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Flaviano Fernando D’Ubaldo
Rechtsanwalt Flaviano D’Ubaldo hilft Ihnen als Spezialist im Internationalen Privatrecht sowohl in Italien, Deutschland als auch in Österreich bei Rechtsangelegenheiten weiter, so etwa beim Immobilienverkauf, bei Handelsgeschäften, der Vermögensauseinandersetzung wegen einer Ehescheidung und bei Erbschaftsstreitigkeiten.
Für eine optimale Beratung seiner deutschsprachigen Mandanten kooperiert Dr. D’Ubaldo mit Kanzleien in Deutschland und Österreich, wie zum Beispiel der Anwaltskanzlei Heiermann in der Goethestraße 29 in Wetter (Ruhr).
Rechtsgebiete
- Erbrecht 50
- Familienrecht
- Handelsrecht
- Immobilienrecht
- Internationales Recht (Internationales Privatrecht)
- Maklerrecht
- Privatrecht
Handelsrecht
Im Handelsrecht betreut Herr D’Ubaldo beispielsweise ein deutsches Wirtschaftsunternehmen in Italien, Kaufleute oder einen Handelsvertreter in Bezug auf das Handelsgeschäft, das unter anderem den Handelskauf oder Handelsverkauf beinhaltet. Der Jurist steht Ihnen bei allen Fragen in Bezug auf die Niederlassung in Italien juristisch zur Seite. Zudem gestaltet er diverse Verträge, wie zum Beispiel einen Handelsvertretervertrag, und vertritt seine Mandanten bei handelsrechtlichen Streitigkeiten vor dem zuständigen Gericht.
Familienrecht
Eine Ehe kann auch in einer Scheidung oder Trennung enden, und es entstehen Fragen nach dem Unterhalt, Kindesunterhalt, Sorgerecht oder Umgangsrecht für das gemeinsame Kind. Im Familienrecht berät und vertritt Rechtsanwalt D’Ubaldo Sie im Falle einer Ehescheidung oder Trennung in Italien, Deutschland oder Österreich. Bevor es jedoch zu einer gerichtlichen Verhandlung kommt, wendet der Jurist das sogenannte Mediationsverfahren zur Streitschlichtung an. Des Weiteren berät und vertritt er Sie bei einer internationalen Kindesentführung. Doch nicht nur bei einer Scheidung, sondern auch vor einer Eheschließung steht Ihnen Flaviano D’Ubaldo mit Rat und Tat juristisch zur Seite und berät Sie zum Ehevertrag.
Erbrecht
Sobald ein Erbfall in Italien, Österreich oder Deutschland eintritt, müssen viele Faktoren berücksichtigt werden. Jedes Land hat seine spezifischen Gesetze. Rechtsanwalt D’Ubaldo ist Ihr persönlicher Ansprechpartner im Erbrecht und steht Ihnen beispielsweise bei der Gestaltung von Testament oder Erbvertrag juristisch zur Seite. Des Weiteren beantragt er für Sie einen Erbschein, berechnet den Nachlass oder das Vermögen des Erblassers auf seine Erben und berät Sie zur Erbschaftssteuer.
Immobilienrecht und Maklerrecht
Beim Immobilienkauf und Immobilienverkauf in Italien, Österreich oder Deutschland bietet Rechtsanwalt Flaviano D’Ubaldo Ihnen kompetente Beratung an. Dabei berät er Sie unter anderem bei der Gestaltung von Kaufvertrag oder Schenkungsvertrag.
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Vita
Flaviano Fernando D'Ubaldo wurde 1973 in Rom geboren. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität La Sapienza in Rom absolvierte er von 2003 bis 2005 sein Referendariat in der Rechtsanwaltskanzlei Studio Legale Internazionale Giangaleazzo Bettoni im Bereich des Zivilrechts und Internationalen Privatrechts. 2006 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und ist seitdem in der jetzigen Kanzlei tätig. Jedes Jahr nimmt Rechtsanwalt D'Ubaldo an juristischen Fortbildungen teil und ist akkreditierter Anwalt bei der Deutschen Botschaft in Italien, sowie Mitbegründer und ordentliches Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Italien mit Sitz in Mailand, welcher die Kontakte mit in Italien im italienisch-deutschen Rechtsbereich tätigen Einrichtungen und Vereinigungen fördert. Dr. Flaviano Fernando D'Ubaldo korrespondiert in Italienisch, Deutsch und Englisch.Es gibt noch keine Bewertungen. Schreiben Sie selbst die erste Bewertung!