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Ewald Bröhmer

Zu den Interessenschwerpunkten von Anwalt Bröhmer zählen – entsprechend seiner reichen Berufserfahrung – das Strafrecht, das öffentliche Dienstrecht (Arbeitsrecht, Beamtenrecht) einschließlich des Laufbahnrechts und des Disziplinarrechts, und das Standesrecht der freien Berufe, insbesondere das der Rechtsanwälte und Steuerberater.

Herr Rechtsanwalt Bröhmer lässt in seine anwaltliche Vertretung nicht nur seine profunden Kenntnisse über die Anwendung und Auslegung der Gesetze einfließen, sondern insbesondere auch seine reichen Erfahrungen im Umgang mit vielerlei Behörden.
So kennt er nicht nur genauestens Vorgehensweise und Denkart der Beamten der Staatsanwaltschaft, sondern weiß auch in der Auseinandersetzung mit Vertretern von Ministerien zielgenau zu argumentieren. Früher selber für die Auswahl und Aufsicht der Staatsanwälte zuständig kennt er die Erwägungen der Dienstherren, die Disziplinarverfahren einleiten wollen oder bereits durchführen.

Herr Rechtanwalt Bröhmer tritt stets für sinnvolle Lösungen ein, dies auch in streitbarer Art und Weise. Seine geschliffene und dabei unmissverständlich klare Sprache wird gleichermaßen geschätzt und gefürchtet.

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Ewald Bröhmer - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Beamtenrecht
  • Strafrecht

Arbeitsrecht/Beamtenrecht

Rechtsanwalt Bröhmer bearbeitet Fälle aus dem Arbeitsrecht und speziell dem Beamtenrecht. Dabei legt er besonderes Augenmerk auf Rechtsfälle, die sich auf das Verwaltungsrecht beziehen, wie etwa die Vertretung von Beamten in straf- und disziplinarrechtlichen Angelegenheiten. In diesem Rechtsbereich spielen auch das Laufbahnrecht, das Disziplinarrecht oder auch das Standesrecht der freien Berufe einen hohen Stellenwert ein.

Strafrecht

Das Strafrecht stellt einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt des Rechtsanwalts dar. Hier verteidigt er sowohl Beschuldigte als auch Opfer. Nicht selten kommt es vor, dass Angeklagte aufgrund einer Fehleinschätzung zu Unrecht beschuldigt werden. In diesem Fall ist schnelles anwaltliches Eingreifen unabdingbar. Anwalt Bröhmer steht seinen Klienten in allen Phasen bei, angefangen von der Durchsuchung, über die Befragung und die Beschlagnahme bis hin zur Untersuchungshaft. Bevor Beschuldigte der Polizei Auskunft erteilen, sollten sie zunächst einen Anwalt einschalten. Dieser kann seinen Mandanten am besten erklären, wie sie sich verhalten sollen.

Viele Opfer einer Straftat begeben sich unmittelbar nach dem Verbrechen zur Polizei und zeigen die Sache an. Nachdem sie daraufhin eventuell einige Untersuchungen über sich haben ergehen lassen oder die Spurensicherung ihre Arbeit erledigt hat, dauert es meist mehrere Wochen oder gar Monate, bis der Betroffene Informationen über das weitere Vorgehen erhält. In diesem Fall kann ein Anwalt zwischen Opfer und Strafverfolgungsbehörde vermitteln und seinen Mandanten immer die neusten Informationen über den Ermittlungsstand liefern. Allerdings hilft Anwalt Bröhmer seinen Mandanten auch, wenn diese sich zunächst nicht trauen, zur Polizei zu gehen und die Tat anzuzeigen. Er geht verständnisvoll auf ihre individuelle Situation ein und bespricht gemeinsam mit ihnen das weitere Vorgehen.

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Vita

Ewald Bröhmer wurde 1940 in Karlsruhe geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten München, Köln, Clermont-Ferrand (Frankreich) und Mc Gill in Montreal (Kanada). Das erste und das zweite juristische Staatsexamen legte er in Köln und Düsseldorf ab und arbeitet dort anschließend als Staatsanwalt, seit 1980 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf. Seit Frühjahr 1991 war er im Land Brandenburg tätig, im Frühjahr trat er als Leitender Oberstaatsanwalt und Ständiger Vertreter des Generalstaatsanwalts des Landes Brandenburg in den Ruhestand.

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Ewald Bröhmer

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