Daniele Bracchi
Die Kanzlei
Studio Legale Agnoli e Giuggioli berät Mandanten auf einem breiten Spektrum von Fachgebieten, das sich vom Handelsrecht, Bankrecht, Gesellschaftsrecht, Verwaltungsrecht, Urheberrecht, Insolvenzrecht, Sanierungsrecht, Patentrecht und gewerblicher Rechtsschutz bis hin zum Umweltrecht, Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht, Recht der Energiewirtschaft und der Infrastrukturen erstreckt.
Die Kanzlei Agnoli e Giuggioli mit Sitz in Mailand (Milano) und in Rom (Roma) bietet vielfältige Rechtsdienstleistungen für Unternehmen aus Italien, Deutschland, Spanien und Lateinamerika an. Hinzu kommt die Beratung durch einen internen Steuerberater und Arbeitsberater. Somit ist es der Kanzlei möglich, den Mandanten einen umfassenden Service unter einem Dach anzubieten.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei korrespondieren in Italienisch, Deutsch, Englisch und Spanisch.
Im monatlich erscheinenden Newsletter „Recht und Steuern“, herausgegeben von der Deutsch-Italienischen Handelskammer, sind deutsche Beiträge der Kanzlei zu aktuellen Entwicklungen und Problemen im Gesellschaftsrecht zu finden.
Im Bankrecht und Finanzrecht zählt die Kanzlei italienische und ausländische Kreditinstitute sowie Investmentgesellschaften zu ihren Mandanten. Einige Mitarbeiter der Kanzlei haben darüber hinaus Erfahrung im Bereich der Zulassung von Wertpapieren in geregelten Märkten sowie bei Übernahme- oder Tauschangeboten in Italien und im Ausland gesammelt.
Die Kanzlei berät Mandanten im Steuerrecht in allen wichtigen nationalen und internationalen Sachverhalten rund um die Steuer, beispielsweise zur direkten und indirekten Besteuerung, außerordentlichen Transaktion, Betriebsübernahme und Restrukturierung. Weitere Dienstleistungen erhalten Mandanten bei Transfer Pricing, Angelegenheiten rund um die Umsatzsteuer, das steuerrechtliche Gerichtsverfahren und Tax-Due-Diligence-Prüfungen.
Auf dem Gebiet Baurecht und Immobilienrecht unterstützt die Kanzlei Mandanten bei jeglichen immobilienbezogenen Transaktionen (Erwerb oder Verkauf) sowie bei Fragen zu Immobiliengeschäften, die durch Fremdkapital oder Eigenkapital (Debt oder Equity Finance) finanziert sind. Des Weiteren beraten die Rechtsanwälte zu Vermietung, Asset Management, Bauauftrag, Bauentwicklung, Joint Venture, Immobilienfond, REIT (Real Estate Investment Trust), grenzüberschreitenden Investitionen und Outsourcing. Besondere Fachkenntnisse hat die Kanzlei in den Feldern des Real Estate Funding, Social Housing, Leasing und Sale-and-lease-back erworben.
Im Kartellrecht und Wettbewerbsrecht erhalten Mandanten vielfältige rechtliche Unterstützung in folgenden Bereichen gegenüber italienischen und ausländischen Behörden:
- bei Beweisaufnahme und Prüfung von Missbrauch marktbeherrschender Stellungen sowie bei der Bekanntmachung von Konzentrationsbeständen
- Vertretung von Mandanten vor der italienischen Wettbewerbsbehörde AGCM (Autorità Garante della concorrenza e del mercato) und der EU-Kommission (regionalen Verwaltungsgerichten, Staatsrat, europäischem Gerichtshof) sowie im sogenannten Private Enforcement des Wettbewerbsrechts
- Vertretung vor dem Gericht oder Schiedsgericht bei Forderung von Schadensersatz (auch: Schadenersatz)
- Bewertung der Antitrust Compliance, also der Verträglichkeit der getroffenen unternehmerischen Entscheidungen mit dem Wettbewerbsrecht
Die Kanzlei bietet einen umfassenden und kontinuierlichen Beratungsservice im Bereich der erneuerbaren und traditionellen Energiequellen und begleitet jede Phase der Finanzierung, Entwicklung und Übernahme von Projekten und Joint Ventures.
Die Kanzlei verfügt über umfassende Kenntnisse im Fachbereich Umweltrecht, insbesondere hinsichtlich der Abfallentsorgung, der Altlastenproblematik und der Haftung für Umweltschäden. Ferner bietet Agnoli e Giuggioli einen Beratungsservice für alle Projekte, die sich um Abfall drehen (von der Lagerung bis hin zur Entsorgung und Recycling). Darüber hinaus unterstützt die Kanzlei ihre Mandanten in Verfahren der Urbarmachung von verseuchten Stätten und Aufwertung von verseuchten Immobilien, in streitigen Verfahren und in Vertragsverhandlungen mit den zuständigen öffentlichen Behörden sowie bei Genehmigungsprozeduren umweltrechtlicher Natur (VIA, VAS, AIA, usw.) bezüglich akustischer oder magnetischer Emissionen.
Die Sozietät unterstützt Unternehmen in Konkurs- und Insolvenzverfahren. Außerdem erstellt sie einen Schuldentilgungsplan für Unternehmen.
Die Kanzlei bietet hochwertige praxisorientierte gerichtliche und außergerichtliche Unterstützung für Probleme im Arbeitsrecht, Gewerkschaftsrecht und Sozialversicherungsrecht. Insbesondere leistet sie einen Beratungsservice sowohl für Unternehmen als auch für Arbeitnehmer bei allen Problemen mit Arbeitsvertrag und Personal.
Agnoli e Giuggioli unterstützt im Verwaltungsrecht Auftraggeber bei der öffentlichen Ausschreibung – beispielsweise öffentliche Behörden bei der Abfassung von Ausschreibungen und in deren Durchführung – in allen Bereichen der öffentlichen Bauarbeiten und Dienste (Abfall, Energie, Wasser, Gas, Telekommunikation und Transport). Die Kanzlei vertritt Mandanten in streitigen (gerichtlichen und außergerichtlichen) Verfahren, die aufgrund von Ausschluss, Zuschlag oder infolge des Vertragsabschlusses eingeleitet wurden.
Die deutschsprachige Abteilung der Kanzlei (German Desk) steht sowohl Unternehmen aus deutschsprachigen Ländern zur Verfügung, die Handelskontakte in Italien suchen und in Italien investieren möchten, als auch italienischen Unternehmen, die sich den deutschsprachigen Märkten und hierbei vor allem Deutschland zuwenden. Die Mitarbeiter des German Desks sind Muttersprachler in Deutsch oder Italienisch und beraten ebenso in Englisch.
In enger Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Arbeitsrechtsberatern bietet das German Desk dem deutschsprachigen Mandanten zusätzlich Dienste im Rahmen der Finanz- und Lohnbuchhaltung an.
Die Kanzlei berät Mandanten umfassend zu den Rechtsgebieten Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Markenrecht und Patentrecht.
Bei Agnoli e Giuggioli ist Dr. Figini Leiter des German Desk und somit die zentrale Kontaktperson für alle Mandanten aus dem deutschsprachigen Raum. Er koordiniert den Rechtsservice, den deutsche Mandanten von den Anwälten der Kanzlei erhalten, und steht jederzeit als Berater zur Seite, um italienische rechtliche Sachverhalte auf Deutsch zu erläutern und so für die Mandantschaft verständlich zu machen. Dies erleichtert Kommunikation und Verstehen der Anliegen und Probleme ungemein und trägt dazu bei, optimale Lösungen für die ausländischen Klienten in Italien zu finden.
Schwerpunkte
Gesellschaftsrecht und Handelsrecht
Wollen Sie ein Unternehmen in Italien gründen oder sich mit einer Niederlassung in Italien vergrößern, steht Ihnen Matteo Figini als Ansprechpartner zur Verfügung. Alle Fragen im Gesellschaftsrecht, insbesondere zu den Besonderheiten im italienischen Recht und den Formen der Gesellschaft, werden Ihnen von Herrn Figini auf Deutsch beantwortet. Dazu gehören Fragen hinsichtlich:
- Gründung einer Gesellschaft in Italien, insbesondere der GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
- außerordentliche Transaktionen (Übernahme, Zusammenschluss, Fusion, Spaltung, Restrukturierung von Unternehmen)
- Rechtsstruktur des Unternehmens
- Regelung der Verhältnisse zwischen den Gesellschaftern
- Beratung zum Gesellschaftsvertrag, Satzung, Gewinnverteilung
- Arbeitnehmer und Arbeitsvertrag
- Agentur-und Maklerverträge
- Steuer
- Corporate Governance
Markenrecht und Patentrecht
Das Markenrecht sowie das Patentrecht sind dem Gewerblichen Rechtsschutz zuzuordnen und sollen das geistige Eigentum schützen. Fragen zu Themen wie Marke, Patent, vertrauliche Informationen im Betrieb, Industriegeheimnisse, Design, Urheberrecht, Software, Datenbanken und Domains werden hier beantwortet. Sie werden sowohl in der Phase der Gründung rechtlich von ihm beraten als auch in der Phase der Nutzung (Verwaltung von Marken- und Patentbeständen, Abfassung von Verträgen zur Nutzung von geistigen Eigentumsrechten wie zum Beispiel Franchisevertrag, Lizenzvertrag und Sponsoringvertrag).
Wollen Sie ein Unternehmen in Italien gründen oder sich mit einer Niederlassung in Italien vergrößern, steht Ihnen Matteo Figini als Ansprechpartner zur Verfügung. Alle Fragen im Gesellschaftsrecht, insbesondere zu den Besonderheiten im italienischen Recht und den Formen der Gesellschaft, werden Ihnen hier auf Deutsch beantwortet. Dazu gehören Fragen hinsichtlich:
- Gründung einer Gesellschaft in Italien, insbesondere der GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
- außerordentliche Transaktionen (Übernahme, Zusammenschluss, Fusion, Spaltung, Restrukturierung von Unternehmen)
- Rechtsstruktur des Unternehmens
- Regelung der Verhältnisse zwischen den Gesellschaftern
- Beratung zum Gesellschaftsvertrag, Satzung, Gewinnverteilung
- Arbeitnehmer und Arbeitsvertrag
- Agentur-und Maklerverträge
- Steuer
- Corporate Governance
Markenrecht und Patentrecht
Das Markenrecht sowie das Patentrecht sind dem Gewerblichen Rechtsschutz zuzuordnen und sollen das geistige Eigentum schützen. Fragen zu Themen wie Marke, Patent, vertrauliche Informationen im Betrieb, Industriegeheimnisse, Design, Urheberrecht, Software, Datenbanken und Domains werden Ihnen hier beantwortet. Sie werden sowohl in der Phase der Gründung rechtlich von ihm beraten als auch in der Phase der Nutzung (Verwaltung von Marken- und Patentbeständen, Abfassung von Verträgen zur Nutzung von geistigen Eigentumsrechten wie zum Beispiel Franchisevertrag, Lizenzvertrag und Sponsoringvertrag).
Rechtsgebiete
- Arbeitsrecht 50
- Gesellschaftsrecht 0
- Handelsrecht 0
- Immobilienrecht 0
- Prozessrecht 0
- Steuerrecht 0
- Vertragsrecht 0
- Zivilrecht 0
Bau- und Immobilienrecht
Auf dem Gebiet Bau- und Immobilienrecht unterstützt die Kanzlei „Agnoli e Giuggioli“ Mandanten bei jeglichen immobilienbezogenen Transaktionen (Erwerb oder Verkauf), sowie bei Fragen zu Immobiliengeschäften, die durch Fremdkapital oder Eigenkapital (Debt oder Equity Finance) finanziert sind. Des Weiteren beraten die Rechtsanwälte zu Mietrecht, Asset Management, Bauauftrag, Bauentwicklung, Joint Venture, Immobilienfond, REIT (Real Estate Investment Trust), grenzüberschreitenden Investitionen und Outsourcing. Besondere Fachkenntnisse besitzt die Kanzlei namentlich in den Feldern des Real Estate Funding, Social Housing, Leasing und Sale-and-lease-back.
Handels- und Wirtschaftsrecht (Wettbewerbs-/Kartellrecht)
Auch das Kartell- und Wettbewerbsrecht werden von der Kanzlei bearbeitet. Dabei vertritt sie ihre Mandanten gegenüber italienischen und ausländischen Behörden in den folgenden Bereichen:
• Beweisgewinnung und Prüfung von Missbrauch marktbeherrschender Stellungen, sowie Bekanntmachung von Konzentrationsbeständen
• Vertretung von Mandanten vor der italienischen Wettbewerbsbehörde AGCM (Autorità Garante della concorrenza e del mercato), der EG (u.a. Kommission, europäischer Gerichtshof), sowie im sogenannten Private Enforcement des Wettbewerbsrechts
• Vertretung vor Gerichten und Schiedsgerichten im Hinblick auf Schadensersatzforderungen
• Bewertung der Antitrust Compliance (Legalität der getroffenen unternehmerischen Entscheidungen nach dem Wettbewerbsrecht)
Umweltrecht (Energiewirtschaft)
Die Kanzlei berät Sie umfassend und kontinuierlich zu erneuerbaren und traditionellen Energiequellen. Jeder Schritt der Finanzierung, Entwicklung und Übernahme von Projekten und Joint Ventures wird durch unsere Kanzlei begleitet.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei haben weitreichende Kenntnisse im Fachbereich Umweltrecht, speziell in Bezug auf Abfallentsorgung, Altlastenproblematik und Haftung für Umweltschäden. Weiterhin umfasst der Beratungsservice der Kanzlei „Agnoli e Giuggioli“ auch alle Abfallprojekte (Lagerung und Recycling).
Sie möchten ein Verfahren zur Nutzbarmachung von verseuchten Grundstücken und einer Aufwertung von Immobilien durchführen? Die Kanzlei „Agnoli e Giuggioli“ übernimmt für Sie streitige Verfahren und die Vertragsverhandlungen mit den zuständigen öffentlichen Behörden. Zudem unterstützt Sie die Kanzlei im Hinblick auf Genehmigungsprozeduren umweltrechtlicher Natur (u.a. VIA, VAS, AIA), wie zum Beispiel bei akustischen oder magnetischen Emissionen.
Arbeitsrecht
Sie benötigen optimale, praxisorientierte, gerichtliche oder außergerichtliche Unterstützung bei Konflikten im Arbeits-, Gewerkschafts- und Sozialversicherungsrecht? Wenden Sie sich diesbezüglich an die Kanzlei „Agnoli e Giuggioli“. Sowohl Unternehmen, als auch Arbeitnehmer werden von der Kanzlei bei sämtlichen Problemen hinsichtlich Arbeitsverträge und Personal betreut.
Verwaltungsrecht
Im Verwaltungsrecht unterstützt „Agnoli e Giuggioli“ Behörden hinsichtlich öffentlicher Ausschreibungen nicht nur bei der Ausschreibungserstellung, sondern begleitet diese auch durch den Ausschreibungsprozess in allen Bereichen öffentlicher Bauarbeiten und Dienste, wie Abfall, Energie, Wasser, Gas, Telekommunikation und Transport. Zudem vertritt die Kanzlei Privatleute und Unternehmen in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren, die aufgrund von Ausschluss, Zuschlag oder infolge des Vertragsabschlusses eingeleitet wurden.
Gesellschaftsrecht
Alle Fragen im Gesellschaftsrecht, insbesondere zu den Besonderheiten im italienischen Recht und den Formen der Gesellschaft, werden Ihnen von Herrn Bracchi und sein Team in deutscher Sprache beantwortet. Das Team unterstützt Sie beispielsweise bei der Gründung oder Auflösung einer Gesellschaft in Italien. Auch außerordentliche Transaktionen (Übernahme, Zusammenschluss, Fusion, Spaltung, Restrukturierung von Unternehmen) führt das Team für Sie durch. Haben Sie Fragen im Hinblick auf die für Sie günstigsten Rechtsstruktur des Unternehmens? Auch dies kann unser Team kompetent beantworten. Weiterhin stehen wir Ihnen als Ansprechpartner bei der Regelung der Verhältnisse zwischen den einzelnen Gesellschaftern zur Verfügung und beraten Sie hinsichtlich Gesellschaftsverträge, Satzungen, Gewinnverteilungen, Arbeitnehmer und Arbeitsverträge, sowie Steuern und Corporate Governance.
Als Rechtsbeistand hilft unsere Kanzlei Unternehmen bei einem Konkurs- und Insolvenzverfahren weiter und erstellt zudem einen Schuldentilgungsplan für das betroffene Unternehmen.
Marken- und Patentrecht
Das Marken- sowie das Patentrecht gehören zum Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und sollen das geistige Eigentum schützen. Unser Team hat sich auch auf diese Rechtsgebiete spezialisiert und beantwortet Ihnen Fragen etwa zu den Themen Industriegeheimnisse, Designs, Urheberrechte, Marken, Patente, vertrauliche Informationen im Betrieb, Software, Domains und Datenbanken. Unser Team berät Sie sowohl in der Phase der Gründung als auch in der Phase der Nutzung (Verwaltung von Marken- und Patentbeständen, Abfassung von Verträgen zur Nutzung von geistigen Eigentumsrechten, beispielsweise Franchise- oder Lizenzverträge).
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