Grundstücksrecht
Des Weiteren übernimmt Rechtsanwalt Weiser Mandate aus dem Grundstücksrecht. Ob beim Grundstückskauf, Hauskauf oder Wohnungskauf, Herr Weiser berät und unterstützt Sie bei der Abwicklung Ihrer Kaufverträge und beantwortet Ihre Fragen zum Immobilienrecht.
Sowohl bei dem Erwerb oder der Veräußerung Ihrer privaten Immobilie wie auch bei den Grundstücksvorhaben Ihres Unternehmens können eine Vielzahl rechtlicher Probleme und Fragestellungen auftreten, bei deren Lösung Sie von Rechtsanwalt Weiser unterstützt oder auch außergerichtlich und gerichtlich vertreten werden.
Arzthaftungsrecht
Rechtsanwalt Günter Weiser übernimmt auch Ihre Mandate aus dem Arzthaftungsrecht. Danach muss ein Arzt aufgrund des zwischen ihm und dem Patienten geschlossenen Vertrages alle Maßnahmen und Therapieformen einleiten, die dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen.
Verstößt ein Arzt schuldhaft (oder vermeintlich schuldhaft) gegen seine ärztlichen Pflichten und ergibt sich für den Patienten hieraus ein Schaden (Sachschaden oder Körperschaden in Form von psychischen oder physischen Beeinträchtigungen), so kann sich hieraus ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld ableiten. In diesem Rechtsgebiet werden vorwiegend Patienten, aber auch Ärzte beraten und vertreten, die mit einem solchen Anspruch eines Patienten konfrontiert werden.
Notarsachen
In seiner Eigenschaft als Notar ist Herr Weiser Träger eines öffentlichen, vom Staat verliehenen Amtes und in dieser Funktion Hoheitsträger. Aufgaben und Tätigkeiten eines Notars haben viele Seiten.
Er steht den Ratsuchenden vornehmlich als unparteiischer Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung. Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist ein Notar gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgeber die Mithilfe des Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für erforderlich hält. So ist der Notar in erster Linie zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften. Die notarielle Tätigkeit umfasst den Entwurf und die Beurkundung von Verträgen wie Immobilienvertrag, Ehevertrag und Erbvertrag.
Der Notar beurkundet ebenso Erbbaurechtsvertrag, Gesellschaftsvertrag und Übergabevertrag, Testament und Vermächtnis, Erbscheinsantrag und Grundpfandrechtsbestellung, Schuldanerkenntnis, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Er beglaubigt die Unterschriften unter einem Löschungsantrag und einer Löschungsbewilligung von Grundpfandrechten. Die Kanzlei ist in der Lage, kurzfristig alle erforderlichen Unterlagen für die Erstellung von Verträgen, zum Beispiel Grundbuch-, Handelsregister- oder Vereinsregisterauszüge von den zuständigen Behörden zu beschaffen, um die notwendigen Informationen für Beratung und Beurkundung zur Hand zu haben.Fachanwalt Handels- und Gesellschaftsrecht
Im Gesellschaftsrecht berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Weiser umfassend bei Ihrer Gesellschaftsgründung, bei der Vertragsverhandlung und der Vertragsgestaltung. Er berät auch unter Mitwirkung von Steuerberatern der Kanzlei bei steuerlichen und insolvenzrechtlichen Fragen. Existenzgründungsberatungen bietet Rechtsanwalt Günter Weiser in Kooperation mit kompetenten Beratern ebenso an wie Hilfe bei der Suche nach der geeigneten und interessensangemessenen Gesellschaftsform. Von ihm bekommen Sie kompetente und umfassende Lösungen aus einer Hand. Selbstverständlich vertritt der Rechtsanwalt Sie auch bei der Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen vor Gericht.
Er befasst sich aber auch mit streitigen Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern, innerhalb der Geschäftsführung oder zwischen Geschäftspartnern. Er versteht sich darauf, gemeinsam mit den Mandanten eine Strategie zu entwickeln, die den Konflikt eingrenzt und eine Lösung möglich macht. Die Vertretung der Interessen durch Rechtsanwalt Weiser erfolgt außergerichtlich und auch gerichtlich.
Fachanwalt Erbrecht
Unter Erbrecht versteht man die Summe der Rechtsnormen, welche die vermögensrechtlichen Folgen (Beerbung, Pflichtteil et cetera) des Todes eines Menschen (Erbfall) regeln. Rechtsanwalt Weiser hilft bei der Gestaltung der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag, gemeinschaftliches Testament, Vorerbschaft/Nacherbschaft, Vermächtnis, Teilungsanordnung, Einsetzung eines Testamentsvollstreckers) und bei der Vermögensordnung im Hinblick auf das künftige Erbrecht (Schenkung, Immobilie, Wohnrecht).
Nach dem Erbfall setzt er für seine Mandanten die sich ergebenden Rechte durch und verteidigt gegen unberechtigte Inanspruchnahme. Hervorzuheben sind Verfahren, in denen es um Erbe, Pflichtteil, Pflichtteilergänzung, Vermächtnis, Auseinandersetzung zwischen den Miterben im Rahmen der Erbengemeinschaft, Testamentsvollstreckung, Teilungsversteigerung, Ertrag aus dem Nachlass und ähnliches geht. Sowohl die einverständliche als auch die streitige Auseinandersetzung von Erbgemeinschaften stellen ein weiteres Teilgebiet der Arbeit des Juristen im Erbrecht dar.
Auch Streitigkeiten im Verfahren auf Erteilung des Erbscheines und um die sogenannte beeinträchtigende Schenkung ergeben sich nach dem Erbfall nicht selten. Weitere Themen sind schließlich Erbschaftskauf, Annahme, Ausschlagung, Erbunwürdigkeit, Verzicht sowie Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Aufgebot der Nachlassgläubiger.