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Dr. Michael Kirchhoff

Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Michael Kirchhoff ist Fachanwalt für Steuerrecht sowie Fachanwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht und betreut seine Mandanten darüber hinaus zu Themen wie dem Arbeitsvertrag.

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Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Gesellschaftsrecht 0
  • AGB-Recht 0
  • Steuerrecht 0

Arbeitsrecht

Kaum ein Rechtsgebiet bietet derart viele Ansatzpunkte für Konflikte wie das Arbeitsrecht. Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Michael Kirchhoff berät und begleitet Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Individualarbeitsrecht bei der Vorbereitung und der Durchführung von arbeitsrechtlichen Vorhaben und Verhandlungen. Sein anwaltliches Beratungs- und Vertretungsangebot betrifft insbesondere das Arbeitsvertragsrecht, also zu Formen der Anstellung, der Regelungen zur Ausgestaltung oder zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Aufhebung und Kündigung.

Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht lassen sich dennoch nicht immer vermeiden. Die Bandbreite der Streitigkeiten reicht hier von der Rechtmäßigkeit einer ausgesprochenen Kündigung, der Geltendmachung von ausstehendem Arbeitslohn, Prüfung der Berechtigung einer Abmahnung wegen angeblich fehlerhafter Arbeitsleistung oder Verstoßes gegen arbeitsvertragliche Pflichten über Themen wie Arbeitszeit, Urlaubsgewährung, Versetzung bis hin zur Durchsetzung des Anspruchs auf ein Arbeitszeugnis oder die Korrektur desselben, um nur einige wenige Beispiele zu nennen. Sind Streitfälle zwischen Arbeitnehmern und dem Arbeitgeber aber nicht zu vermeiden, vertritt Herr Kirchhoff Sie bundesweit vor den Arbeitsgerichten.Fachanwalt Steuerrecht

Seit 2010 ist Dr. Kirchhoff Fachanwalt für Steuerrecht. Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Michael Kirchhoff ist im Fachgebiet Steuerrecht insbesondere mit der Beratung und Vertretung in steuerrechtlichen, steuerstrafrechtlichen und wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten befasst. Im gerichtlichen und außergerichtlichen Bereich regelt er die Korrespondenz mit Behörden und Gerichten. Zusätzlich übernimmt er die Verteidigung in einem Steuerstrafverfahren. Fordern Sie Herrn Kirchhoff bei Ihrer Buchführung, Lohnabrechnung und Bilanzerstellung, Erstellung und Gestaltung Ihrer Steuererklärung, im Einspruchsverfahren und Klageverfahren, bei einer Betriebsprüfung und Steuerfahndung. Ferner ist er Ihr Ansprechpartner für die Beratung zur Selbstanzeige und auch bei der Optimierung von Testament, Erbvertrag und Vermögensübertragung (zum Beispiel Unternehmensnachfolge).

Fachanwalt Handelsrecht und Gesellschaftsrecht

Zudem ist Dr. Kirchhoff auch Fachanwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht.

Als Sonderrecht dient das Handelsrecht vorwiegend Kaufleuten und wirtschaftlich tätigen Unternehmen. Wesentliche Normen des Handelsrechts findet man im Handelsgesetzbuch (HGB). Das Gesellschaftsrecht ist das Recht von Personenvereinigungen des Privatrechts, die durch Rechtsgeschäft gegründet werden, um einen bestimmten gemeinsamen Zweck zu erreichen. Es umfasst daher insbesondere alle Rechtsnormen mit Bezug auf die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die stille Gesellschaft (StG), die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die eingetragene Genossenschaft, die Reederei sowie den Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit.

Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Michael Kirchhoff berät und betreut Sie auf allen handels- und gesellschaftsrechtlichen Gebieten. Dies umfasst die Entwicklung von Kooperationsvertrag und Rahmenvertrag sowie die rechtliche Ausgestaltung allgemeiner für den Betrieb eines Unternehmens wichtiger Beziehungen wie beispielsweise den Abschluss von Kaufvertrag, Mietvertrag, Leasingvertrag oder Franchisevertrag. Im Übrigen berät und vertritt Herr Kirchhoff in gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen über Streitigkeiten aus solchen Vertragsverhältnissen.

Das Handelsvertreterrecht umfasst die Rechtsverhältnisse zwischen Unternehmer und Handelsvertreter. Es gibt kein Handelsvertreterrecht in einem einheitlichen Gesetz. Das Rechtsverhältnis ist in unterschiedlichen Gesetzen, wie Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) oder Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Das Recht der Handelsvertreter enthält vielzählige zwingende Vorschriften zum Schutz des Handelsvertreters, die innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten nahezu regelungsgleich umgesetzt worden sind. Häufig wird versucht, durch andere Namensgebung der Verträge, diese zwingenden Regelungen des Handelsvertreterrechts zu umgehen. In der Rechtsprechung ist es jedoch anerkannt, dass auch andere Absatzmittler, wie zum Beispiel Vertragshändler, Lizenznehmer und Franchisenehmer in den Schutzbereich des Handelsvertreterrechts durch analoge Anwendung der zwingenden Bestimmungen fallen können, insbesondere mit der Folge, dass ein Handelsvertreterausgleichsanspruch gemäß § 89 b HGB (analog) geltend gemacht werden kann. Auf die Gestaltung derartiger Verträge ist sowohl aus Sicht des Unternehmers als auch aus Sicht des Absatzmittlers besonderes Augenmerk zu legen. Rechtsanwalt Dr. Michael Kirchhoff verfügt über praktische Erfahrung bei der Gestaltung von Handelsvertretervertrag und in sonstigen Fragen des Vertriebsrechts, wie Provision, Kündigung und Ausgleichsanspruch.

Das Gesellschaftsrecht beinhaltet darüber hinaus zahlreiche wirtschaftlich wichtige Bereiche wie zum Beispiel die Gründung und Umgründung von Gesellschaften unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte, die Einbringung, Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung und Realteilung von Unternehmen sowie die Errichtung von Gesellschaftsvertrag, Syndikatsvertrag und Kooperationsvertrag. Des Weiteren plant und setzt Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Michael Kirchhoff Ihre Unternehmensnachfolge um. Dabei sind Fragen rund um Rechtsformwahl, Rechtsnachfolge im Familienunternehmen, Abtretungsvertrag, Unternehmensübertragung, Unternehmenskauf, Privatstiftung sowie Erwirkung einer Firmenbucheintragung immer zu berücksichtigen.

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Vita

Michael Kirchhoff wurde in Berlin-Wilmersdorf geboren. Er absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und das anschließende Rechtsreferendariat im Bezirk des Kammergerichts Berlin. Nach seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 1994 eröffnete Herr Kirchhoff für Berliner Rechtsanwälte und Notare  ein auswärtiges Büro in Potsdam, das er verantwortlich bis Ende 1997 leitete. Im Anschluss betrieb er zusammen mit einem Partner eine Rechtsanwaltssozietät in Potsdam. Nach dem Bestehen der Steuerberaterprüfung 1999 und der Auseinandersetzung der Sozietät Ende 2002 betreibt er in Berlin und Potsdam weiterhin eine Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei. Der Jurist promovierte 2005 zu einem Thema aus dem Haftungsrecht zum Doktor der Rechte. Seit 2010 ist Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Michael Kirchhoff ferner berechtigt, die Titel "Fachanwalt für Steuerrecht" sowie "Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht" zu führen.

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