Bert Upmann
Rechtsanwalt Bert Upmann bearbeitet hauptsächlich Fälle aus den Bereichen Baurecht und Architektenrecht, Immobilienrecht und Maklerrecht, Versicherungsrecht, Wohnungseigentumsrecht sowie Zwangsvollstreckungsrecht und Inkasso.
Bei der Bearbeitung der insbesondere zivilrechtlichen Mandate kann Rechtsanwalt Upmann auf einen reichen Erfahrungsschatz zurückgreifen. Routiniert und engagiert setzt sich der Jurist für Ihr Recht ein. Dabei ist er auf stetige Erreichbarkeit, schnelle Mandatsbearbeitung und auf eine auch für den Mandanten einfach verständliche Rechtsberatung bedacht.
Die Kanzlei
Die Kanzlei Dr. Maug und Mücke ist auf den Gebieten Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Baurecht und Immobilienrecht, Architektenrecht sowie Erbrecht, Familienrecht und Strafrecht tätig.
Die in den 20er-Jahren gegründete Kanzlei wurde 1980 durch Rechtsanwalt Martin Mücke in dritter Generation vom Vater übernommen. Die alteingesessene Sozietät mit einem weiteren Büro in Werther/Westfalen konnte seither ihren Aufgabenbereich stetig vergrößern. Besonders in der Betreuung mietrechtlicher Mandate besitzt die Kanzlei Dr. Maug & Mücke eine lange, erfolgreiche Tradition.
Trotz einer ausgeprägten Regionalisierung des Mietrechtsmarktes bearbeitet Dr. Maug & Mücke Rechtsprobleme nicht nur in Westfalen, sondern bundesweit.
Das Kanzleiteam besteht inzwischen aus vier Rechtsanwälten und einer Rechtsanwältin. Herr Rechtsanwalt Mücke übt zugleich das Amt des Notars aus, so dass hierdurch auch die notarielle Betreuung unserer Kunden gewährleistet ist.
Mit ihren Fachgebieten verfügt die Kanzlei über ein know-how, das einen „generellen Service rund um das Eigentum” ermöglicht: von der Beratung im vorvertraglichen Bereich der Vertragsgestaltung bis zur zielorientierten Durchsetzung des Mandanteninteresses vor Gericht.
Kompetente Kauf- und Grundstücksübertragungsverträge, die den Bedürfnissen der ständig betreuten Mandantschaft Rechnung tragen, gehören ebenso zum Tätigkeitsschwerpunkt der Praxis, wie die dezidierte Ausgestaltung letztwilliger Verfügungen und Erbverträge, gerade auch zur Verminderung steuerlicher Belastungen der Erben.
Durch engagierte, ehrenamtliche Tätigkeiten fördert die Kanzlei neue Entwicklungen auf dem Gebiet des Haus-, Wohnungs-, und Grundeigentumsrechtes. Vor allem die Mandantschaft profitiert von diesem Engagement durch einen regen fachlichen Informationsaustausch zwischen den Berufsgruppen. Somit kann dem rechtlichen Problem mit juristischem Fachwissen und vor allem praktischen Kenntnissen begegnet werden.
Selbstverständlich hat es mit den vorstehend skizzierten Tätigkeiten nicht sein Bewenden. Besonders geschätzt wird von der Mandantschaft die umfassende Betreuung als zentraler juristischer Ansprechpartner in allen relevanten Rechtsgebieten; mit anderen Worten: Den Mandanten rechtlich kompetent, vor allem aber zielstrebig und schnell in sämtlichen Fragen zu betreuen, ist die realistische Zielsetzung der Kanzlei Dr. Maug & Mücke.
Rechtsgebiete
- Architektenrecht 50
- AGB-Recht 0
- AGB-Recht 0
- Immobilienrecht 0
- Inkasso 0
- Wohnungseigentumsrecht 0
Immobilienrecht
Beim Immobilienrecht handelt es sich um einen Oberbegriff für die folgenden Rechtsgebiete: Mietrecht (Wohnraummietrecht und Geschäftsraummietrecht), Wohnungseigentumsrecht, Grundstücksrecht, Maklerrecht, Zwangsversteigerungsrecht und Baurecht. Rechtsanwalt Upmann ist dabei insbesondere im Grundstücksrecht Ihr rechtlicher Ansprechpartner. Dieses Rechtsgebiet umfasst Erwerb (Kauf, Übertragung zu Lebzeiten, Übertragung im Wege des Erbrechts, Schenkung, Erbbaurecht, Vormerkung), Belastung (Grundschuld, Hypothek, Dienstbarkeit, Reallast), Nutzung (Miete, Pacht, kostenfreie Überlassung) und Veräußerung von Grundstücken als auch die Planung (Bebauungsplan, Vorhabensplan und Erschließungsplan) und Bebauung von Grundstücken sowie die Einwirkungen Dritter auf Grundstücke. Rechtsanwalt Upmann ist auch der Umgang mit Grundbuchamt und Katasteramt überaus vertraut (Grundbuch, Grundbuchauszug, Flurkarte).
Zwangsvollstreckungsrecht und Inkasso
Bert Upmann hat einen weiteren Arbeitsschwerpunkt im Zwangsvollstreckungsrecht. Er setzt Ihre Forderung durch und macht sie gegebenenfalls gerichtlich geltend. Im Zweifel muss auch vollstreckt werden, häufig im Ausland. Das alles bedarf vorab eingehender Prüfung, denn sonst droht neben dem Ausfall der Forderung der Anfall weiterer Kosten. Der Rechtsanwalt begleitet Sie bei der Forderungsbeitreibung von der Mahnung bis zur Zahlung. Insbesondere beantragt er einen Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid, beauftragt einen Gerichtsvollzieher, erhebt Zahlungsklage, wirkt auf eine eidesstattliche Versicherung hin und vollstreckt in Grundstücke (Zwangsversteigerung). Außerdem lässt er gegebenenfalls das Bankkonto oder das Arbeitseinkommen des Schuldners pfänden.
Fachanwaltschaft für für Baurecht und Architektenrecht
Sind Sie Bauunternehmer oder Handwerker oder Projektentwickler oder Bauträger, so steht Herr Upmann Ihnen im privaten Baurecht zur Verfügung. Er prüft Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, für Sie verhandelt er und formuliert Ihren Bauvertrag, Ihren Subunternehmervertrag oder Ihren Architektenvertrag. Er steht Ihnen zur Seite, wenn der Bauablauf gestört wird, sei es durch einen erkennbaren Mangel oder durch Bauverzögerung oder bei Meinungsverschiedenheiten über die Vergütung. Natürlich hilft er Ihnen auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor Gericht, wenn denn alle vorherigen Einigungsbemühungen gescheitert sind.
Ihnen steht Herr Upmann auch in Fragen des öffentlichen Baurechts zur Verfügung. Für Sie löst Herr Upmann dabei routiniert die wiederkehrenden Fragen der Baugenehmigung, des Vorbescheides, des Baunachbarrechts, des Bebauungsplans. Kommt es bei Ihrem Bauvorhaben zu Problemen mit dem Immissionsschutzrecht, dem Fachplanungsrecht, Naturschutzrecht, Abgabenrecht, Erschließungsbeitragsrecht, Denkmalschutz oder dem Sanierungsrecht, haben Sie in Rechtsanwalt Upmann einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite. Das öffentliche Baurecht umfasst die Gesamtheit der rechtlichen Regelungen, die sich auf die Zulässigkeit und die Grenzen, die Ordnung und die Förderung der Errichtung von baulichen Anlagen sowie auf die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Anlagen beziehen.
Sprachen:
- Deutsch
Vita
Rechtsanwalt Bert Upmann wurde am 13. 04.1973 in Bielefeld geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er im Jahre 1996 das erste juristische Staatsexamen und im Jahre 1999 das zweite Staatsexamen.
Seit dem 01.05.1999 ist Bert Upmann als Rechtsanwalt zugelassen.
Seit 2006 ist Herr Upmann auch Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.
Die ehrenamtliche Tätigkeit als Vorsitzender des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereins Werther/Westfalen e.V., die im Jahre 1999 begann, trägt zur umfassenden Praxiserfahrung des Rechtsanwaltes im Immobilienrecht bei.
Uninformiert
Amüsante Argumente, oberflächlich, dick aufgetragen, die auf geringes Interesse an Recherche/ Informationen, die mit wenig Zeitaufwand hätten erfolgen können,
schliessen lassen.
Menschlichkeit gibt es nicht mehr
die finanziellen Sorgen anderer Menschen sind egal, es geht einzig und allein um sein Profit. Seelig kalt
nunspürensiediemachtdersozialenNetze
Ein sehr kaltherziger unsymphatischer Mensch der für sein Erfolg nichts und niemand kennt
Sehr aufmerksam und fleissig
Ich hatte Herrn Upmann einen Auftrag gegeben und er hatte meine Sache behandelt in einer sehr professionellen und aufmerksamen Art. Ich wuerde ihn unbedingst wieder weitere Auftraege geben. Er is vertrauenswert und sehr persoehnlich