Björn Bachirt
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Kein Anwalt des Vertrauens im Wohnungseigentumsrecht
1. Sache Beschlussanfechtung: Fehlende Angebote. Urteil: Einberufung einer Eigentümerversammlung durch den Verwalter und Vorlage der Angebote zum Beschluss. Verwalter setzte das Urteil nicht um, erstellte die Jahresabrechnung mit aufgehobenem Beschluss und ließ sich entlasten. RA Bachirt ignorierte unsere Mitteilung und Zusendung der Unterlagen zwecks Beschlussanfechtung der Jahresabrechnung und ließ die Frist verstreichen. Nachdem die 1.Sache am Gericht lag, auf Empfehlung von RA Bachirt die 2. Sache, Antrag stellen: Trennung der Garagen von der WEG. Antrag wurde abgelehnt. RA Bachirt gab die Beschlussanfechtung zum Gericht. Einige Wochen später nahm RA Bachirt ohne Information die Beschlussanfechtung vom Gericht zurück. Auf unsere Nachfrage, diese Mitteilung: Wir müssen die Sache anders angehen. Dazu erhalten Sie ein Schriftstück an den zuständigen Verwalter. Mehrmaliges nachfragen wurde ausweichend beantwortet. Bis heute warten wir auf dieses Schriftstück.
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Björn Bachirt
50667 Köln
Deutschland
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