Heinrich Rohde
Heinrich Rohde ist Fachanwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, berät und vertritt Sie aber auch im Bankrecht, Steuerrecht und Sanierungsrecht.
Die Kanzlei
Kunz Rechtsanwälte betreut Privatleute, Selbstständige und Unternehmen in den Rechtsgebieten Wirtschaftsrecht, Inkasso, IT-Recht, Bankenrecht, Markenrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Sportrecht, Steuerrecht, Transportrecht, Urheberrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Arztrecht, Baurecht, Erbrecht, Familienrecht, Immobilienrecht, Kaufrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht sowie Verwaltungsrecht.
Die Kanzlei besitzt Niederlassungen in Koblenz und Mainz.
1973 wurde sie in Koblenz durch den dortigen, damals amtierenden Oberbürgermeister Dr. jur. Eberhard Schulte-Wissermann gegründet. Der noch heute in der Kanzlei tätige Rechtsanwalt Eckhard Kunz trug maßgebend dazu bei, sie zu einer der größten Rechtsanwaltssozietäten in ganz Rheinland-Pfalz auszubauen.
Bei der zunehmenden Feingliedrigkeit der einzelnen Rechtsgebiete und den immer neu hinzukommenden Normen ist es wichtig, sich auf den Beistand eines Fachanwalts verlassen zu können, der in einzelnen Rechtsgebieten besonders geschult ist. Bei Kunz Rechtsanwälte beraten Sie Fachanwälte zu den unterschiedlichsten Rechtsmaterien.
Sollte dies für die Bearbeitung Ihres Mandats notwendig sein, greift die Kanzlei auf das Fachwissen von Sachverständigen zurück und kooperiert mit anderen Anwaltskanzleien.
Rechtsgebiete
- Bankrecht 50
- Gesellschaftsrecht 0
- Handelsrecht 0
- Kapitalmarktrecht 0
- Wirtschaftsrecht 0
Bankrecht
Neben seiner fachanwaltlichen Tätigkeit hat Herr Rohde einen Schwerpunkt auf das Bankrecht gelegt. Banken und Bankkunden unterstützt er hier bei allen Fragen rund um die Kontoführung (Girokonto, Kreditkarte, In- und Auslandsüberweisungen,…), die Kreditvergabe und Finanzdienstleistungen (private Altersvorsorge…). Ansprechpartner ist er auch dann, wenn Sie etwa eine Investition planen und Kapital anlegen möchten. Herr Rohde berät Sie zu allen gängigen Kapitalanlagen (Aktien, Wertpapiere, Investmentfonds,…).
Steuerrecht
Heinrich Rohde betreut Mandanten im Steuerrecht. Das Steuerrecht wird regelmäßig durch neue Regelungen ergänzt und ist damit für Laien nur schwer in seiner Gesamtheit erfassbar. Bei der Steuererklärung ist es deshalb oft unvermeidbar, auf die Hilfe eines Fachmanns zurückzugreifen, um sich hinterher nicht dem Vorwurf einer fehlerhaften Steuererklärung stellen zu müssen. Wenden Sie sich an Herrn Rohde, sind ihre steuerrechtlichen Angelegenheiten in den richtigen Händen. Der Jurist wird ebenso bei strafrechtlichen Delikten aktiv, die das Steuerrecht betreffen. Werden Sie der Steuerhinterziehung bezichtigt oder haben einen Bescheid zur Nachzahlung von Steuern erhalten, klärt Herr Rohde den Sachverhalt und wird gegebenenfalls Einspruch gegen den Bescheid erheben oder sie vor Gericht vertreten.
Sanierungsrecht
Das Sanierungsrecht ist zudem ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwalt Rohde. Er übernimmt die Sanierung von Handelsgesellschaften (Kapitalherabsetzung und Kapitalerhöhung, Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital, Änderung kurzer Kreditfristen in lange,…). Herr Rohde wird die finanzielle Situation Ihres Unternehmens umfassend analysieren und Ihnen zu den angemessenen Maßnahmen raten, um so eine Sanierung und einen Ausgleich Ihres Haushalts zu erreichen.
Sprachen:
- Deutsch
Vita
Heinrich Rohde schloss zunächst nach seiner Schulzeit eine Lehre als Bankkaufmann ab. Anschließend studierte er Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn. Zunächst arbeitete er bei einer großen deutschen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, bis er der Kanzlei Kunz beitrat.
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