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Dr. Clemens Illichmann Salzburg

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Dr. Clemens Illichmann berät Sie u. a. bei Themen wie Unternehmensgründung, Erlangung der Staatsbürgerschaft, Verletzung des Urheberrechts, E-Commerce, Vertragsangelegenheiten, Immobilienkauf, Testament, Scheidung, Personenschaden und im Falle eines Strafverfahrens.

Herr Dr. Illichmann berät und betreut sowohl Privatleute als auch kleine und mittelständische Unternehmen in allen Bereichen des persönlichen und geschäftlichen Lebens.

Dr. Clemens Illichmann wurde 1971 in Salzburg geboren. Nach seiner Matura studierte er in Innsbruck und Salzburg Rechtswissenschaften; im Anschluss an die Gerichtspraxis promovierte er zu einem zivilprozessualen Thema. 2004 erfolgte die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Während seiner mehrjährigen Tätigkeit in einer Kanzleigemeinschaft konnte Herr Dr. Illichmann Erfahrung in den verschiedensten Rechtsbereichen sammeln. Das ermöglicht ihm die schnelle Einarbeitung auch in unbekannte Materien und Rechtsprobleme. Bei Bedarf führt der Rechtsanwalt die Beratung gern auch in Englisch durch.

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Dr. Clemens Illichmann Salzburg - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 15
  • Immobilienrecht 15
  • Inkasso 5
  • Vertragsrecht 15
  • Strafrecht 15
  • Verkehrsrecht 5
  • Vertragsrecht 10
  • Schadensersatz 10
  • Wirtschaftsrecht 5

Wirtschaftsrecht und Handelsrecht

Da sowohl Einzelunternehmer als auch mittelständische und große Unternehmen die Kanzlei mit ihrer Vertretung beauftragen, bilden das Wirtschaftsrecht und das Handelsrecht einen Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit. Herr Dr. Illichmann betreut Sie bei der Gründung und der Umgestaltung bzw. Umgründung und allenfalls auch bei der Auflösung bzw. Liquidation eines Unternehmens. In einigen Branchen ist neben den Gründungsformalitäten außerdem eine spezielle gewerberechtliche Genehmigung oder Erlaubnis erforderlich oder die zuständigen Behörden fordern die Einhaltung besonderer Auflagen. Das ist etwa im Transportrecht bzw. beim Betrieb einer Spedition der Fall. Neben den normalen Vorschriften aus dem Verkehrsrecht müssen die Ruhezeiten der Fahrer eingehalten und nachgewiesen werden. Werden gebührenpflichtige Straßen befahren, ist eine entsprechende Maut zu entrichten.

 

Verwaltungsrecht

Dr. Clemens Illichmann vertritt seine Mandanten auch im allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht wie beispielsweise bei der Einholung von einer speziellen Genehmigung, Bewilligung und Zulassung im geschäftlichen und privaten Bereich oder auch im Fremdenrecht (Erlangung der Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltstitel).

 

Wettbewerbsrecht

Da heute in nahezu allen Wirtschaftsbereichen ein hoher Konkurrenzdruck besteht, spielt das Wettbewerbsrecht (UWG) in der täglichen Praxis eine wichtige Rolle. Gern berät Sie der Jurist über die möglichen rechtlichen Schritte gegen einen Konkurrenten, der ein Urheberrecht oder Markenrecht verletzt hat oder unerlaubt ein Patent verwendet. Da in der Regel ein schnelles Handeln erforderlich ist, sollte neben dem eingeleiteten Wettbewerbsverfahren zusätzlich einstweiliger Rechtsschutz (einstweilige Verfügung bzw. Vorkehrung) beantragt werden.

 

Internetrecht

Auch das Internetrecht gewinnt an Bedeutung in Zeiten, in denen fast jede Firma über einen Internetauftritt mit einer eigenen Internetdomain verfügt oder gar die Geschäfte mit den Kunden über das Internet abwickelt. Das Domainrecht spielt hier eine wichtige Rolle. Der Geschäftsverkehr (sog. E-Commerce) wird durch das E-Commerce-Gesetz geregelt. Während private Verkäufer die Rechte der Käufer weitgehend beschränken können, müssen gewerbliche Händler die bekannten Verbraucherrechte (Konsumentenschutz) auch im Internet wahren. So ist der Konsument über sein Recht zum Widerruf oder Rücktritt vom Vertrag zu informieren. Ebenso wie beim Kauf in einem normalen Geschäft ist der Verkäufer bei einem Mangel zur Nachbesserung oder Neulieferung verpflichtet.

 

Arbeitsrecht

Doch nicht nur die Beziehung zu Kunden, sondern auch zu den eigenen Angestellten und Beschäftigten wird durch Verträge bestimmt. Das Arbeitsrecht in Verbindung mit dem jeweiligen Arbeitsvertrag regelt das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und die wichtigsten Fragen wie die Höhe der Entlohnung, den Urlaubsanspruch oder besondere Pflichten des Arbeitnehmers. Lassen sich Auseinandersetzungen, zum Beispiel nach einer Abmahnung, Kündigung, Entlassung oder in Sachen Abfertigung nicht außergerichtlich beilegen, vertritt Sie der Rechtsanwalt vor dem zuständigen Arbeits- und Sozialgericht. Setzt ein Unternehmen Außendienstmitarbeiter und Handelsvertreter ein, ist neben dem Arbeitsrecht auch das Handelsvertreterrecht von Bedeutung. Regelmäßig gibt es nämlich bei Vertragsende Streitigkeiten über die Höhe der Ausgleichszahlung (Ausgleichsanspruch). Diese Zahlung erhält der Vertreter dafür, dass er die Marke bekannt gemacht und im besten Fall den Kundenstock vergrößert hat.

 

Vertragsrecht

Rechtliche Auseinandersetzungen können jedoch häufig bereits im Vorfeld vermieden werden. Das Vertragsrecht bietet Ihnen die Möglichkeit, nahezu jeden Vertrag des privaten Lebens, aber natürlich auch umfangreiche geschäftliche Vereinbarungen weitestgehend nach Ihren individuellen Vorstellungen zu gestalten.

Selbst wenn man auf die Vertragsgestaltung keinen Einfluss hat, etwa als Kunde einer Bank bei einem Darlehensvertrag oder Kreditvertrag, sollte man im Zweifel vorab die Vertragskonditionen durch einen Rechtsanwalt, der sich im Bankenrecht auskennt, überprüfen lassen.

 

Liegenschaftsrecht und Immobilienrecht

Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei ist das Liegenschaftsrecht oder Immobilienrecht. Hierunter fallen zunächst einmal alle Rechtsgeschäfte, durch die ein Grundstück übertragen wird. Das kann ein Immobilienkaufvertrag, aber auch eine Schenkung sein oder ein Übergabevertrag, der einen Fruchtgenuss oder eine Leibrente beinhaltet. Herr Dr. Illichmann vertritt Sie bei den Vertragsverhandlungen und gegenüber den Verwaltungsbehörden. Wird ein Grundstück bewirtschaftet, etwa durch ein Mietshaus, ergeben sich daraus vielfältige Fragen aus dem Mietrecht. Der Rechtsanwalt vertritt sowohl Mieter als auch Vermieter und kennt damit beide Seiten. Um Streitigkeiten möglichst auszuschließen, gestaltet er für Sie einen Mietvertrag, der auch vor Gericht Bestand hat. Soll die Miete erhöht werden, vertritt Dr. Clemens Illichmann Sie in dem Verfahren vor der zuständigen Schlichtungsstelle. Außerdem steht er Ihnen für Fragen zu einer Kündigung, bei Auseinandersetzungen über die Durchführung von Schönheitsreparaturen oder mangelhafter Benutzbarkeit des Objekts und in einem etwaigen Räumungsverfahren zur Verfügung.

 

Erbrecht

Der Rechtsanwalt wird ferner von Menschen konsultiert, die ihre eigene Rechtsnachfolge regeln wollen oder die sich bei einem Erbfall übergangen fühlen und nun ihren Pflichtteil geltend machen möchten. Das Erbrecht bietet Ihnen zum Beispiel mit einem Testament, einer Schenkung auf den Todesfall  oder einem Erbvertrag vielfältige Möglichkeiten für eine individuelle Gestaltung. Bei einem großen Vermögen sollte aus steuerlichen Gründen eine Teilübertragung bereits zu Lebzeiten in Erwägung gezogen werden (Übergabevertrag oder Übergabsvertrag). Bei einem Übergabsvertrag wird  in der Regel eine Liegenschaft von den Eltern noch zu Lebzeiten an die Kinder überschrieben, jedoch das Fruchtgenussrecht (das Recht an der Nutzung) allerdings zurückbehalten, wodurch außer dem Übergang des Eigentumsrechtes sich faktisch nichts an der Situation ändert. Durch diese weitsichtige Vorsorge können massiv Steuern gespart werden. Möchten Sie nicht nur das Schicksal Ihres Vermögens, sondern auch ihr eigenes regeln, bietet sich eine Patientenverfügung oder eine sogenannte Vorsorgevollmacht an. Damit können Sie bereits jetzt verbindliche Entscheidungen für Ihre Betreuung und medizinische Versorgung für eine Zeit treffen, zu der Sie eventuell nicht mehr dazu in der Lage sind.

 

Familienrecht

Auch im Eherecht und Familienrecht ist oftmals eine Vorsorge zu treffen. Beispielsweise ein Ehepakt bei Eheschließung, durch welchen im Voraus eine Regelung über das Vermögen der Eheleute getroffen wird. Auch die Adoption des unehelichen Kindes durch den Vater, verschafft diesem die gleichen Rechte wie einem Vater eines ehelichen Kindes. Herr Dr. Illichmann vertritt seine Mandanten auch, wenn das Zusammenleben der Ehegatten nicht mehr möglich ist und eine Ehescheidung unmittelbar bevor steht. Hier ist auf eine einvernehmliche und schnelle Lösung bedacht zu nehmen und die Vermögensaufteilung und allfälliger Unterhalt zu regeln. Sollte dies nicht möglich sein, ist ein gerichtliches Ehescheidungsverfahren durchzuführen. Auch sollte der Rechtsanwalt konsultiert werden, wenn es beim Unterhalt zu Rückständen gekommen ist, welche sodann schnell und wirksam eingefordert werden können.

 

Schadensersatzrecht und Gewährleistungsrecht

Die Kanzlei vertritt Sie außerdem bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Schadensersatzrecht und Gewährleistungsrecht. Letztgenanntes regelt die Folgen einer Schlechterfüllung eines Vertrages, etwa bei einem Bauvertrag bzw. Bauträgervertrag (Baurecht)die mangelhafte handwerkliche Ausführung oder bei einem Kaufvertrag die Lieferung einer fehlerhaften Kaufsache. Schadensersatz sieht das Gesetz dagegen nicht nur bei Verträgen, sondern auch nach einer unerlaubten Handlung vor. Häufigster Fall ist der Verkehrsunfall. Wurde neben einem Sachschaden außerdem ein Personenschaden verursacht, hat der Geschädigte einen Anspruch auf Schmerzensgeld und einen Ersatz für seinen Verdienstausfall. Des Weiteren sieht das Gesetz Schadensersatz für ärztliche Kunstfehler im Arzthaftungsrecht (Ärztehaftpflicht) und im Produkthaftungsrecht für Schäden durch fehlerhafte Produkte vor. Sind Versicherungsunternehmen involviert, übernimmt der Rechtsanwalt auf Wunsch die gesamte Schadensregulierung für den Versicherungsnehmer oder das Unternehmen.

 

Strafrecht

Schließlich vertritt Herr Dr. Illichmann die Beteiligten in einem möglichen Strafverfahren. Nicht nur der Angeklagte, sondern auch die Geschädigten einer Straftat haben das Recht, einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Sie können als Privatbeteiligte (Nebenkläger) am Prozess teilnehmen. Daneben vertritt der Rechtsanwalt auch im Verwaltungsstrafrecht, somit in Verwaltungsstrafverfahren wie beispielsweise bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) oder gegen gewerberechtliche Normen.

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