Jürgen Nowotny - aus Linz, Österreich auf rechtsanwalt.com
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Jürgen Nowotny

Die Schwerpunkte der anwaltlichen Leistungen von Rechtsanwalt Dr. Jürgen Nowotny liegen bei Themen wie dem Testament, dem Mietvertrag, dem Unterhalt und den Vertragsmängeln.

Dr. Nowotny korrespondiert auch in Englisch.

Rechtsanwalt Dr. Nowotny ist Mitglied der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer und nimmt an der anwaltlichen Treuhandrevision teil. Um seine Klienten kompetent beraten zu können, informiert sich Dr. Nowotny laufend bei Fortbildungsveranstaltungen und Seminaren über die aktuelle Rechtslage. Darüber hinaus ist Dr. Nowotny in überregionalen Verbänden und Vereinen eingebunden.

An seiner Tätigkeit reizen den Juristen vor allem der persönliche und individuelle Umgang mit seinen Klienten und das Finden von Lösungsmöglichkeiten im Vertragsbereich und in gerichtlichen Auseinandersetzungen. Bei seinen Beratungen stehen wirtschaftliche Aspekte neben dem Eingehen auf die jeweilige Persönlichkeit des Klienten im Vordergrund. Weitgehende Erreichbarkeit ist Herrn Dr. Nowotny sehr wichtig.

Nach seiner Überzeugung bedarf es einer über die fachkompetente Beratung hinausgehenden Betreuung, bei der sich der Klient mitgenommen fühlt und sein Anliegen ohne Zeitdruck entsprechend aufgenommen und bearbeitet wird.

Das Ziel der Kanzlei ist, jeden Ratsuchenden in rechtlichen Fragestellungen umfassend zu informieren und konkrete Lösungsvorschläge zu den Problemen zu unterbreiten.

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Jürgen Nowotny - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Agrarrecht 50
  • Erbrecht
  • Mietrecht
  • Pachtrecht
  • Vertragsrecht
  • Wohnungseigentumsrecht

Vertragsrecht

Im Vertragrecht geht es vorwiegend um die Erarbeitung von individuell ausgestalteten Verträgen sowie um die Prüfung von Verträgen, die vom Vertragspartner stammen. Die Vielfalt der Lebenssachverhalte erfordert zur Bestands- und Durchsetzungskraft von Verträgen in nie auszuschließenden Konflikten unbedingt ein Eingehen auf die individuellen Bedürfnisse und Situationen des Klienten. Vertrag ist eben nicht gleich Vertrag! Aus diesem Grund legt die Kanzlei bei der Vertragserrichtung besonderen Wert auf genaue Kenntnis der Einzelfallproblematik, was natürlich eine detaillierte Sachverhaltsaufnahme sowie rege Einbindung des Klienten verlangt. Aber auch Gewährleistungsrechte auf der Grundlage von Vertragsmängeln sowie vertragliche Pflichtverletzungen umfasst das Vertragsrecht. Es überschneidet sich oftmals mit dem Schadenersatzrecht und Haftungsrecht. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist es daher unerlässlich, einen Rechtsanwalt neben sich zu wissen, der die komplexe Rechtsmaterie in Ihrem Interesse anzuwenden versteht.

Mietrecht und Pachtrecht

Die Kanzlei berät und vertritt Sie auch im Miet- und Pachtrecht und zwar sowohl auf der Mieter-/Pächterseite als auch auf der Vermieter-/Verpächterseite. Im Miet- und Pachtrecht geht es überwiegend auch um die Gestaltung und Prüfung von Verträgen aus dem privaten und gewerblichen Mietrecht und um die Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen. Zu den Tätigkeiten der Kanzlei im Bereich des Mietrechts gehören unter anderem: die Prüfung einer Mieterhöhung, Beratung zur Kündigung, Räumung und Betriebskostenabrechnung sowie gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Mietzinsrückständen.

Wohnungseigentumsrecht

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei ist das Wohnungseigentumsrecht. Die Wohnungseigentümergemeinschaft und die Hausverwaltung haben vielfach Probleme mit einzelnen Wohnungseigentümern: Das fängt bei der Nichtzahlung der monatlichen Betriebskosten an, und hört bei Streitigkeiten betreffend die Planung, Ausführung und Kostentragung von sinnvollen Um-, Aus- oder Einbauvorhaben an allgemeinen Teilen der Wohnungseigentumsanlage (Dach, Fassade, Lift usw) auf. Bei der Lösung derartiger Probleme ist stets darauf zu achten, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft auf eine gewisse Dauer angelegt ist und zunächst eine vermittelnde Lösung gesucht werden sollte, da sich derartige Probleme nicht einfach durch Kündigung oder Ausschluss beheben lassen.

Familienrecht

Die Kanzlei berät Sie in allen Fragen rund um die Familie, Ehe und Partnerschaft, gerichtlich wie außergerichtlich. Das Familienrecht, speziell das Scheidungs- und Obsorgerecht, bildet einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt. Es regelt unter anderem die Ehescheidung und daran angrenzende Rechtsfragen wie Vermögensaufteilung, Obsorge und Unterhalt. Auch die Vorbereitung und der Abschluss von Eheverträgen ist Teil des Familienrechts. Partnerschaft und Familie gehen jeden von uns an. Bei Schwierigkeiten in diesem sensiblen Bereich ist nicht nur juristische Fachkenntnis sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. Das besondere Anliegen der Kanzlei ist es, die persönlichen und menschlichen Interessen der vertretenen Partei zunächst zu erkennen, systematisch zu analysieren und auf dieser Grundlage eine auf den konkreten Einzelfall zugeschnittene umfassende Gesamtregelung aller im Zusammenhang mit Trennung und Ehescheidung stehenden regelungsbedürftigen Angelegenheiten zu finden.

Erbrecht

Dr. Nowotny berät Sie in allen Fragen rund um das Erbrecht. Bei nahezu jedem Todesfall ist die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, was ein besonderes Vertrauensverhältnis erfordert. Erben heißt grundsätzlich, Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen. Je nach Abgabe der Erbantrittserklärung des berufenen Erben übernimmt dieser entweder Vermögen und Schulden gleichermaßen oder die Schulden nur bis zur Höhe des ererbten Vermögens. Unterschieden wird grundsätzlich zwischen gesetzlicher Erbfolge und testamentarischer bzw. vertraglicher Erbfolge. In engem Zusammenhang damit stehen auch die Pflichtteilsansprüche von Kindern und Ehegatten. Die Gestaltung der Erbfolge durch Erbseinsetzung in Form eines Testaments oder die Übergabe eines Betriebes oder Bauernhofes — unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte — ist von Ihrem Willen abhängig.

Im Wege der Vorsorgevollmacht (Patientenverfügung) können Handlungsanweisungen für Alter und Tod entwickelt werden. So kann für den Fall krankheitsbedingter oder altersbedingter Geschäftsunfähigkeit die gerichtliche Bestellung eines Betreuers durch die vorzeitige eigene Bestimmung vermieden werden.

Agrarrecht

Die Kanzlei bietet speziell auch eine Anlaufstelle für Landwirte, die heutzutage mehr und mehr unternehmerisch bzw kaufmännisch stark gefordert sind, um die Höfe als Lebensgrundlage für bestehende und zukünftige Familien zu erhalten. In der modernen Agrarwirtschaft, speziell was die Anschaffung von Landmaschinen und die Errichtung von Ställen betrifft, sind Landwirte oft mit komplexen rechtlichen Gewährleistungs- und Schadenersatzfragen konfrontiert. Rechtliche Beratung und Vertretung benötigen Landwirte wie auch Nebenerwerbslandwirte oft im Zusammenhang mit Grundstücks- und Besitzstörungsstreitigkeiten, in Grundzusammenlegungsverfahren sowie beim Kauf, Tausch, Pacht von Grundstücken und schließlich auch für eine reibungslose Hofübergabe. Streitigkeiten zwischen Hoferben und weichenden Geschwistern können nur durch rechtzeitige und beständige vertragliche Regelung mit Hilfe fundierter anwaltlicher Rechtsberatung vorgebeugt werden. Juristischer Rat ist für Landwirte unerlässlich, wenn sich diese in landwirtschaftlichen Nebengewerben, insbesondere am Sektor erneuerbarer Energien (Hackschnitzel, Biogasanlagen und Biodiesel) betätigen und zu Gesellschaften zusammenschließen wollen. In diesen sowie allen anderen Rechtsfragen aus der landwirtschaftlichen Praxis steht Ihnen die Kanzlei mit rechtlichem Rat gern zur Seite.

 

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Vita

Dr. Jürgen Nowotny wurde 1961 in Linz geboren. Nach der Matura begann er das rechtswissenschaftliche Studium an der Universität Linz. Sein Gerichtsjahr absolvierte Herr Dr. Nowotny am Bezirks- und Landesgericht Linz. Danach war er Rechtsanwaltsanwärter bei Dr. Walter Rinner und ist seit 1992 als Rechtsanwalt eingetragen.

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Jürgen Nowotny

Obere Donaustr. 4
4040 Linz
Österreich

http://www.dr-nowotny.at Zum Impressum LinkedIn