Bernd Peck - aus Klagenfurt am Wörthersee, Österreich auf rechtsanwalt.com
Bahnhofstraße 5
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Österreich
Auf Karte anzeigen

Sprachen:

  • Deutsch
  • Englisch
rechtsanwalt.com Rating:
7.13
Privat: Fink, Bernhart, Haslinglehner, Peck Rechtsanwälte Zum Kanzleiprofil

Bernd Peck

Rechtsanwalt Dr. Bernd Peck bearbeitet Mandate aus dem Arbeitsrecht, Bankrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Erbrecht, Insolvenzrecht, Strafrecht und Stiftungsrecht.

Rated 0,0 out of 5
0,0/5 (0)
7.13/ 10 rechtsanwalt.com Rating
Bernd Peck - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Bankrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Handelsrecht
  • Insolvenzrecht
  • Privatrecht (Stiftungsrecht)
  • Strafrecht
  • Wirtschaftsrecht

Arbeitsrecht

Herr Peck ist Ihr Ansprechpartner im Arbeitsrecht. Als solcher berät er sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen Angelegenheiten rund um das Arbeitsverhältnis. Arbeitgebern steht er insbesondere bei einer Kündigung zur Seite. Er prüft, inwieweit die Aufkündigung eines Arbeitsvertrages zulässig ist, oder ob Gründe dagegensprechen. Arbeitnehmer unterstützt er auf der anderen Seite bei einer Kündigungsschutzklage. Stellt Herr Peck fest, dass die Erteilung einer Abmahnung, Änderungskündigung oder Kündigung nicht zulässig war, wird er vor dem zuständigen Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage erheben. Des Weiteren können Sie sich bei den folgenden Themenschwerpunkten an ihn wenden: Arbeitszeit, Gehalt, Urlaubsanspruch, Mutterschutz, Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall, Abfindung, Versetzung, Zeugnis, Schwerbehindertenrecht, Mobbing am Arbeitsplatz und Teilzeitarbeit. Gern gestaltet oder prüft Dr. Peck Ihren Arbeitsvertrag.

Bankrecht

Dr. Bernd Peck bearbeitet Fälle aus dem Bankrecht. Für Privatleute sowie für Banken ist er Ansprechpartner zum Kreditrecht. Außerdem ist er mit dem nationalen und internationalen Zahlungsverkehr befasst (Giro-Konto, SEPA-Lastschrift, EC-Karte,…). In enger Anknüpfung zum versicherungsrecht berät Sie Herr peck darüber hinaus zun Finanzdienstleistungen. Hierunter fallen etwa Versicherungen, die bei einem Bankinstitut abgeschlossen werden, wie etwa die private Altersvorsorge. Auch die Bankenaufsicht gehört in seinen Arbeitsbereich.

Erbrecht

Rechtsanwalt Dr. Peck ist ebenso mit dem Erbrecht befasst. Er berät sowohl jüngere als auch ältere Menschen, die selbst entscheiden möchten, was im Falle ihres Todes mit ihrem Vermögen geschieht. Ist man mit der Verteilung nicht einverstanden, welche die gesetzliche Erbfolge vorsieht, hat man die Möglichkeit, einen Erbvertrag oder ein Testament zu errichten. Auch bereits vor dem Tod kann Vermögen übertragen werden, etwa durch einen Schenkungsvertrag.

Ist der Erbfall bereits eingetreten, sind andere Fragen zu klären. Ist ein Testament vorhanden oder greift die gesetzliche Erbfolge? Wer ist Erbe? Besteht eine Erbengemeinschaft, und wenn ja, welche Wünsche haben die einzelnen Erben? Außerdem sind steuerrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Herr Peck deckt das komplette erbrechtliche Beratungsspektrum ab .

Familienrecht

Das Familienrecht gehört auch zum Arbeitsbereich von Dr. Peck. Im Mittelpunkt seiner familienrechtlichen Tätigkeit stehen Scheidungsangelegenheiten. Besonders im Familienrecht ist es notwendig, mit Fingerspitzengefühl tätig zu werden, da es um sehr sensible Lebensbereiche geht. Herr Peck ist stets darum bemüht, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, um so nicht unnötig die ohnehin angespannte Lage zu verschärfen. Insbesondere dann, wenn die Scheidungsparteien gemeinsame Kinder haben, ist ihm das respektvolle Miteinander wichtig. Mit Ihnen gemeinsam klärt er, wem zukünftig das Sorgerecht für die Kinder zukommt, bei wem sie wohnen werden und ob dem nicht betreuenden Elternteil ein Umgangsrecht eingeräumt wird. Auch die Zahlung von Kindesunterhalt steht regelmäßig im Fokus der Auseinandersetzungen. Ebenso stellen sich oft Fragen hinsichtlich der Vermögensauseinandersetzung, der Aufteilung des gemeinsamen Hausrates und des Ehegattenunterhalts. Herr Peck liefert Ihnen die passenden Antworten. Zum Familienrecht gehören auch die Themengebiete Adoption, Betreuung und Vaterschaftsfeststellung beziehungsweise -anfechtung.

Gesellschaftsrecht

Ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwalt Peck ist das Gesellschaftsrecht. Er betreut sowohl Kapitalgesellschaften (AG, KG, KGaA,…) als auch Personengesellschaften (GmbH, GbR,…) bei ihren Rechtsgeschäften. Bereits bei der Gesellschaftsgründung steht Ihnen Herr Peck beratend bei. Er gestaltet das Gründungsdokument, die Satzung Ihrer Gesellschaft, außerdem unterstützt er Sie bei der Suche nach der passenden Rechtsform. Im regulären Geschäftsbetrieb ist er mit Streitigkeiten zwischen Geschäftsführern, Aktionären und Gesellschaftern befasst und schafft die rechtlichen Voraussetzungen zur Übernahme einer Gesellschaft, zur Fusion oder zu ihrer Auflösung beziehungsweise Liquidation. Die Unternehmensnachfolge ist in diesem Zusammenhang ebenfalls als Arbeitsbereich von Dr. Peck zu nennen.

Wirtschaftsrecht

Rechtsanwalt Bernd Peck ist darüber hinaus im Wirtschaftsrecht tätig. Diese Materie ist eng mit dem Gesellschaftsrecht verbunden. Im Wirtschaftsrecht finden sich alle Vorschriften, die im wirtschaftlichen Rechtsverkehr greifen. Das Wirtschaftsrecht ist für alle relevant, die am Wirtschaftsleben teilhaben, also auch für Gesellschaften. Zum einen beschäftigt sich Dr. Peck hier mit den Beziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander, zum anderen mit deren Beziehungen im Verhältnis zum Staat. Mittlerweile hat das Wirtschaftsrecht eine europäische Dimension erreicht, da zunehmend EU-Gesetze auch auf den deutschen Markt Auswirkungen haben. Rechtsanwalt Peck berät und vertritt Sie bei wirtschaftsrechtlichen Straftaten. In diesen Bereich fallen beispielsweise Verstöße gegen das Urheberrecht oder die im Strafgesetzbuch (StGB) geregelten Delikte Betrug, Unterschlagung oder die Täuschung im Rechtsverkehr bei der Datenverarbeitung.

Insolvenzrecht

Dr. Bernd Peck betreut Mandate aus dem Insolvenz- und Sanierungsrecht. Sowohl bei einer Unternehmensinsolvenz als auch bei einer Privatinsolvenz sind Sie bei ihm an der richtigen Adresse. Bereits vor der Erklärung einer Insolvenz schreitet Herr Peck ein. Für Unternehmen analysiert er die gegenwärtige Geschäftssituation und stellt einen Plan zur Sanierung der Finanzen auf. So kann meist eine komplette Zahlungsunfähigkeit noch verhindert werden. Auch für Privatleute überprüft er die aktuellen Einnahmen und Ausgaben, um Möglichkeiten zur Sanierung der Finanzen herauszuarbeiten. Ist die Zahlungsunfähigkeit jedoch bereits eingetreten, steht Ihnen Herr Peck als Insolvenzberater zur Seite. Er begleitet Sie in einem insolvenzverfahren und verhandelt mit Ihren Gläubigern, um so einen funktionerenden Zahlungsplan zu erstellen. Hier ist es das langfristige Ziel des Anwalts, Schuldenfreiheit zu erreichen. Dafür besteht unter anderem die Möglichkeit der Restschuldenbefreiung.

Strafrecht

Seit 2012 ist Rechtsanwalt Peck im Strafrecht tätig. Als Strafverteidiger vertritt er Ihre Interessen vor Gericht. Auch vor der Eröffnung des eigentlichen Strafverfahrens sollten Sie jedoch nicht auf anwaltlichen Beistand verzichten, denn gerade bei der polizeilichen oder richterlichen Vernehmung oder bei einer Hausdurchsuchung werden regelmäßig die Weichen für das folgende Verfahren gestellt. Der Jurist ist Ihr Ansprechpartner bei Körperverletzungsdelikten, Straßenverkehrsdelikten (fahrlässige Körperverletzung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort,…) sowie bei Diebstahl, Raub, Betrug, Sachbeschädigung und allen weiteren Vergehen und Verbrechen des allgemeinen und besonderen Strafrechts. Darauf bedacht, das drohende Strafmaß so gering wie möglich zu halten, wird Dr. Peck für Sie strafmildernde oder strafbefreiende Tatumstände geltend machen. So kann es etwa von Vorteil sein, wenn Sie in Notwehr handelten, noch rechtzeitig von der Tat zurückgetreten sind, lediglich Beihilfe zur Tat leisteten oder nicht schuldfähig waren. Bernd Peck ist außerdem mit dem Jugendstrafrecht befasst. Seelbstverständlich übernimmt der Rechtsanwalt auch eine Pflichtverteidigung, sofern ein Verteidiger für einen Beschuldigten von Amts wegen zu bestellen ist.

Stiftungsrecht

Zuletzt wird Rechtsanwalt Peck für Sie im Stiftungsrecht aktiv. Er berät Stiftungen bei allen für diese relevanten Angelegenheiten. Zu seinen Arbeitsbereichen zählt unter anderem die Errichtung einer Stiftung (Stiftungsgeschäft). Herr Peck sorgt dafür, dass alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, die das Gesetz bei der Gründung einer Stiftung vorsieht. Er erstellt die Satzung der Stiftung, in der festgeschrieben ist, um welche Stiftungsart es sich handelt und welchen Zweck die Stiftung verfolgt. Für das österreichische Recht ist insbesondere die Privatstiftung von Bedeutung.

Sprachen:

  • Deutsch
  • Englisch

Vita

Bernd Peck wurde 1975 in Klagenfurt geboren. Zum rechtswissenschaftlichen Studium ging er nach Wien, das anschließende Gerichtsjahr absolvierte er in Klagenfurt. Zwischen 2002 und 2005 war Herr Peck als Rechtsanwaltsanwärter in der damaligen Kanzlei Fink & Bernhard tätig. 2006 bis 2012 war Dr. Peck bei der Hypo Alpe Adria Bank angestellt, seit 2012 arbeitet er als Rechtsanwalt und Strafverteidiger.

Es gibt noch keine Bewertungen. Schreiben Sie selbst die erste Bewertung!

Bernd Peck

Bahnhofstraße 5
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Österreich

http://www.f-b-h.at Zum Impressum LinkedIn