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David J. Rowland
David J. Rowland berät seine Mandanten im Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Wirtschaftsrecht, Immobilienrecht und Maklerrecht.
Herr Rowland ist einer der Gründer von Rowland & Petroff und geschäftsführender Teilhaber. Er hat Mandanten in diversen hochrangigen Kunstrückgabefällen vertreten, unter anderem die Rückgewinnung des „Watzmann” von Caspar David Friedrich und die Rückgabe der „Berliner Straßenszene” von Ernst Ludwig Kirchner. Darüber hinaus arbeitet er seit 1990 auf dem Gebiet der Besitzrückerstattung in Deutschland.
David Rowland lehrt und veröffentlicht häufig in den Fachgebieten der Deutschen Eigentumsrückgabe und Kunstrückgabe.
Rechtsgebiete
- Gesellschaftsrecht 50
- Handelsrecht
- Immobilienrecht
- Maklerrecht
- Wirtschaftsrecht
Gesellschaftsrecht
David J. Rowland bearbeitet nationale und internationale Mandate aus dem Gesellschaftsrecht. Er wird als juristischer Berater für internationale Unternehmen und Non-Profit-Organisationen insbesondere aus Europa tätig, die in Nordamerika Geschäfte machen oder die eine internationale Transaktion beabsichtigen. Als Experte für die gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen in den USA ist er idealer Ansprechpartner für ausländische Unternehmen, die in den USA eine Niederlassung eröffnen, eine Tochtergesellschaft gründen oder eine M&A-Transaktion durchführen möchten. Darüber hinaus ist er auch in den Bereichen Unternehmensführung, Corporate Governance, Finanzgeschäfte, Arbeitnehmerbeschäftigung und Geschäfte im Import und Export an Ihrer Seite.
Handelsrecht und Wirtschaftsrecht
Rechtsanwalt Rowland hat zudem einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit auf das Handelsrecht und Wirtschaftsrecht gelegt. Er unterstützt Unternehmen und Handelsvertreter bei der Abwicklung ihrer Handelsgeschäfte in Nordamerika und in Europa. Er vertritt europäische Finanzdienstleister bei Kreditgeschäften in den USA, Kanada oder Mexiko. Er wickelt für Sie die Durchführung von Import- und Exportgeschäften unter Berücksichtung geltenden internationalen Rechts ab. Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Handelspartnern, vertritt Sie der Jurist in den Vereinigten Staaten vor Gericht.
Immobilienrecht und Maklerrecht
Schliießlich berät und vertritt Sie der Jurist auch im Immobilienrecht und Maklerrecht. Seine Spezialität liegt hier in der Bearbeitung grenzüberschreitender und internationaler Grundstücksangelegenheiten und Testamentsvollstreckungen. Er vertritt beispielsweise Mandanten aus Deutschland, die in den USA eine Immobilie geerbt haben. Herr Rowland besitzt ein fundiertes Fachwissen im deutschen und im US-amerikanischen Erbrecht. Insbesondere hat er sich hier auf die Regionen New York City und Florida spezialisiert. David J. Rowland begleitet sie von der Eröffnung bis zur letztlichen Vollstreckung des Testaments. Er übernimmt für Sie die komplette Nachlassverwaltung. Bei grenzüberschreitenden Erbschaften kooperiert er mit Anwaltskanzleien aus dem jeweiligen Land, um so eine umfassende und qualitativ hochwertige Rechtsberatung zu gewährleisten.
Rückgabe von Kunstgegenständen und Eigentumsrückgabe
David J. Rowland ist zudem mit der Rückgabe von Kunstgegenständen befasst. Während des Dritten Reichs gingen viele Kunstwerke verloren, die sich in privatem Besitz befanden, oder die Eigentümer wurden zur Veräußerung gezwungen. Herr Rowland ist damit befasst, diese Kunstgegenstände für ihre rechtmäßigen Eigentümer und deren Erben zu reklamieren. In der Vergangenheit war die Kanzlei Rowland & Petroff bereits in hochbrisante Kunstrückgaben involviert. So konnte etwa die Rückgabe des weltbekannten Werkes “Der Watzmann” von Caspar David Friedrich sowie des Bildes “Berliner Straßenszene” von Ernst Ludwig Krichner erreicht werden. Rechtsanwalt Rowland ist in diesem Bereich seit vielen Jahren tätig und verfügt über eine profunde Erfahrung in der Kunstrückgabe. Er klärt unter Hinzuziehung von Experten die Provinienz des zur Debatte stehenden Kunstwerkes und tritt mit dem aktuellen Besitzer in Verhandlungen. Rechtsanwalt Rowland vertritt Sie in einem Gerichtsprozess.
Außerdem bearbeitet er Mandate bezüglich der Rückgabe von Eigentum. Während der sowjetischen Besatzung in Ostdeutschland und der sich anschließenden DDR kam es zu vielfältigen Enteignungen, etwa von Grunstücken, Unternehmen, Vermögen oder anderen persönlichen Besitztümern wie etwa Schmuck oder Kunstwerken. David J. Rowland erstreitet für die Enteigneten und deren Erben die Rückgabe der Vermögenswerte oder eine angemessene Entschädigung, wenn nötig auch vor Gericht. Er übernimmt für deutsche Mandanten die Kommunikation und Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen.
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Vita
David J. Rowland absolvierte seine juristische Ausbildung am Trinity College, B.A. und an der New York Law School, J.D. Ferner legte er sein Diplom in Advanced International Legal Studies an der University of the Pacific, McGeorge School of Law ab. Herr Rowland ist seit 1984 am U.S. District Court, Southern and Eastern Districts of New York zugelassen. Er spricht fließend Deutsch und Englisch. Mitgliedschaften:- American Bar Association
- The Association of the Bar of the City of New York
- The New York State Bar Association
- The New York County Bar Association
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