt deutsches oder französisches Recht Anwendung finden muss, da auch hier die Unterschiede trotz EG-Regelung und internationaler Abkommen leicht zu Verstimmungen führen können. Wie in französischen Verfahren üblich, versucht Me Wiesel zunächst, die strittigen Probleme im Zusammenhang mit Ehe, Trennung und Scheidung, Unterhaltsauseinandersetzung und Vermögensauseinandersetzung sowie Sorgerecht und Umgangsrecht durch vertrauliche Verhandlungen mit den gegnerischen Kollegen einer gütlichen Regelung zuzuführen. Führt dies zu keinem Erfolg, verfolgt er die Interessen seiner Mandanten mit allem Nachdruck vor Gericht. In den Bereichen Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung kann er die Interessen seiner Mandanten selbstverständlich auch gegenüber französischen Behörden wahrnehmen.

Zwangsvollstreckungsrecht

Einen weiteren Schwerpunkt bildet schließlich als besonderer Teil der Eintreibung von Forderungen (Inkassomandate), das Zwangsvollstreckungsrecht, also die Realisierung in Frankreich von Ansprüchen, die in Deutschland oder anderen Ländern tituliert sind. (Urteile, Vollstreckungsbescheide, vor Gericht abgeschlossene Vergleiche, vollstreckbare notarielle Urkunden und gerichtliche Beschlüsse).

Die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wegen einer Geldforderung erfolgen in Frankreich hauptsächlich durch den Gerichtsvollzieher (in franz. Huissier de Justice). Der Huissier de Justice, der freiberuflich tätig ist, führt zwar die Zwangsvollstreckung in eigener Verantwortung durch, aber meistens erweist sich die vertrauensvolle Kooperation zwischen Huissier und Anwalt als unentbehrlich.

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Vita

Jean W. Wiesel, 1949 in Edenkoben (Rheinland-Pfalz) geboren, studierte an der Université Louis Pasteur Straßburg Rechtswissenschaften. Die Zulassung als avocat (französischer Rechtsanwalt) erfolgte 1971. Im Rahmen seines Engagements als Mitglied des Vorstandes der Straßburger Anwaltskammer (Conseil de l'Ordre) betreute er unter anderem 14 Jahre lang die Partnerschaft der Anwaltskammer Straßburg und des Anwaltvereins Stuttgart. In den Jahren 2000 bis 2002, sowie vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2011 ist Rechtsanwalt Wiesel Vorsitzender der Strassburger Anwaltskammer (Bâtonnier de L'Ordre) gewesen. Außerdem übte er das Mandat des Präsidenten der Straßburger Anwaltsschule (heute ERAGE) aus.

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