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Hermann Muffler

Rechtsanwalt Hermann Muffler berät und vertritt Sie vornehmlich im Familienrecht, Erbrecht, Baurecht, Wohnungseigentumsrecht sowie Miet- und WEG-Recht.

An seinem Beruf schätzt er die gestalterische Arbeitsweise und die Möglichkeit, mit Verhandlungsgeschick fundiert und engagiert die Interessen seiner Mandanten durchzusetzen.

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Rechtsgebiete

  • AGB-Recht 50
  • Erbrecht 0
  • Familienrecht 0
  • Mietrecht 0
  • Wohnungseigentumsrecht 0

Baurecht

Im privaten Baurecht berät und vertritt Herr Muffler Sie professionell baubegleitend oder bei vertragsrechtlichen Fragen wie zu Abschluss und Inhalt des Architektenvertrages, Pflichten des Architekten, zur plangerechten und mangelfreien Erstellung des Bauwerkes und Rechtsfolgen der Kündigung des Architektenvertrages oder zu Bestimmungen zu Denkmalschutz und Denkmalpflege. Das private Baurecht stellt die Gesamtheit der Normen und Gesetze dar, die das Bauen betreffen. Baurechtsprozesse sind für den Bauherrn, Handwerker, Architekten, Generalunternehmer, Subunternehmer oder Bauträger durch den besonderen Umfang und spezifische Rechtsprobleme gekennzeichnet, wodurch eine versierte Hilfe unablässig wird. Spätestens aber bei der Durchsetzung offener Forderungen (Inkasso) geht es zwangsläufig nicht mehr ohne den Beistand des spezialisierten Anwalts.

 

Mietrecht

Im Mietrecht ist das Ziel der Rechtsberatung des Haus-&-Grund-Vertragsanwalts die vorausschauende, qualifizierte und zielorientierte Mandatsbearbeitung. Das Mietrecht regelt unter anderem die Rechte und Pflichten des Mieters (Art und Umfang des Gebrauchs, Instandhaltung, Verbesserung und Aufwandsersatz, Lasten, Abgaben und Betriebskosten, Mietzins, Vertragsübernahme und Zinsanhebung), die Rechte und Pflichten des Vermieters sowie die Beendigung des Bestandverhältnisses (Kündigung, außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, das heißt fristlose Kündigung). Rechtsanwalt Muffler berät Vermieter und Mieter zu Mietvertrag, Kündigung und Aufhebungsvereinbarung. Er vertritt zudem gerichtlich und außergerichtlich Hausverwaltungen und Wohnungsbaugenossenschaften bei Auseinandersetzungen mit Mietern sowie Mieter und Vermieter in den genannten Angelegenheiten, auch im Zusammenhang mit Modernisierung und Modernisierungsankündigungen.

 

Wohnungseigentumsrecht

Darüber hinaus steht Rechtsanwalt Muffler in wohnungseigentumsrechtlichen Fragen sowohl einzelnen Eigentümern als auch Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften als kompetenter Berater in allen Fragen aus dem Wohnungseigentumsrecht (WEG) zur Verfügung, insbesondere in Bezug auf bauliche Maßnahmen und Streitfragen des Sonder- und Wohnungseigentums. Das WEG regelt das Wohnungseigentum im Allgemeinen sowie das Dauerwohnrecht, welches in der Praxis eine untergeordnete Rolle spielt. Im WEG wird zwischen Wohnungseigentum und Teileigentum unterschieden. Das erste bedeutet dabei Sondereigentum an einer Wohnung, Teileigentum ist das Sondereigentum an Räumen, die nicht dem Wohnen im Speziellen dienen (beispielsweise Tiefgaragenstellplätze und Garagen). Rechtsanwalt Hermann Muffler macht für Sie rückständige Wohngeldzahlungen geltend oder berät Sie bei Streitigkeiten in Wohnungseigentümergemeinschaften über Abrechnungen oder bei baulichen Veränderungen. Gerade auch im Hinblick auf das neue WEG-Recht sollten Sie sich hierüber kompetenten Rat einholen, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden.Fachanwalt Familienrecht

Im Familienrecht geht es häufig um Unterhaltsverpflichtungen und Ehescheidung. Mit einer Erstberatung — deren Kosten oftmals die Rechtsschutzversicherung übernimmt — können sich die Betroffenen einen ersten Überblick über die rechtlichen Folgen verschaffen. Oft ist den Beteiligten nicht klar, dass neben der Frage über den (Bar-)Unterhalt an sich auch zahlreiche andere Probleme zu klären sind: etwa der Zugewinnausgleich, die endgültige Auseinandersetzung von Ehewohnung und Hausrat, der Versorgungsausgleich über die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Daneben spielt auch das Kindschaftsrecht eine beachtliche Rolle. Hier seien nur Regelungen für Umgang und Sorgerecht genannt. Daneben tauchen aber aufgrund des gesellschaftlichen Wandels auch zunehmend Fragen zu Rechtsproblemen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft auf. Zudem berät Rechtsanwalt Muffler Sie über die rechtlichen Besonderheiten einer binationalen Ehe oder Lebensgemeinschaft. Schon im Vorfeld kann zur Vermeidung oder Verringerung von Rechtsstreitigkeiten eine individuelle Regelung der unterhaltsrechtlichen und güterrechtlichen Verhältnisse durch Ehevertrag oder Partnerschaftsvertrag erfolgen.

 

Fachanwalt Erbrecht

Streitigkeiten über ein Erbe haben schon manche Familienbeziehung gestört. Streit um Ihren Nachlass können Sie Ihren Erben jedoch ersparen, wenn Sie sich beizeiten über das Erben und Vererben informieren und baldig Vorsorge für den Todesfall treffen. Auch bereits in jungen Jahren muss man damit rechnen, einer Krankheit oder einem Unfall zum Opfer zu fallen. Für Ihre Entscheidung, ob Sie ein Testament, gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag errichten wollen, müssen Sie zunächst einmal wissen, wer Sie beerbt, wenn kein Testament vorhanden ist, und entscheiden, ob diese Erbfolge Ihrem Willen entspricht oder welche abweichende Regelung sie treffen wollen. Auch hierbei berät Rechtsanwalt Muffler Sie mit seiner Erfahrung.

Auch wenn Sie selbst Erbe geworden sind, können zahlreiche rechtliche Fragen auftauchen. Sind Sie Erbe, sei es aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder aufgrund eines Testaments oder Erbvertrages, müssen Sie zunächst prüfen, ob Sie die Erbschaft annehmen wollen. Eines muss man sich stets vor Augen halten: Wer erben will, muss auch die Schulden des Erblassers übernehmen. Der Erbe läuft daher Gefahr, dass er für die Schulden des Verstorbenen unter Umständen auch mit seinem eigenen Vermögen einstehen muss. Für die Erbausschlagung ist eine sechswöchige Frist zu beachten. Lassen Sie sich umfassend von Rechtsanwalt Muffler beraten. Auch über Gestaltung und Inhalt von Vorsorgevollmachten für den Fall schwerer, die Willensbildung oder Willensäußerung beeinträchtigender Erkrankung berät Herr Muffler Sie. Er unterstützt Sie dabei, Ihren Nachlass durch eine Verfügung von Todes wegen zu regeln und damit Ihrem Willen zur Durchsetzung zu verhelfen. Dabei hat Rechtsanwalt Hermann Muffler als Ihr Partner den nötigen Abstand, um Sie professionell auch bei emotionalen Familienverhältnissen beraten zu können. Gerne steht er Ihnen auch als Testamentsvollstrecker zur Verfügung.

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Vita

Hermann Muffler wurde 1960 in Sigmaringen geboren und studierte von 1979 bis 1986 an der Universität Konstanz Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er im Landgerichtsbezirk Konstanz. 1987 gründete er seine eigene Kanzlei in Überlingen. Seit 2000 führt Hermann Muffler den Titel “Fachanwalt für Familienrecht” und seit 2006 den Titel “Fachanwalt für Erbrecht”. Durch die Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) wurde Rechtsanwalt Muffler zusätzlich als Testamentsvollstrecker ausgebildet und geprüft. Seit 2007 wird er in der Liste der Testamentsvollstrecker der DVEV geführt, die allen Nachlassgerichten in Deutschland vorliegt. Als Mitglied der Deutsch-Internationalen Rechtsanwalts-Organisation (DIRO) hat Rechtsanwalt Muffler 2008 ein geprüftes Qualitätsmanagement in der Kanzlei eingeführt. Die DIRO ist das größte zertifizierte Anwaltsnetzwerk in Deutschland. Seit 2005 ist Herr Muffler Vertragsanwalt des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereins Überlingen e.V. (H&G). Herr Muffler vertritt dabei die Interessen der Vereinsmitglieder rund um die Immobilie und den Grundbesitz. Hermann Muffler ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV). Der Jurist korrespondiert bei Bedarf in Englisch. Er spricht zudem gut Französisch.    

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Hermann Muffler

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