Carlos Baño León - aus Alicante, Spanien auf rechtsanwalt.com
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Privat: BUFETE BAñO LEóN – CBL LAWYERS – CBL ANWALTSKANZLEI Zum Kanzleiprofil

Carlos Baño León

Rechtsanwalt Carlos Baño Leon berät seine Mandanten unter anderem zu Themen, die im Zusammenhang stehen mit Inkasso, dem Handelsvertrag, dem Grundstücksrecht, der Straftat oder dem Arbeitsvertrag.

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Carlos Baño León - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Handelsrecht
  • Privatrecht (Zivilrecht)
  • Strafrecht
  • Wirtschaftsrecht

Privatrecht und Kaufrecht (Zivilrecht)

Das Zivilrecht ist das Grundgerüst einer jeden Rechtsordnung. Dort sind grundlegende Regeln normiert und Alltagssituationen geklärt. Das spanische Privatrecht ist für einen Ausländer nicht unbedingt in allen Facetten nachvollziehbar. Droht Ihnen beispielsweise eine Zwangsvollstreckung oder möchten Sie selbst Forderungen einziehen (Inkasso)? Gibt es rechtliche Unstimmigkeiten in Bezug auf bestehende Verträgen oder eine Erbschaft? In diesen Fällen ist es ratsam, einen fachkundigen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Rechtsanwalt Carlos Baño Leon berät Sie in Situationen, in denen Sie mit dem spanischen Recht in Kontakt kommen und eine Rechtsberatung sinnvoll ist.

Handelsrecht und Wirtschaftsrecht (Internationales Recht)

Das Handelsrecht wird auch gemeinhin als Sonderprivatrecht bezeichnet, da die Grundnormen aus dem Zivilrecht teils nur leicht modifiziert und auf den Handel angepasst sind. In diesem Fachgebiet werden Fällen bearbeitet, die unter anderem mit Handelsverträgen verbunden sind. Zudem spielen in diesem Rechtsbereich auch das Bankrecht und das Versicherungsrecht eine tragende Rolle.

Rechtsanwalt Carlos Baño Leon hilft Handelsgesellschaften bei der Durchsetzung ihres Rechts. Auch viele deutsche Unternehmen gehören zum Mandantenkreis des Rechtsanwalts, denn diese exportieren häufig nach Spanien oder führen Investitionen in diesem Land durch. Die damit verbundene potenzielle Problematik ist seit 30 Jahren eines der wichtigsten Fachbereiche der Kanzlei.

Beim internationalen Handel kollidieren das inländische und das ausländische Handelsrecht, meist ist unklar welches Recht zur Anwendung kommt und wo die Gerichtsbarkeit liegt. Geht es um die Ausarbeitung von einem Handelsvertrag, um offene Forderungen aus Warenverkauf oder Handelsschuldzahlungen oder aber um das Urheberrecht und Patente? Rechtsanwalt Carlos Baño Leon steht seinen Klienten bei allen Unklarheiten rund um diesen Rechtsbereich beratend zur Seite. Er beantwortet seinen Mandanten Fragen in Bezug auf das spanische Handelsrecht sowie den Internationalen Handel und berät sie von Beginn des Rechtsstreits an bis hin zur Urteilsvollstreckung.

Immobilienrecht

Das spanische Immobilienrecht enthält, wie auch das deutsche Immobilienrecht, im Kern das Grundstücksrecht sowie grundstücksgleiche Rechte. Geregelt werden alle Einzelheiten, die sich bei einem Verkauf oder Kauf von Liegenschaften oder Immobilien ergeben können. Aber auch beim Bau von Immobilien kann ein Bauschaden oder Baumangelschaden entstehen, aufgrund dessen mögliche Forderungen gegen das Bauunternehmen durchzusetzen sind. Da die Immobilie selbst Grundlage jeder wirtschaftlichen Betätigung ist, ist eine lückenlose Beratung entscheidend. Bei Rechtsanwalt Baño Leon sind Sie aufgrund seiner langjährigen Erfahrung als Rechtsberater in besten Händen und können sich auf eine kompetente Rechtsberatung verlassen. Auch in diesem Rechtsbereich suchen gerade deutsche Immobilienkäufer die Hilfe des Rechtsanwalts auf, der sie umfassend über ihr Vorhaben und ihre rechtliche Situation aufklärt.

Arbeitsrecht

Nach der Immobilie als wirtschaftlich wichtigem Ausgangspunkt sind die Arbeitnehmer für das Funktionieren eines Unternehmens unerlässlich. Arbeitsvertrag, Tarifvereinbarung, Gehaltspfändung, Kündigung, Urlaub oder Krankheit sind nur einige Teilbereiche aus dem Arbeitsrecht, mit denen sich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber auseinandersetzen müssen. Welche Regelungen und gesetzliche Vorschriften das spanische Recht in diesem Zusammenhang aufweist, kann Ihnen Carlos Baño Leon näherbringen und Sie darüber hinaus umfassend beraten.

Strafrecht

Das Strafrecht sanktioniert rechtswidriges Verhalten und gibt damit zugleich Verhaltensvorschriften für das Miteinander vor. Unterschiede zwischen den Strafrechtnormierungen der einzelnen Staaten liegen meist in Höhe der zu zahlenden Strafe oder in der Härte der Strafe vor.

Im spanischen Recht finden Sie die Ausführungen zum Strafrecht im Código Penal, dem spanischen Strafgesetzbuch. Erweiterte Regelungen und Zusätze bieten Nebengesetze wie das Enjuiciamiento Criminal (Strafprozessordnung) oder das Enjuiciamiento Penal (Gerichtsverfassungsgesetz). Herr Baño Leon und seine Mitarbeiter stehen Ihnen zur Seite, sollten Sie sich mit dem spanischen Strafrecht auseinandersetzen müssen.

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Vita

Carlos Baño Leon wurde 1956 in Alicante geboren und studierte sowohl dort als auch in Valencia Rechtswissenschaften. Seit über dreißig Jahren ist der Jurist in Spanien unter anderem für deutsche Mandanten tätig. Dabei erstreckt sich sein Tätigkeitsgebiet von Alicante über Denia, Altea und Javea bis hin zu Benissa, Benidorm, Villajoyosa, Torrevieja und Orihuela, von Palma de Mallorca bis nach Madrid.

Dank seiner dreißigjährigen Erfahrung als Anwalt, seiner internationalen Ausrichtung sowie seines Kenntnisreichtums ist Rechtsanwalt Carlos Baño Leon in der Lage, komplizierte menschliche und wirtschaftliche Verhältnisse fachgerecht zu deuten und zu bearbeiten und so Gerechtigkeit für seine Mandanten zu erreichen.

Der Rechtsanwalt unterhält Mitgliedschaften in folgenden Vereinigungen:

  • Union Internationale des Avocats
  • Asociación Hispano-Alemana des Juristas
  • Asociación del Derecho Laboral
  • Asociación des Derecho Médico.

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Carlos Baño León

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