Dr. Michael Kirchhoff Berlin - aus Berlin, Deutschland auf rechtsanwalt.com
Hohenzollerndamm 201
10717 Berlin
Deutschland
Auf Karte anzeigen

Sprachen:

  • Deutsch
rechtsanwalt.com Rating:
7.76
Kanzlei-Logo von KIRCHHOFF | Rechtsanwalt Steuerberater Zum Kanzleiprofil

Dr. Michael Kirchhoff Berlin

Rechtsanwalt Dr. Michael Kirchhoff ist Fachanwalt für Gesellschaftsrecht und Handelsrecht sowie Fachanwalt für Steuerrecht. Zudem berät er bei Angelegenheiten, die mit der Kündigung oder dem Arbeitsvertrag zu tun haben.

 

Rated 0,0 out of 5
0,0/5 (0)
7.76/ 10 rechtsanwalt.com Rating

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Gesellschaftsrecht 0
  • AGB-Recht 0
  • Steuerrecht 0

Arbeitsrecht

Ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Michael Kirchhoff liegt schließlich beim Arbeitsrecht. Bei ihm finden Arbeitgeber und Arbeitnehmer Antworten auf Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, zu Mobbing, zu Mutterschutz oder Schwerbehindertenrechten, zur Kündigungsschutzklage oder Änderungskündigung, zum Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag, zu Sperrzeiten, zum Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen, zum Kundenschutz oder zu Zeugnisformulierungen. Sollte dann doch eine personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung erforderlich sein, werden Sie oder Ihre Personalabteilung bei der rechtlich korrekten Umsetzung Ihrer personellen Maßnahmen unterstützt. Abmahnung, Kündigungsvorbereitung zum Beispiel in Fällen des Schwerbehindertenschutzes, Prozessführung und Aushandeln und Abwickeln von Aufhebungsverträgen gehören hier zu den Leistungen des Juristen.Fachanwalt Handelsrecht und Gesellschaftsrecht

Im Handelsrecht berät und vertritt Dr. Michael Kirchhoff in Bezug auf Handelskauf, Bürgschaft zwischen Kaufleuten oder das kaufmännische Bestätigungsschreiben. Es erfolgt die Vertretung und Beratung der Mandanten bei der Gründung von Personengesellschaften, wie der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der offenen Handelsgesellschaft (OHG), der Kommanditgesellschaft (KG) und der stillen Gesellschaft, wobei Rechtsanwalt Dr. Kirchhoff hierbei insbesondere gesellschaftsrechtliche, steuerrechtliche und gewerberechtliche Aspekte vertieft betrachtet. Gleiches gilt selbstverständlich auch für die Gründung von Kapitalgesellschaften, wie der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), der GmbH & Co KG und der Aktiengesellschaft (AG). Auch bei der Umwandlung von Gesellschaften (Nachfolgeregelungen) und bei Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern steht der Jurist seinen Mandanten zur Seite.

Gerade im Vertrieb werden Mitarbeiter oft nicht als sozial abhängige Arbeitnehmer, sondern als freie Handelsvertreter angestellt. Das Recht der Handelsvertreter richtet sich nicht nach den üblichen arbeitsrechtlichen Vorschriften, sondern ist im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt, es gibt grundsätzliche Unterschiede zum klassischen Arbeitsverhältnis. Beispielsweise genießen Handelsvertreter keinen Kündigungsschutz, ihr Verdienst wird wesentlich von der erwirtschafteten Provision bestimmt. Bei der Beendigung eines Handelsvertretervertrages ist vor allem auf den sogenannten Ausgleichsanspruch zu achten. Er muss vom Unternehmen an den Handelsvertreter gezahlt werden, wenn es durch seine Bemühungen weiterhin geschäftliche Vorteile zieht, so dass dem Handelsvertreter Provisionen verloren gehen. Dr. Kirchhoff berät Handelsvertreter bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und übernimmt selbstverständlich auch die Prozessvertretung vor den Zivilgerichten. Ein besonderes Augenmerk ist in diesem Zusammenhang auf die Frage zu richten, ob der Mitarbeiter tatsächlich freier Handelsvertreter im Sinne des Gesetzes ist. Aufgrund ihrer persönlichen Abhängigkeit von einem Unternehmen und die Eingliederung in dessen Arbeitsorganisation sind viele Handelsvertreter in Wirklichkeit als abhängige Arbeitnehmer anzusehen. Dies hat zur Konsequenz, dass der Weg zu den Arbeitsgerichten eröffnet ist und gegebenenfalls der Kündigungsschutz greift.

Im Gesellschaftsrecht berät und vertritt Dr. Kirchhoff Ihr Unternehmen umfassend bei der Vertragsverhandlung, Vertragsgestaltung sowie bei der Projektplanung. Er übernimmt dabei beispielsweise die folgenden Aufgaben: Beratung bei der Wahl der Rechtsform, insbesondere unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten, individuelle Gestaltung von Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführervertrag, Begleitung bei Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf, Unternehmensumwandlung und Generationswechsel, Beratung von Existenzgründung und Start-up-Unternehmen, umfassende Rechtsberatung auf allen Gebieten des Unternehmensrechts (Aktienrecht, GmbH-Recht, KG-Recht/OHG-Recht, BGB-Gesellschaftsrecht), Treuhandvertrag und Übernahme der Treuhänderstellung.

Fachanwalt Steuerrecht

Das deutsche Steuerrecht und Abgaberecht ist äußert komplex und von dem Gedanken getragen, den Interessen des Steuerpflichtigen Rechnung zu tragen, was im Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit zum Ausdruck kommt beziehungsweise kommen soll. Gleichwohl gibt es nur abstrakte generalisierende Regelungen, sodass es häufig zu Auslegungsschwierigkeiten und damit zu Streitigkeiten kommt. Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Dr. Michael Kirchhoff im Steuerrecht beinhaltet vielfach die Interessenvertretung des Steuerpflichtigen wegen eines Steuerbescheides.

Daneben geht es vielfach darum, dass eine festgesetzte Steuer zurzeit nicht gezahlt werden soll. Rechtsanwalt Dr. Kirchhoff stellt für Sie Anträge auf Stundung/Zahlungsaufschub oder gar Erlass der Steuerschuld oder beantragt die abweichende Feststellung der Steuer aus Billigkeitsgründen. Des Weiteren ist er Ihr Ansprechpartner, wenn das Finanzamt die Zwangsvollstreckung betreibt und vollstreckungshemmende Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Sprachen:

  • Deutsch

Vita

Michael Kirchhoff wurde in Berlin-Wilmersdorf geboren. Er absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und das anschließende Rechtsreferendariat im Bezirk des Kammergerichts Berlin. Nach seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 1994 eröffnete Herr Kirchhoff für  Berliner Rechtsanwälte und Notare  ein auswärtiges Büro in Potsdam, das er verantwortlich bis Ende 1997 leitete. Im Anschluss betrieb er zusammen mit einem Partner eine Rechtsanwaltssozietät in Potsdam. Nach dem Bestehen der Steuerberaterprüfung 1999 und der Auseinandersetzung der Sozietät Ende 2002 betreibt er in Berlin und Potsdam weiterhin eine Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei. Michael Kirchhoff promovierte 2005 zu einem Thema aus dem Haftungsrecht zum Doktor der Rechte. Seit 2010 ist Dr. Kirchhoff berechtigt, die Titel „Fachanwalt für Steuerrecht" sowie „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht" zu führen.

Es gibt noch keine Bewertungen. Schreiben Sie selbst die erste Bewertung!

Dr. Michael Kirchhoff Berlin

Hohenzollerndamm 201
10717 Berlin
Deutschland

http://www.michael-kirchhoff.com Zum Impressum