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Hans-Axel Heuer

Rechtsanwalt Hans-Axel Heuer betreut seine Mandanten im Verkehrsrecht, Mietrecht, Strafrecht und Forderungseinzug (Inkasso).

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Hans-Axel Heuer - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Inkasso 50
  • Mietrecht
  • Privatrecht (Vereinsrecht)
  • Verkehrsrecht
  • Zwangsvollstreckungsrecht

Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Hans-Axel Heuer betreut unter anderem unsere verkehrsrechtliche Abteilung und übernimmt die Unfallschadensregulierung von A – Z. Er betreut in diesem Rahmen eine Reihe von Taxiunternehmen im Hamburger Raum ist aber natürlich auch im Einzelfall für Sie da, wenn es einmal „knallt“. Dazu gehört die Bestellung eines Sachverständigen aber auch die bußgeldrechtliche Abwicklung, wenn dies erforderlich wird.

Im Verkehrsrecht vertritt Rechtsanwalt Heuer Sie kompetent außergerichtlich und gerichtlich in allen Themen von Fahrzeugkauf, Fahrzeugfinanzierung bis hin zur Verkehrsunfallabwicklung. Sein Tätigkeitsgebiet umfasst meist die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden und Personenschaden, insbesondere zu Kostenfragen für Reparatur, Mietwagen, Sachverständige, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden. Darüber hinaus berät er Sie bei der Abwehr von Regressansprüchen von Haftpflicht-/Kaskoversicherern und vertritt Sie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen diese.

Im Übrigen machen Versicherungen Sie natürlich nicht freiwillig auf weitere Schadenspositionen aufmerksam, die Sie ersetzt verlangen könnten. Nach einem Verkehrsunfall kann Rechtsanwalt Hans-Axel Heuer zum Beispiel folgende Positionen bei der gegnerischen Versicherung geltend machen: Fahrtkosten zur Werkstatt, zum Gutachter oder ins Krankenhaus, Gutachterhonorar, entgangene Freizeit, versäumter Urlaub oder verdorbene Urlaubsfreunden, langfristige Verletzungen und Schmerzen, Heilbehandlung und Medikamente, Porto und Telefonkosten, Rechtsanwaltskosten, erhöhte Versicherungsprämien (meist über Jahre), entgangener Gewinn, Werteinbußen des geschädigten Gegenstandes, Mietkosten für eine Ersatzsache (meist Mietwagen), entgangene Gebrauchsvorteile/Genussmöglichkeiten, Ersatz bei Verletzung eines haushaltsführenden Familienmitgliedes oder Ersatz für den Verlust der Arbeitskraft oder der Erwerbsfähigkeit.

Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Dem betroffenen Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen. Einige Handlungen im Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten, etwa Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Die Sanktionen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr beinhalten neben der eigentlichen Strafe regelmäßig auch Nebenfolgen wie das Fahrverbot. Die Nebenfolgen sind für viele Betroffene häufig unangenehmer als die Hauptsanktion. Sofern keine Vorsatztat nachgewiesen wird, trägt der Verkehrsrechtsschutz die Verteidigerkosten in diesen Fällen. Hans-Axel Heuer vertritt seine Mandanten auch im Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht.

 

Mietrecht

Im Mietrecht besteht traditionell ein starkes Spannungsverhältnis zwischen den beteiligten Parteien. Während das Mietobjekt für den Vermieter einen erheblichen Vermögenswert mit großer wirtschaftlicher Bedeutung darstellt, besteht für den Mieter ein starkes soziales Interesse an seinen Wohnräumen als Mittelpunkt seines täglichen Lebens. Die Beratungstätigkeit von Rechtsanwalt Heuer im Mietrecht umfasst folgende Gesichtspunkte:

 

  • Erstellung und Prüfung von Mietvertrag und Pachtvertrag
  • Überprüfung mietvertraglicher Klauseln auf deren Wirksamkeit
  • Geltendmachung und Durchsetzung mietrechtlicher Ansprüche
  • Überprüfung von Nebenkosten
  • Prüfung und Abwehr einer Kündigung
  • Durchsetzung von Kündigungsanspruch und Räumungsanspruch
  • Mietpreisgestaltung nach Modernisierungsmaßnahmen
  • Schadensersatzanspruch und Gewährleistungsanspruch
  • Überprüfung von Mietminderung.

Dabei geht der Jurist selbstverständlich bei Bedarf auf die besonderen Anforderungen des gewerblichen Mietrechts ein, insbesondere auf die Berücksichtigung des Konkurrentenschutzes, des Ausschlusses von Gewährleistungsansprüchen und der besonderen Instandhaltungsregelungen und Instandsetzungsregelungen.

 

Forderungseinzug (Inkasso)

Nach einer erfolgten Mahnung und dem Ablauf der Zahlungsfrist beauftragen Sie Rechtsanwalt Hans-Axel Heuer mit dem Forderungseinzug (Inkasso). Dann werden Ihre Forderungen in regelmäßigen Abständen überwacht und mit entsprechendem zeitlichen Abstand in Absprache mit Ihnen weitere Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt. Ihr Schuldner hat in jedem Stadium des Verfahrens die Möglichkeit zur Zahlung (gegebenenfalls in Raten), um das gegen ihn gerichtete Verfahren zu beenden. Grundsätzlich werden alle Geldeingänge sofort auf ein von Ihnen angegebenes Konto überwiesen. Daneben werden Sie über alle wesentlichen Schritte während des Inkassoverfahrens informiert.

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Vita

Hans-Axel Heuer wurde 1967 in Hannover geboren. Seit Januar 2000 ist er zur Anwaltschaft zugelassen und als Rechtsanwalt tätig. Das Studium der Rechte absolvierte er an der Leibniz-Universität Hannover, das anschließende Rechtsreferendariat in Detmold. Herr Heuer spricht gut Englisch.

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Hans-Axel Heuer

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