Christian Thies - aus Wolfsburg, Deutschland auf rechtsanwalt.com
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Christian Thies

Rechtsanwalt Christian Thies bietet Ihnen eine umfassende Rechtsberatung etwa zu den Themen Arbeitsverhältnis, Erbschaft, Ehescheidung, Vertragsgestaltung oder Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall.

Er verfügt über gute Kenntnisse in Englisch und über Grundkenntnisse in Französisch.

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Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Erbrecht 0
  • Familienrecht 0
  • Verkehrsrecht 0
  • Vertragsrecht 0

Familienrecht

Christian Thies ist Ihr Ansprechpartner für das Familienrecht. Dieses Rechtsgebiet erfordert im Allgemeinen sehr viel Fingerspitzengefühl, da hier über sensible familiäre Themen verhandelt wird. Entscheiden sich etwa die Eheleute für eine Scheidung, zieht das weitreichende Konsequenzen nach sich. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn gemeinsame Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind und für diese ein gemeinsames Sorgerecht der Ehepartner besteht. Dann muss geklärt werden, bei welchem Elternteil die Kinder ab sofort leben werden, wer zu welchem Anteil für ihren Unterhalt aufkommt und in welchem Umfang dem Elternteil, bei dem die Kinder in Zukunft nicht wohnen werden, ein Besuchsrecht eingeräumt wird.

Gemeinsame Finanzen sind in dieser Situation oft ein weiterer Streitpunkt. Ist eine Partei berechtigt, von der anderen Unterhalt zu verlangen? Wem wird die gemeinsame Ehewohnung zugesprochen? Christian Thies führt mit Ihnen gemeinsam eine Vermögensauseinandersetzung durch und ist dabei stets bemüht, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Dadurch bleiben nicht nur die Kosten für den Mandanten überschaubar. Auch ist es möglich, durch eine außergerichtliche Konfliktbeilegung einer weiteren familiären Zerrüttung vorzubeugen.

Erbrecht

Im Erbrecht befasst sich Rechtsanwalt und Notar Thies sowohl mit der lebzeitigen Gestaltung der Erbfolge unter Berücksichtigung rechtlicher und steuerlicher Aspekte als auch mit der Geltendmachung und Abwehr von Erbanspruch und Pflichtteilsanspruch. Besonders schwierig ist oftmals die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, da hier mehrere Erben nebeneinander vorhanden und so Unstimmigkeiten zumeist vorprogrammiert sind. Weitere Tätigkeitsbereiche im Erbrecht sind die Testamentsvollstreckung, die Beratung des Erblassers bei der Überschreibung von Immobilien und sonstigen Vermögen zu Lebzeiten, die Nachfolgeplanung für Inhaber und Gesellschafter von Unternehmen sowie die Gestaltung von Testament oder Erbvertrag, insbesondere unter der Berücksichtigung erbschaftssteuerlicher Gesichtspunkte.

Ein wichtiger Aspekt in diesem Zusammenhang ist die Altersvorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung sowie die sogenannte Patientenverfügung. All diese Verfügungen sollen sicherstellen, dass im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls der Wille des Verfügenden umgesetzt wird, auch wenn dieser sich wegen der Schwere der Erkrankung nicht mehr zu äußern vermag. Zugleich wird dadurch gewährleistet, dass Angehörige oder Freunde und nicht Dritte in wichtige Entscheidungen mit eingebunden werden.

Grundstücksrecht

Im Grundstücksrecht befasst sich Rechtsanwalt und Notar Christian Thies mit praktisch allen Fragen rund um das Grundstück, also Kauf und Verkauf von Grundstücken, Belastung mit Grundschuld, Hypothek, Vorkaufsrecht et cetera, mit Maklerrecht, Recht der grundstücksverwaltenden Gesellschaften, Immobilienfonds, erbrechtlicher Nachfolgeregelung, sowie mit der Restitution von Grundstücken. Christian Thies berät und unterstützt Sie bei der Abwicklung Ihres Grundstückskaufvertrags. Sowohl bei Grundstücksvorhaben Ihres Unternehmens als auch beim Erwerb oder der Veräußerung Ihrer privaten Immobilie können eine Vielzahl rechtlicher Probleme und Fragestellungen auftreten, bei deren Lösung Sie Rechtsanwalt und Notar Thies unterstützt oder auch außergerichtlich und gerichtlich vertreten kann.

Verkehrsrecht

Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht durch Rechtsanwalt Christian Thies erstreckt sich über die Bereiche Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Im Bereich des Zivilrechts geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadenersatz. Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, bei einem durch einen Verkehrsunfall erlittenen Personenschaden einen Schadensersatzanspruch in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber dem Versicherer geltend zu machen und durchzusetzen.

Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Dem betroffenen Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, seinen Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen. Einige Handlungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten, so zum Beispiel Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und so weiter. Auch ein Mandant, der ein Problem hat, bei dem Straf- und Verkehrsrecht zusammentreffen, wird von Herrn Thies kompetent beraten und betreut.

Arbeitsrecht

Der Schwerpunkt Individualarbeitsrecht erweist sich als sehr umfassend. Rechtsanwalt und Notar Christian Thies befasst sich mit Beratungen in Angelegenheiten wie Kündigungsschutzverfahren, Scheinselbständigkeit oder befristetes Arbeitsverhältnis. Auch Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber hinsichtlich Arbeitszeit, Gehalt, Entgeldfortzahlung, Tantiemen und Zulagen sind Gegenstand der an ihn herangetragenen Mandate. Beide Parteien sind sich häufig über die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten nicht einig. Wird ein Arbeitsvertrag vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses vorausschauend gefertigt oder überprüft, kann das Entstehen von Problemen zu einem nicht unerheblichen Teil vermieden werden. Gerade die Beendigung von Arbeitsverhältnissen gestaltet sich in einer Vielzahl von Fällen nicht störungs- und konfliktfrei, so dass es unerlässlich ist, dem ratsuchenden Arbeitgeber oder Arbeitnehmer Lösungswege aufzuzeigen, die nicht zwangsnotwendig und ausschließlich, wenn nötig, dann aber gleichwohl vor dem Arbeitsgericht gefunden werden können.

Christian Thies unterstützt Sie bei der Vorbereitung einer Kündigung oder aber der Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer erfolgten Kündigung, eines eventuellen Aufhebungsangebotes sowie auch bei der Formulierung eines Abwicklungsvertrages unter Berücksichtigung von sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Problempunkten. Große praktische Erfahrungen durch langjährige Tätigkeit auf dem gesamten Gebiet Arbeitsrecht führen zu einer kompetenten und sorgfältigen Beantwortung rechtlicher und taktischer Verfahrensfragen durch Herrn Thies in dem für Arbeitgeber und Arbeitnehmer empfindlichen Gebiet Arbeitsrecht.

Forderungseinzug (Inkasso)

Nach einer erfolgten Mahnung und Ablauf der Zahlungsfrist beauftragen Sie die Kanzlei Thies mit dem Forderungseinzug (Inkasso). Dann werden Ihre Forderungen in regelmäßigen Abständen überwacht und mit entsprechendem zeitlichen Abstand und in Absprache mit Ihnen weitere Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt. Ihr Schuldner wird in jedem Stadium des Verfahrens die Möglichkeit zur Zahlung (gegebenenfalls in Raten) haben und das gegen ihn gerichtete Verfahren beenden können. Grundsätzlich werden alle Geldeingänge sofort auf ein von Ihnen angegebenes Konto überwiesen. Daneben werden Sie über alle wesentlichen Schritte während des Inkassoverfahrens informiert.

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Vita

Christian Thies wurde 1953 in Demmin in Mecklenburg-Vorpommern geboren. Nach einem zweijährigen Dienst bei der Bundeswehr studierte er an der Universität Hamburg Rechtswissenschaften. Herr Thies wurde 1981 zur Anwaltschaft zugelassen. Die Ernennung zum Notar erfolgte 1985.

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Christian Thies

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