Holger Reichert
Holger Reichert, Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, bearbeitet die Rechtsgebiete Wohnungseigentumsrecht, Mietrecht und Staatshaftungsrecht, hilft Ihnen aber auch bei Fragen zum allgemeinen Zivilrecht weiter.
Rechtsgebiete
- Mietrecht 50
- Staatshaftungsrecht
- Wohnungseigentumsrecht
Staatshaftungsrecht
Den dritten Tätigkeitsbereich bildet das Staatshaftungsrecht. Dieses umfasst insbesondere die Bereiche der Amtshaftung und der Entschädigung durch die öffentliche Hand. Hier wird Rechtsanwalt Dr. Reichert vorwiegend von der Haftpflichtversicherung der Kommunen beauftragt, und vertritt eine Vielzahl der rheinhessischen Städte und Gemeinden.
Weitere Schwerpunkte
Mandate im allgemeinen Zivilrecht oder aus anderen Rechtsgebieten werden von Dr. Reichert angenommen, soweit mit den oben dargestellten Haupttätigkeitsfeldern ein Zusammenhang besteht (etwa im öffentlichen Baurecht), oder ein Einarbeiten in die Materie von der Sache her sinnvoll, angemessen und für den Mandanten wirtschaftlich vertretbar erscheint. Die Konzentration auf ein Fachgebiet ist jedoch aufgrund der Fülle der Rechtsmaterien inzwischen unumgänglich geworden. Weitere fachkundige Kollegen stehen Ihnen in ständiger Zusammenarbeit mit der Kanzlei für sozial-, arbeits- und steuerrechtliche Fragen zur Verfügung.Fachanwaltschaft für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentumsrecht
Den Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Dr. Reichert bildet das Wohnungseigentumsrecht. Interessenten wird eine umfassende Beratung und Vertretung in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts geboten. Dies betrifft Probleme bei der Begründung einer Wohnungseigentumsanlage, dem Erwerb einer Eigentumswohnung, bei Rechtsstreitigkeiten der Wohnungseigentümer untereinander – etwa bezüglich Nutzung und Gebrauch von Wohnungseigentum, Fragen zur Instandhaltung, (modernisierende) Instandsetzung und baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums, Streitigkeiten über Wirksamkeit und Auslegung von Beschluss oder Vereinbarung, Uneinigkeiten über den Wirtschaftsplan, die Jahresabrechnung oder eine Sonderumlage, oder Rechtsstreitigkeiten zwischen der Gemeinschaft und dem amtierenden oder dem ausgeschiedenen Verwalter, etwa über die Wirksamkeit von Abberufung oder Amtsniederlegung. Dabei wird die neuste Rechtsprechung stets im Auge behalten, und der Mandant über die teilweise schwerwiegenden Folgen gerichtlicher Entscheidungen, wie etwa der des BGH vom 20.9.2000 (Zitterbeschluss) oder vom 2.6.2005 (Teilrechtsfähigkeit), und die damit einhergehende, zwischenzeitlich erfolgte Reform des Wohnungseigentumsgesetzes aufgeklärt. Betreut werden Mandanten letztlich auch im Zwangsvollstreckungsverfahren, das sich dem Erkenntnisverfahren anschließt. Betroffen ist hier insbesondere die Vollstreckung in das Immobilienvermögen von Wohngeldschuldnern.
Mietrecht
Im Mietrecht werden sowohl Mandate im Wohnraummietrecht als auch im Gewerberaummietrechtangenommen. Sowohl die Probleme der Mieter als auch der Vermieter sind bestens bekannt.
Sprachen:
- Deutsch