Gerrit van Setten - aus Helsinki, Finnland auf rechtsanwalt.com
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Gerrit van Setten

Gerrit  van Setten ist kompetenter Ansprechpartner, wenn es um grenzüberschreitende Handels- und Lieferbeziehungen geht, die Einrichtung einer Niederlassung erfolgen soll, finnisches Arbeitsrecht bei der Einstellung  oder der Entsendung von Mitarbeitern Anwendung findet, Unternehmenskäufe und Investitionen durchgeführt werden oder eine Betätigung im Anlagebau oder als Subunternehmer Fragen aufwirft. Auch die Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen erfordert Kenntnisse der finnischen Rahmenbedingungen und ist für manches Unternehmen der erste Schritt, in Finnland Fuβ zu fassen. 

Gerrit van Setten, geb. 1959, ist seit 1991 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 1993 in Finnland tätig. 1995 hat er zusätzlich die Zulassung zur finnischen Anwaltschaft erworben.  Er ist langjähriger Vertrauensanwalt der deutschen Botschaft in Helsinki und bekannt für seine Kompetenz  in Fragen deutsch-finnischer Geschäftsbeziehungen. Die von Rechtsanwalt Gerrit van Setten gegründete Kanzlei van Setten Kuusniemi & Partner hat ihren traditionellen Schwerpunkt im finnischen und internationalen Wirtschaftsrecht.

Die Beratung und auβergerichtliche Tätigkeit wird ergänzt um Prozeβrecht und die Führung von Prozeβführung vor ordentlichen Gerichten und in Schiedsverfahren, Inkasso und Zwangsvollstreckung.   Auf den Gebieten seiner Spezialiserung ist der Jurist engagierter Prozeβanwalt, der die Möglichkeiten des nationalen und internationalen Prozeβrechts zu nutzen gelernt hat. 

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Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Gesellschaftsrecht 0
  • Handelsrecht 0
  • Inkasso 0
  • AGB-Recht 0
  • Prozessrecht 0
  • Vertragsrecht 0
  • Zwangsvollstreckungsrecht 0

Vertrags- & Handelsrecht

Bei Verträgen kommt es auf eine funktionierende Gesamtheit an.  Bei den meisten Problemen geht es darum, dass eine Partei ihren Vertrag nicht so erfüllt, wie es vereinbart wurde oder wie sich die andere Partei das vorgestellt hat.  Das gilt auch für ”Doing business in Finnland”:  Genaue Feststellung, wer der Vertragspartner ist, etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) nennen und übergeben,  bei Gewährleistung und Garantie darauf achten, nach welchem Recht diese gewährt sind, bei Sicherheiten darauf achten, dass diese nach dem Recht gewährt werden, dass auf die Sicherheit anzuwenden ist, das anwendbare Recht und den Gerichtsstand nennen sowie ggf. Geheimhaltung und eine Abwerbeverbot von Angestellten vereinbaren.   

Vertriebsrecht &  Handelsvertreterrecht

Bei Absatzverträgen, insbesondere Handels- und Vertragshändlerverträgen sollte darauf geachtet werden, dass es noch keine höchstrichterlich gefestigte Rechtspraxis etwa zum Handelsvertreterrecht und dessen analoger Anwendung auf Vertragshändler (Ausgleichsanspruch) gibt. Hier ist es ratsam, sich mit nationalem finnischen Recht auseinander zu setzen, bevor Verträge eingegangen oder geändert werden.   

Unternehmensrecht & Gesellschaftsrecht

Gerrit van Setten ist im internationales Unternehmensrecht,  vorwiegend im Anlagebau & Subunternehmer tätig.
Die einzige Form einer Kapitalgesellschaft ist die private oder öffentliche, börsennotierte Aktien-gesellschaft, die ab einem Mindestkapital von 2.500 € errichtet und mit einer kleinen GmbH verglichen werden kann. Die meisten ausländischen Tochtergesellschaften sind daher Aktiengesellschaften. Notarielle Formvorschriften bestehen nicht. Für Gründung, Aktienübertragungen und Gesellschafterverträge genügt Schriftform.  Neben der Gründung und dem Erwerb von Unternehmen hat Rechtsanwalt van Setten an vielen Joint-Ventures und due diligences mitgewirkt.

Arbeitsrecht

Finnisches Arbeitsrecht weist Besonderheiten auf. Zum einen gibt es für nahezu jeden Bereich Tarifverträge, die häufig allgemeinverbindlich sind, so im Einzelhandel und in der Baubranche  um nur einige zu nennen.  Zum anderen sehen das Arbeitsvertragsgesetz und Nebengesetze Mindestbedingungen vor, die zwingend sind und auf die ein Arbeitnehmer nicht einmal wirksam verzichten kann. Bevor arbeitsvertragliche Fragen angesprochen werden, sollte man sich unbedingt sachkundigen Rat einholen.  

Ausschreibungen, Anfechtung von Vergabeentscheidungen

Für viele Unternehmen ist die Beteiligung an Ausschreibungen der erste Schritt in Finnland Fuβ zu fassen. Die Ausschreibung ist dabei so zu lesen, wie die finnische ausschreibende Stelle sie gemeint hat. Denn ein Zuschlag führt zu einem Vertrag nach finnischem Recht. Als ausländischer Bieter sollte man sich deshalb mit finnischem Recht vertraut machen. Wem bei Abgabe des Gebots nicht die Spielregeln bekannt sind, nach denen sich etwa bei Bauleistungen nachträglich etwa Mengenänderungen oder Kalkulationsfehler berücksichtigt werden können, hat es schwer, ein konkurrenzfähiges Angebot abzugeben.  Bei der Vergabe von Aufträgen tun sich finnische Stellen oft schwer. Viele Entscheidungen werden angefochten.

Prozessführung, einstweiliger Rechtsschutz, Inkasso, Zwangsvollstreckung

Rechtsanwalt van Setten führt Gerichts- und Schiedsverfahren im In- und Ausland. Es werden auch einfache Inkassomandante und Zwangsvollstreckungsaufträge übernommen.

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Vita

Rechtsanwalt van Setten hat in Bonn studiert und beide Staatsexamen in Düsseldorf abgelegt. Er ist zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Köln seit 1991 und nach Erwerb der Zulassungsvoraussetzungen seit 1995 bei dem finnischen Rechtsanwaltsverband in Helsinki als finnischer Rechtsanwalt (Asianajaja)  für alle Gerichte in ganz Finnland zugelassen. Herr van Setten ist Mitglied unter anderem der deutsch-finnischen Handelskammer, der Handelskammer Finnland-Schweiz, der österreichischen Wirtschaftsvereinigung in Finnland und verschiedener weitere berufsständigen Vereinigungen.

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Gerrit van Setten

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