Christopher Sprung - aus Frankfurt am Main, Deutschland auf rechtsanwalt.com
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Christopher Sprung

Rechtsanwalt Christopher Sprung berät Sie zu allen Fragen rund um den Asylantrag, die Einbürgerung oder die Aufenthaltsgenehmigung.
وکیل کریستوفر اسپورنگ به شما در مورد تمام سوالات مربوط به درخواست پناهندگی، حق اقامت یا مجوز اقامت توصیه می کند.

Sprung spricht fließend Englisch und Farsi (Persisch), die er bei Bedarf als Korrespondenzsprachen anwenden kann.

Insbesondere Mandanten aus dem arabischen Raum zählen daher immer wieder zur Klientel der Kanzlei.

Außerberuflich ist Herr Sprung ehrenamtlich im humanitären und menschenrechtlichen Bereich aktiv.

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Christopher Sprung - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Ausländerrecht 50
  • Verwaltungsrecht

Ausländerrecht/Verwaltungsrecht

Das Ausländerrecht gehört zum öffentlichen Ordnungsrecht und Verwaltungsrecht, das im Kern die Einreise und den Aufenthalt regelt. Gegenstände des Ausländerrechts können auch Anordnungen und Bestimmungen über Niederlassung, Erwerbstätigkeit, Integration, Steuern und soziale Sicherung sein sowie Themenschwerpunkte wie Aufenthaltsgenehmigung (in den Formen Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsberechtigung, Aufenthaltsbewilligung und Aufenthaltsbefugnis), Arbeitsgenehmigung, Zuwanderungsgesetz, Abschiebung, Staatsangehörigkeit, Asyl, Einbürgerung, doppelte Staatsbürgerschaft oder Kontingentflüchtlinge.

Nach dem geltenden Ausländergesetz benötigt nahezu jeder Ausländer eine Aufenthaltsgenehmigung vom örtlichen Ausländeramt, die ihm bescheinigt, dass er sich aus einem gesetzlich anerkannten Grund in Deutschland aufhält. Herr Sprung begleite Sie bei den verschiedensten Problemkonstellationen, beginnend mit der Ersteinreise bis zur Einbürgerung nach langjährigem Aufenthalt und sozialer Integration. Er leitet beispielsweise Schutzmaßnahmen gegen eine bevorstehende Abschiebung ein. Ebenso berät er Sie gerne, wenn Sie mit der Erteilung Ihrer Aufenthaltserlaubnis Schwierigkeiten haben, und setzt Ihre Interessen – wenn nötig – auch vor dem Verwaltungsgericht durch.

Der Volljurist klärt Streitigkeiten mit der Ausländerbehörde wie zum Beispiel um Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis), Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Ausweisung, Abschiebung, Einbürgerung. Herr Sprung prüft für seine Mandanten die rechtlichen Voraussetzungen nach dem Aufenthaltsgesetz und vertritt ihre Interessen gegenüber der Behörde. Ebenso dürfen Sie eine kompetente Rechtsberatung zum Zuwanderungsgesetz, Staatsangehörigkeitsgesetz und Freizügigkeitsgesetz erwarten.

Im Zusammenhang mit einer Arbeitsgenehmigung für Ausländer setzt sich Rechtsanwalt Christopher Sprung auch mit der Agentur für Arbeit auseinander. Wenn Sie von einer Abschiebung oder Abschiebungsandrohung betroffen sind, können Sie Herrn Sprung als Rechtsbeistand in Anspruch nehmen. Er wird Widerspruch gegenüber der Behörde oder Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht für Sie erheben. Bei Problemen um Asylantrag, Asylverfahren oder Duldung ist der Jurist ebenso ein kompetenter Ansprechpartner.قانون خارجی بودن بخشی از قانون نظم عمومی و قانون اداری است که اساسا ورود و اقامت را تنظیم می کند. مقررات قانون بیگانه همچنین می تواند مقررات و مقررات مربوط به استقرار، اشتغال، ادغام، مالیات و امنیت اجتماعی و موضوعات اصلی مانند اجازه اقامت (در فرم اقامت، مجوز اقامت، اجازه اقامت و اجازه اقامت)، اجازه کار، قانون مهاجرت، اخراج، تابعیت، پناهندگی، تابعیت، دو برابر شهروندی یا پناهندگان احتمالی

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Vita

Christopher Sprung wurde 1955 geboren und studierte nach der Hochschulreife an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz Rechtswissenschaften mit den Schwerpunkten öffentliches Recht und Handelsrecht. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er im Landgerichtsbezirk Koblenz. Seit 1986 ist er als Rechtsanwalt zugelassen.
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Akbar

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24. August 2021

Super Anwalt gibt’s nicht so wie er

Akbar

Abschiebung Ausweisung

Rated 5,0 out of 5
12. Oktober 2019

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt sprung,

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt ,am 6.6.1997 bin ich nach deutchland gekomm exsact in lutherstad wittenberg sachen anhalt als fussballer also ich hatte ein vertrag fuer 2 jahre;im april 1998 habe ich geheiratet mit ein deutschen frau also ich musste mein aufenthalt tauchen aber leider mein beziehung koennte nicht lange dauern nur 18 monaten und dannach musst ich scheiden lassen und das war im jahr 2001 dazwischen ich hatte ein unbefristet arbeitserlaubnis aber ich koennte damit nicht arbeiren weil mein passe war bei der ausslander behoerde bis 2008 bin ich in straf gefängnis gelandet in berlin ein strafe fur 28 monaten gefaelschte papiere nach 16 monaten habe nach mein antrag habe ich ein halbe strafe bekomm und da musste ich des land verlassen mit ausweisung…. mein frage. habe ich den recht wieder nach deutschland oder eu lander nach zu reisen nach mein ausweisung oder nicht.? beim allem respekt mein cousin wohnt in frankfurt wenns um ihre kosten geht ich kann sofort zahlen

Mit freundlichen Grüßen

marref

Christopher Sprung

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