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Dr Roland Giebenrath Straßburg

Rechtsanwalt Dr. Roland Giebenrath bearbeitet mit grenzüberschreitendem deutsch-französischen Sachverhalt schwerpunktmäßig Fälle, die mit Scheidung, Erbfolge, Joint Venture, Gewerbesteuer, Überschuldung und Arbeitsvertrag zu tun haben.

Rechtsanwalt Dr. Roland Giebenrath vertritt Mandanten an Gerichten in Deutschland, Straßburg und am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Außerberuflich ist Herr Giebenrath Mitglied der FDP Ortenau sowie Schatzmeister des Fördervereins für den Tischtennis-Sport im Einzugsbereich Kehl. Er ist zudem Pate im bundesweit aktiven Patenmodell der Initiative Arbeit durch Management des Deutschen Diakonischen Werks Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V. (www.patenmodell.de). Ferner ist er Offizier der Reserve.

Er spricht fließend Englisch, Französisch und Russisch, die er bei Bedarf als Korrespondenzsprachen anwenden kann.

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Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Erbrecht 0
  • Familienrecht 0
  • Gesellschaftsrecht 0
  • Insolvenzrecht 0
  • Sanierungsrecht 0
  • Steuerrecht 0

Familienrecht 

Das Familienrecht enthält Vorschriften über das Eingehen der Ehe und Lebenspartnerschaft sowie deren Aufhebung. Dabei werden konkret die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe (oder Lebenspartnerschaft), das eheliche und lebenspartnerschaftliche Güterrecht und die Scheidung (oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft) und deren rechtliche Folgen wie Unterhalt und Versorgungsausgleich geregelt. Zudem sind Regelungen getroffen worden über den rechtlichen Status eheähnlicher Gemeinschaften und das Verlöbnis. Ferner enthält es Vorschriften über die Abstammung und die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern und über die Adoption. Herr Giebenrath entwirft beispielsweise einen vorsorgenden Partnerschaftsvertrag oder Ehevertrag und berät Sie zu vermögensrechtlichen Fragen sowie zu Rentenanwartschaften und einer etwaigen betrieblichen Altersversorgung.

Einen zusätzlichen Schwerpunkt des Rechtsanwalts stellt die Gestaltung von (internationaler) Scheidungsregelung und Vermögensregelung dar. Dazu gehören insbesondere das Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, die Vermögensauseinandersetzung, das Scheidungsverfahren selbst, die Beratung der Mandanten in einer Trennungssituation sowie die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt. Des Weiteren fallen Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und die Hausratsteilung und Zuweisung der Ehewohnung in dieses Fachgebiet. Speziell sind auf dem Gebiet des Scheidungsrechts wirtschaftliche und steuerliche Aspekte besonderer Art zu berücksichtigen. Leider spielen bei immer mehr Scheidungen minderjährige Kinder eine wesentliche Rolle.

Deutsch-französischen Erbrecht

Roland Giebenrath berät des Weiteren professionell und individuell im deutsch-französischen Erbrecht. Dieses regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. ErbfolgeTestamentErbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschein und Pflichtteil sind wesentliche Bereiche des Erbrechts, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht. Das Erbrecht sollte den Mandanten frühzeitig interessieren. Hier können zu Lebzeiten steuerliche Vorteile gewahrt werden, der Wille des Erblassers kann hier abseits der gesetzlichen Erbfolge spezifisch festgelegt werden. Dies vermeidet unerwünschte Ergebnisse und Erbstreitigkeiten. Ebenso bei Vermögenswerten der Eltern oder bei Vorhandensein minderjähriger Kinder ist eine Regelung wichtig.

Gesellschaftsrecht

Ein weiterer Schwerpunkt ist das Gesellschaftsrecht. Das Gesellschaftsrecht ist das Recht von Personenvereinigungen des Privatrechts, die durch Rechtsgeschäft gegründet werden, um einen bestimmten gemeinsamen Zweck zu erreichen. Es umfasst daher insbesondere alle Rechtsnormen mit Bezug auf die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die stille Gesellschaft (StG), die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die eingetragene Genossenschaft, die Reederei sowie den Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit.

Das Gesellschaftsrecht beinhaltet darüber hinaus auch zahlreiche wirtschaftlich wichtige Bereiche wie zum Beispiel die Gründung und Umgründung von Gesellschaften unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte, die Einbringung, Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung und Realteilung von Unternehmen sowie die Errichtung von Gesellschaftsvertrag, Syndikatsvertrag und Kooperationsvertrag. Bei einer Restrukturierung und bei Haftungsfragen ist Rechtsanwalt Dr. Roland Giebenrath ebenso ein kompetenter Ansprechpartner wie bei der allgemeinen Vertragsgestaltung oder zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Zudem setzt er für Sie beispielsweise einen Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführervertrag oder Erbvertrag auf und berät zu Unternehmenskauf, Management-Beteiligungsmodell (Buy-out, Buy-in), Joint Venture und Beteiligungsstrukturen.

Steuerrecht

Ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwalt Giebenrath ist das Steuerrecht. Er berät individuell zu Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Vermögensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Einheitsbewertung, Grundsteuer, Grunderwerbsteuer und allen anderen Steuerarten. Das Steuerrecht umfasst eine fast unbegrenzte Anzahl von Gesetzen. Da sich auf diesem Gebiet die wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen ständig verändern, vermag nur jemand mit umfangreicher Sachkenntnis die immer komplexer werdende Materie zu beherrschen. Neben den Steuergesetzen existieren noch eine Unzahl an Einzelverordnungen und Steuerurteilen, die sich täglich erweitern. Auch werden häufig konkrete Fragen zu den Schlagworten Steuerfandung, Steuerprüfung, Kontrollmitteilung, Selbstanzeige und anderen schwierigen Themen gestellt.

Insolvenzrecht 

Einen der Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Dr. Roland Giebenrath stellt darüber hinaus das Insolvenzrecht dar. Gerade in einer wirtschaftlich schwierigen Zeit werden Fachleute auf dem Gebiet des Insolvenzrechts gebraucht. Gründe für eine Insolvenz sind entweder Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Der Jurist arbeitet einerseits eng mit Insolvenzverwaltern zusammen und berät andererseits schon seit Jahren Insolvenzschuldner. Er kennt damit sowohl die Gläubiger- als auch die Schuldnerseite bestens. So kann Herr Giebenrath Sie in jeder Hinsicht umfassend beraten und vertreten. Er begleitet Sie in einem Insolvenzverfahren, hilft Ihnen bei der Durchsetzung von Forderungen, berät Sie zu Möglichkeiten der Unternehmenssanierung oder führt gegebenenfalls selbst eine Nachlassverwaltung im Falle einer Überschuldung des Erblassers durch. Das Einstellen der Berufstätigkeit umfasst Begriffe und Realitäten die unter anderem komplexe juristische, soziale und wirtschaftliche Auswirkungen haben. Man denke nur an die zahlreichen Vorschriften und Regelungen bezüglich Konkurs, Konkordat und Firmenauflösung. Dabei kann es sich um vorübergehende Stilllegung und Neustart, definitive Stilllegung, Konkurs, Firmenauflösung und Übernahme handeln. Die Kanzlei steht Ihnen in dieser schwierigen Phase beratend zur Seite.

Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Giebenrath berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei grenzüberschreitenden Sachverhalten in arbeitsrechtlichen Fragen aller Art. Er steht Ihnen auch als Interessenvertreter bei außergerichtlichen Verhandlungen mit der Gegenpartei zur Verfügung. Sollte ein Rechtsstreit unvermeidbar sein, gilt dies auch für die Vertretung vor Gericht.

Eine grobe Gliederung des Arbeitsrechts lässt sich anhand der Begriffe Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht vornehmen. Gegenstand des Individualarbeitsrechts ist das Verhältnis des einzelnen Arbeitnehmers zum Arbeitgeber, das normalerweise im Arbeitsvertrag seine Grundlage hat. Das kollektive Arbeitsrecht befasst sich mit denjenigen rechtlichen Regelungen, welche die Existenz, Organisation und Funktion der arbeitsrechtlichen Kollektive, nämlich Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Belegschaften, sowie ihre rechtlichen Beziehungen zu ihren Mitgliedern betreffen.

Gegenstand des Arbeitsrechts im Allgemeinen ist insbesondere, die gegensätzlichen Interessen der Arbeitgeber einerseits und der Arbeitnehmer andererseits auszugleichen. Aufgrund der persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeit und der Weisungsgebundenheit des Arbeitsnehmers dient das Arbeitsrecht insbesondere dem Schutz der Interessen des Arbeitnehmers. Hier steht Herr Giebenrath Ihnen mit seinem Fachwissen insbesondere bei einer Kündigung und einer sich daraus ergebenden Kündigungsschutzklage sowie bei Abmahnung, Mutterschutz oder Urlaubsanspruch zur Seite. Aber auch die Durchsetzung von Lohnanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Abfindung gehören zu seinem Fachbereich.

Darüber hinaus berät und vertritt Rechtsanwalt Dr. Roland Giebenrath Sie etwa beim Abschluss eines Arbeitsvertrages oder falls Probleme innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses auftauchen. Auch hinsichtlich besonderer Arbeitsverhältnisse (Probearbeitsverhältnis, befristetes Arbeitsverhältnis, Berufsausbildungsverhältnis) steht er Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Er berät zudem bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses: ordentliche und außerordentliche Kündigung, Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), Sonderkündigungsschutz, Mutterschutz und Elternzeit, Schwerbehindertenschutz, Schutz betrieblicher Funktionsträger. Auch in Hinblick auf eine mögliche Abfindungszahlung prüft er Ihr Arbeitszeugnis und Ihre Arbeitspapiere oder etwaige Ansprüche gegen die Agentur für Arbeit.

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Vita

Als zugelassener Rechtsanwalt war er zunächst von 1995 bis 1998 anwaltlicher Mitarbeiter in wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzleien in Wiesbaden, Stuttgart und Düsseldorf, bevor er 1998 seine eigene Kanzlei mit Niederlassungen in Deutschland und Frankreich gründete. 1999 promovierte er zudem im Europarecht an der Georg-August-Universität Göttingen. 2007 erhielt er auch die französische Anwaltszulassung als Avocat au Barreau de Strasbourg. Roland Giebenrath wurde 1962 in Stockholm geboren. Nach der Hochschulreife studierte er von 1983 bis 1989 an der Georg-August-Universität Göttingen Rechtswissenschaften sowie von 1984 bis 1988 Russisch mit einem Zertifikatsabschluss. Von 1989 bis 1991 studierte er zudem Europarecht an der Université Robert Schuman in Straßburg. 1990 erwarb er das Certificat d'Etudes Européennes und 1991 das Diplôme d'Études Approfondies (D.E.A.) de Droit communautaire. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er von 1991 bis 1995 im Landgerichtsbezirk Offenburg. 1992 erhielt Herr Giebenrath ein Stipendium des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) und 1993 ein Stipendium des Europäischen Parlaments in Luxemburg. Die Wahlstation im Referendariat absolvierte er in den Rechtsanwaltskanzleien Nörr, Stiefenhofer & Lutz in Moskau und Wilmer, Cutler & Pickering in Brüssel.

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