Hans Oberndorfer - aus Linz, Österreich auf rechtsanwalt.com
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Privat: Beurle, Oberndorfer, Mitterlehner Zum Kanzleiprofil

Hans Oberndorfer

Rechtsanwalt Dr. Hans Oberndorfer übernimmt Mandate aus den Bereichen Öffentliches Recht (Gewerberecht, Energierecht und Umweltrecht), Handelsrecht beziehungsweise Unternehmensrecht und Gesellschaftsrecht, Transportrecht, Liegenschaftsrecht, Erbrecht und Enteignungsrecht.

Im Übrigen ist er als Schiedsrichter in Schiedsgerichtsverfahren tätig.

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Hans Oberndorfer - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Erbrecht 50
  • Gesellschaftsrecht
  • Transportrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Wirtschaftsrecht

Öffentliches Recht

Das Öffentliche Recht umfasst die Gebiete Verwaltungsrecht und Verfassungsrecht. Im Verfassungsrecht geht es vorwiegend um die Prüfung der Verletzung von Grundrechten, aber auch um die sonstigen Verfassungsvorschriften.

Im Verwaltungsrecht geht es um die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Bürger und dem Staat in seinen unterschiedlichen Formen, also als Staat Österreich, Bundesland Oberösterreich, Stadt oder Gemeinde. Das Umweltrecht als Sammelbegriff für eine größere Zahl von Teilrechtsgebieten zielt darauf ab, dem Menschen eine Umwelt zu sichern, die ihm ein gesundes Leben und ein menschenwürdiges Dasein ermöglicht. Zum Umweltrecht gehören deshalb Bereiche wie das Naturschutzrecht, Wasserrecht, Immissionsschutzrecht oder Abfallrecht. Gerade im Umweltrecht überschreiten die Probleme häufig aber auch die genannten Teilrechtsgebiete, so dass hier von Rechtsanwalt Dr. Hans Oberndorfer übergreifende Kenntnisse erwartet werden dürfen, vor allem auch zum Schutz der Unternehmer vor überzogenen Maßnahmen der Behörden. Dies betrifft dann vor allem Betriebsanlagen und Baubewilligungen und steht auch in Zusammenhang mit Raumordnung, Flächenwidmung und Bebauungsplänen.

Einen wichtigen Bereich stellt auch das Energierecht dar. Rechtsanwalt Dr. Hans Oberndorfer bereitet hier beispielsweise die Genehmigung der Anlagen vor und erarbeitet die entsprechenden Bauverträge sowie die Einspeisungsverträge. Darüber hinaus berät er beim Abschluss oder der Auflösung von Energievertrag und Wärmelieferungsvertrag.

Wirtschaftsrecht, Unternehmensrecht und Gesellschaftsrecht

Hans Oberndorfer steht Ihnen als Ansprechpartner zu Problemen aus dem Wirtschaftsrecht, Unternehmensrecht und Gesellschaftsrecht zur Verfügung. Alle drei Rechtsgebiete sind sehr eng miteinander verbunden, weshalb im Einzelfall häufig Normen aus mehreren Bereichen von Bedeutung sind. Herr Oberndorfer wird für Sie etwa gesellschaftsrechtlich aktiv, wenn es um die Neugründung oder Liquidierung einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft geht. Insbesondere die vertraglichen Angelegenheiten regelt er in diesem Zusammenhang für Sie. Wollen Sie ein Handelsgeschäft abschließen, sind Sie ebenfalls bei Herrn Oberndorfer richtig. Gern übernimmt er handelsrechtliche Mandate.

Erbrecht

Das Erbrecht regelt, wem das Vermögen eines Menschen nach seinem Tode zufällt, was damit zu geschehen hat und wer für die Nachlassverbindlichkeiten haftet. Ausgangspunkt ist hier das Prinzip der Testierfreiheit. Der Erblasser kann also grundsätzlich nach seinem Belieben über sein Vermögen verfügen. Er kann dies jedoch nur in den gesetzlich vorgeschriebenen Formen tun, nämlich durch Testament, gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag. Ihre Schranken findet die Testierfreiheit vor allem im Pflichtteilsrecht. Wenn der Erblasser andere Personen als seine unmittelbaren Angehörigen als Erben eingesetzt hat, können letztgenannte den Pflichtteil verlangen, der die Hälfte des gesetzlichen Erbteils ausmacht. Hat der Erblasser nicht oder nicht wirksam testiert, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Es erben also der Ehegatte oder Lebenspartner und die Verwandten. Der Erblasser kann jedoch auf das Schicksal seines Vermögens nach seinem Tode durch Anordnung der Testamentsvollstreckung Einfluss nehmen.

Für die Klärung von Rechtsfragen oder Verwaltungsfragen im Zusammenhang mit der Erbfolge ist das Nachlassgericht zuständig. Rechtsanwalt Dr. Hans Oberndorfer berät Sie umfassend bei der Ausarbeitung einer Verfügung von Todes wegen, insbesondere hinsichtlich der Problemvarianten: Vorerbfolge und Nacherbfolge, Vermächtnisanordnung, Gestaltungsproblematik beim Vorhandensein minderjähriger Kinder, Wiederverheiratungsklausel, Berücksichtigung von Auslandsvermögen — insbesondere Auslandskonten —, Depots oder Immobilien sowie Testamentsvollstreckung.

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Vita

Dr. Hans Oberndorfer wurde am 02.01.1963 als Rechtsanwalt eingetragen und ist an allen Bezirks-, Landes- und Oberlandesgerichten sowie vor dem Obersten Gerichtshof vertretungsberechtigt. Hans Oberndorfer, geboren 1932 in Kirchdorf an der Krems, studierte nach der Matura an der Universität Wien Rechtswissenschaften. Das Gerichtsjahr im Anschluss an das Universitätsstudium absolvierte er in Linz, die anschließende Rechtsanwaltsausbildung in dieser Kanzlei. Der Jurist spricht gut Englisch.

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