Rita Mária Varga
Rechtsanwältin Dr. Rita Mária Varga berät und vertritt ihre Mandanten in zivilrechtlichen Angelegenheiten, beispielsweise bei einer Vertragsprüfung, Ehescheidung, Unternehmensgründung, in einem Kündigungsschutzverfahren, bei einem Handelsgeschäft, der Ausformulierung eines Kooperationsvertrages oder einem Forderungseinzug (Inkasso).
In allen Rechtsgebieten bietet Frau Varga Prozessführung und Exekutionsführung vor einem ordentlichen Gericht oder Wahlgericht in Ungarn an.
Rechtsgebiete
- Arbeitsrecht 50
- Erbrecht 0
- Familienrecht 0
- Gesellschaftsrecht 0
- Gesellschaftsrecht 0
- AGB-Recht 0
- Vertragsrecht 0
- Wirtschaftsrecht 0
Vertragsrecht
Auf dem Gebiet des Vertragsrechts kann man nur beispielweise Vertragsarten aufführen, wie Urkundenlegung von Kaufvertrag, Tauschvertrag, Schenkungsvertrag, Gründung und Auflösung von Nutznießrecht, Auflösung gemeinsamen Eigentums durch Vertrag. Die Rechtsanwältin ist bereit, auch solche Verträge nach der gemeinsamen Besprechungen mit dem Klienten zu gestalten, die zu den sogenannten „gemischten Verträgen” gehören und viele Besonderheiten aufgrund eines Rechtsverhältnisses tragen. Außerdem bietet sie Beratung und Vertretung sowie Prozessvertretung in Immobilienangelegenheiten für ausländische Klienten mit Aufklärung über ungarische Besonderheiten.
Wirtschaftsrecht
In dem Bereich Wirtschaftsrecht ist Rechtsanwältin Varga bereit Beratung, Vertretung und Urkundenlegung für ausländische und ungarische Privatpersonen und Gesellschaften durchzuführen, sowie:
Vorbereitung diverser im Wirtschaftsleben nötiger Verträge wie Kooperationsvertrag zwischen verschiedenen Firmen, Werkvertrag, Bauvertrag, Auftragsvertrag.
Beratung, Vertretung in handelsrechtlichen Angelegenheiten vor Behörden und Gericht, Urkundenlegung diverser Verträge wie Speditionsvertrag, Frachtvertrag.
Arbeitsrecht
Dr. Rita Mária Varga steht für Privatklienten und für Firmen in arbeitsrechtlichen Fragen zur Verfügung. Beratung und Urkundenlegung das Arbeitsverhältnis betreffend, Vorbereitung von Arbeitsverträgen, ordentliche und außerordentliche Kündigung, einvernehmliche Auflösung, Vertretung beim Arbeitsgericht.
Die Kanzlei ist weiterhin ihr Ansprechpartner für Beratung und Gründung von Gesellschaften wie GmbH, Kommanditgesellschaft, Aktiengesellschaft. Die Gründung wird mit einem elektronischen System abgewickelt. Wenn alle Fragen bei der Gründung geklärt und die notwendigen Unterlagen unterschrieben und die Kosten eingezahlt sind, registriert das Firmengericht die neue Firma innerhalb weniger Tage. Die Urkunden können auf Wunsch auch zweisprachig auf Deutsch und Ungarisch vorbereitet werden. Nach der Gründung berät die Kanzlei die neue Firma in allen notwendigen Rechtsfragen wie arbeitsrechtlichen Fragen, mietsrechtlichen Fragen oder handelsrechtlichen Fragen.
Die Kanzlei berät sie weiterhin bei Auflösung durch freiwillige Liquidation oder durch Konkurs, Umwandlung von Gesellschaftsformen, Vertretung von Gläubigern in Konkursverfahren, und leistet Prozessführung in obigen Angelegenheiten.
Familienrecht
Dr. Varga berät Sie auch in internationalen Familienangelegenheiten, wo Besonderheiten im ungarischen Rechtsgebiet aufgeklärt werden. Auch steht sie in Scheidungs-, Vormundschaft- und Unterhaltsrecht zu Ihrer Verfügung. Urkundenlegung vor der Eheschließung oder während der Ehe ist zu jeder Zeit ratsam, da man dadurch viele eventuelle Schwierigkeiten vermeiden kann.
Außerdem bietet die Kanzlei Beratung bei Urkundenlegung (Testament, Erbvertrag) und Vertretung auf dem Gebiet des Erbrechts, Prozessführung in Erbangelegenheiten sowie Vertretung in Nachlassverfahren.
Inkassorecht
Die Kanzlei übernimmt zudem Forderungseintereibungen durch Zahlungsbefehl in Ungarn und in der EU. Beide Verfahren werden in Ungarn abgewickelt, wodurch man Kosten sparen kann. Das neue elektronische System ermöglicht es, die Forderungen sowohl in HUF als auch in einer anderen Währung (zum Beispiel EUR, CHF, …) einzureichen. Durch das elektronische System kann man das ganze Verfahren verfolgen, und die Forderungseintreibung wird sparsamer und schneller abgewickelt. Wenn der Zahlungsbefehl rechtskräftig wird, kann man die Exekution auch elektronisch beantragen. Die Kanzlei steht für Firmen und für Privatforderungen zur Verfügung.
Sprachen:
- Deutsch
- Englisch
- Ungarisch
Vita
Am 1. September 1999 eröffnete Frau Varga ihre eigene Kanzlei in Szombathely, im Mai 2009 eröffnete sie ihre Kanzlei in Budapest. Dr. Rita Mária Varga studierte an der juristischen Fakultät der Eötvös Lóránd Universität in Budapest, wo sie im Jahre 1996 promoviert hat. Nach dem Abschluss des ungarischen Studiums hat sie im Jahr 1996/97 Stipendium an der Salzburger Universität bekommen und Forschungen in Familienrecht (Adoption) durchgeführt. Von 1997 bis 1999 hat sie ihr Praktikum in einer Anwaltskanzlei in West-Ungarn in Szombathely absolviert. Zu dieser Zeit war sie auch Mitarbeiterin des österreichischen Generalkonsulats, um administrative Hilfe bei Honorarkonsul Dr. Jenő Takács zu leisten. In den Jahren 2002/03 nahm sie an einem zweijährigen Grundkurs an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg teil, um den Aufbau und die Organisation des deutschen Rechts zu studieren. Den Grundkurs hat sie mit Erfolg abgeschlossen. Von 1999 bis 2009 war sie Mitglied der Anwaltskammer in Komitat Vas; seit 2009 ist sie Mitglied der Budapester Anwaltskammer.Es gibt noch keine Bewertungen. Schreiben Sie selbst die erste Bewertung!