Andreas Wehner - aus Fulda, Deutschland auf rechtsanwalt.com
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Andreas Wehner

Herr Rechtsanwalt Wehner ist seit dem Jahre 1995 Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Fachanwalt für Familienrecht. Weiterhin vertritt dieser Sie in steuerrechtlichen Angelegenheiten sowie mietrechtlichen Auseinandersetzungen. Herr Wehner ist zudem ausgebildeter Mediator und Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Familienrecht, Arbeitsrecht und Mediation im Deutschen Anwaltsverein.

Aufgrund der umfangreichen praktischen Erfahrung aus einer Vielzahl familienrechtlicher und arbeitsrechtlicher Mandate innerhalb der letzten 12 Jahre und aufgrund der ständigen fachspezifischen Fort- und Weiterbildung ist Herr Wehner sehr bewandert in familienrechtlichen Angelegenheiten (Trennungsangelegenheiten, Scheidung und Scheidungsfolgesachen) sowie im arbeitsrechtlichen Bereich (Individual- sowie Kollektivarbeitsrecht) tätig. Die Übernahme von Mandanten in diesen Fachgebieten macht etwa 90 % der anwaltlichen Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Wehner aus.

 

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Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Betriebsverfassungsrecht 0
  • AGB-Recht 0
  • Familienrecht 0
  • Kündigungsschutzrecht 0
  • Mediation 0
  • Mietrecht 0
  • Steuerrecht 0
  • AGB-Recht 0

Steuerrecht

Im Steuerrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Wehner bei Problemen mit Ihrem Steuerbescheid zur Seite. Er führt die Korrespondenz mit dem zuständigen Finanzamt, um im Ergebnis Ihre Steuerlast zu mindern. Als Rechtsbeistand vertritt er Mandanten im Rechtsbehelfsverfahren und legt Einspruch gegen einen Steuerbescheid ein. Wenn das Einspruchsverfahren nicht zum gewünschten Erfolg führt, übernimmt Rechtsanwalt Wehner das Finanzgerichtsverfahren, um die Mandanteninteressen durchzusetzen. Insbesondere können sich Differenzen ergeben mit dem Finanzamt über einen Bescheid zu Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Grundsteuer oder Gewerbesteuermessbetrag und Grundsteuermessbetrag. Der Volljurist wird Ihre steuerrechtlichen Probleme einer adäquaten Lösung zuführen. Sie können sich gleichfalls an ihn wenden bei Fragen um Einheitswertbescheid, Mehrwertsteuer, Vermögenssteuer und Aussetzung der Vollziehung von fälligen Steuern jeder Art.

Mietrecht

Die große Mehrheit der Bevölkerung befindet sich entweder in der Position des Mieters oder des Vermieters. Kaum ein anderes Rechtsgebiet wirft für so viele Menschen konkrete oder allgemeine Fragen auf, zum Beispiel zu Themen wie Mietvertrag, Kündigung, Zeitmietvertrag oder Staffelmietvertrag, Nachvermietung, Untervermietung, Mieterhöhung, Betriebskosten, Schönheitsreparaturen, Tierhaltung, Mängelbeseitigung, Mietminderung oder Kaution. Das Wohnraummietrecht wird durch eine enorme Fülle einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen reguliert, die im Sinne eines sozialen Mietrechts den Schutz des Mieters vor dem Verlust der Wohnung und damit der vertrauten Umgebung und engeren Heimat bewirken sollen. Für den vermietenden Eigentümer ergeben sich hieraus vielfach einschneidende Einschränkungen der freien Verfügbarkeit seines Immobilieneigentums. Diese juristische Ausgangslage birgt einen erheblichen Beratungsbedarf für Vermieter und Mieter.

Mediation

Herr Wehner bietet neben der rechtlichen Beratung auch Mediationssitzungen in Konfliktfällen an. Besonders erfolgreich ist die Mediation im Bereich Familienrecht. Bei Fragen zu Ehescheidung, Ehevertrag oder Unterhaltszahlungen lassen sich gemeinsam oft dauerhafte Lösungen erarbeiten. Auch im Erbrecht ist eine Mediation sinnvoll, beispielsweise bei Problemen innerhalb einer Erbengemeinschaft oder zur Regelung der Unternehmensnachfolge. Auch bei Konflikten im Arbeitsrecht werden durch Mediation gute Erfolge erzielt. Hier werden oft sehr schnell einvernehmliche Lösungen gefunden. In Deutschland gewinnt das Mediationsverfahren mehr und mehr an Bedeutung. Mit großem Erfolg wird es schon seit vielen Jahren in anderen Ländern, vor allem in den USA angewandt. Die Mediation bezieht beide Parteien gleichermaßen ein und führt in der überwiegenden Anzahl der Fälle zu einer für beide Seiten sinnvollen und akzeptablen Lösung. Sie findet üblicherweise in vielen Rechtsbereichen Anwendung, welche die Möglichkeit flexibler und individueller Lösungen bieten.Fachanwalt Familienrecht

Ehe und Familie sind die wichtigsten Grundlagen des Gemeinschaftslebens. Sie stehen deshalb nach Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz unter dem besonderen Schutz des Staates. Der Bereich Familienrecht umfasst eine Vielzahl von Beratungs- und Gestaltungsmöglichkeiten. Zu den Schwerpunkten der anwaltlichen Tätigkeit Herrn Wehners innerhalb des Familienrechts gehören Ehescheidung, Sorgerecht für ein gemeinschaftliches Kind, Umgangsrecht des nichtbetreuenden Elternteils, Kindesunterhalt (Alimente), Vermögensauseinandersetzung, Lebenspartnerschaftsrecht, Ehegattenunterhalt, Versorgungsausgleich, Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht, insbesondere der Zugewinnausgleich, Abstammung, Vaterschaftsanfechtung, vertragliche Gestaltungen, Verknüpfungen zum Gesellschaftsrecht und Steuerrecht.

Daneben stellt das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein umfassendes Betätigungsfeld für den Rechtsanwalt dar. Viele Paare einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wollen vorab ihre gemeinsamen Lebensbereiche umfassend regeln, zum Beispiel durch einen gemeinsamen Mietvertrag, gegenseitige Vollmachten, Auskunftsrecht bei ärztlicher Behandlung, erbrechtliche Absicherung, vertragliche Regelung bei gemeinsamen Darlehen.

Fachanwalt Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst sowohl alle Rechtsfragen, die den Arbeitnehmer als Einzelnen betreffen, als auch die Interessen der Belegschaft eines Unternehmens, die in der Regel durch den Betriebsrat, den Personalrat oder eine Mitarbeitervertretung wahrgenommen werden. Rechtsanwalt Wehner vertritt in arbeitsrechtlichen Fragen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Im Individualarbeitsrecht, welches das einzelne Arbeitsverhältnis betrifft, geht es vorrangig um die Voraussetzungen und Folgen einer Kündigung. Der erfahrene Rechtsanwalt informiert Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und vertritt Sie in einem arbeitsrechtlichen Prozess vor Gericht. Sollte Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten worden sein, ist eine anwaltliche Beratung vor dem Abschluss unbedingt anzuraten. Denn in der Regel hat eine solche Vereinbarung zur Folge, dass eine Sperrfrist bei der Arbeitsagentur ausgelöst wird und Sie eine Zeit lang keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Doch nicht nur wenn ein Arbeitsvertrag beendet worden ist, sondern auch während eines laufenden Arbeitsverhältnisses kann eine Beratung notwendig sein. Rechtsanwalt Wehner berät Sie zum Beispiel zu einem Abänderungsvertrag, zum Mutterschutz oder zum Schwerbehindertenrecht.

Das kollektive Arbeitsrecht regelt dagegen das Verhältnis zwischen Belegschaft und Arbeitgeber. Bei einer umfangreichen und in der Regel langwierigen Tarifverhandlung finden Sie in Rechtsanwalt Wehner genau den richtigen Ansprechpartner. Beratungsbedarf besteht aber vor allem bei Betriebsübergang oder Betriebsänderung durch Stilllegung oder Verlegung. Damit geht meist auch ein massiver Stellenabbau einher. Auf Wunsch wirkt Rechtsanwalt Wehner an einer Betriebsvereinbarung mit und setzt Mitwirkungsrechte durch. Er vertritt Sie sowohl außergerichtlich als auch in einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung.

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Vita

Andreas Wehner wurde 1962 in Fulda geboren. Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Das anschließende Rechtsreferendariat leistete Herr Wehner im Oberlandesgerichtsbezirk Frankfurt am Main. Der Jurist wurde 1992 zur Anwaltschaft zugelassen. Nach erfolgreicher Qualifikation wurde Rechtsanwalt Herr Wehner von der zuständigen Rechtsanwaltskammer befugt, die Bezeichnungen “Fachanwalt für Arbeitsrecht” und “Fachanwalt für Familienrecht” zu führen.

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Andreas Wehner

Am Alten Schlachthof 6
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