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Andreas Waldmann
Gerbergasse 1
4001 Basel
Basel-Stadt
Schweiz
Kontaktdetails
Telefon: +41 61 2695085 Telefax: +41 61 2695050 Nachricht senden Rückruf anfordern Route berechnen
WALDMANN PETITPIERRE - RECHTSANWÄLTE & NOTARE
Zur KanzleiÜber Andreas Waldmann
- Erbrecht
- Gesellschaftsrecht
- Immobilienrecht
- Notarsachen
- Steuerrecht
Fachanwaltschaften
- Fachanwalt SAV Erbrecht
Fachanwalt Erbrecht
Rechtsanwalt Waldmann berät des Weiteren individuell im Erbrecht. Dieses regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschein, Verlassenschaftsabhandlung und Pflichtteil sind wesentliche Bereiche des Erbrechts, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht. Da das Erbrecht die Summe der Rechte und Pflichten darstellt, die dem Erben mit dem Erbfall aus der Erbschaft erwachsen, kommt es nicht selten zu lang andauernden Auseinandersetzungen. Infolgedessen sollte eine anwaltliche Beratung bereits frühzeitig erfolgen, um die gewünschten Anordnungen baldig zu treffen. Wenden Sie sich daher rechtzeitig an Rechtsanwalt Andreas Waldmann.
Notarsachen
Ein Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Waldmann liegt bei den Notarsachen. Hier wird er insbesondere dann tätig, wenn eine Beurkundung eines Rechtsgeschäftes oder die Beglaubigung einer Unterschrift notwendig ist. Eine notarielle Beurkundung ist etwa bei der Errichtung eines Testamentes wichtig, bei einer Eintragung ins Grundbuch sogar unverzichtbar. Rechtsanwalt Waldmann unterstützt Sie etwa bei der Beurkundung von Grundstückskaufvertrag, Wohnungskaufvertrag, Dienstbarkeitsvertrag, Testament, Erbvertrag, Ehevertrag und einer GmbH-Gründung.
Grundstücksrecht und Immobilienrecht
Ein weiteres Fachgebiet Herrn Waldmanns liegt im Grundstücksrecht und Immobilienrecht. Mit dem Begriff Grundstücksrecht oder Liegenschaftsrecht ist das Recht der unbeweglichen Sachen gemeint. Eine unbewegliche Sache ist in diesem Sinne etwa ein Grundstück. Andreas Waldmann begleitet Sie beim Kauf, Verkauf oder der Übereignung eines Grundstückes durch Schenkung. Wichtig ist dabei immer die Eintragung im Grundbuch. Herr Waldmann beantwortet Ihnen ebenso alle Fragen zu den grundstücksgleichen Rechten, zu denen etwa das Erbbaurecht zählt. Außerdem berät und vertritt er Sie bei der Belastung eines Grundstückes, etwa durch eine Hypothek oder eine Grundschuld. Nutzungsrechte wie Nießbrauch oder Wegerecht zählen ebenfalls in den Arbeitsbereich des Juristen.
Gesellschaftsrecht
Im Gesellschaftsrecht ist Rechtsanwalt Waldmann behilflich bei der Suche nach der richtigen Gesellschaftsform, der Abfassung von Gesellschaftsverträgen, der Vertretung von Geschäftsführern und Gesellschaftern, der Vereinbarung und Überprüfung von Wettbewerbsverboten oder der Regelung von Nachfolgeklauseln. Daneben ist er in der Kanzlei für handelsrechtliche und wettbewerbsrechtliche Fragen zuständig (Abfassung einer Konkurrenzklausel, wettbewerbsrechtlicher Anspruch et cetera).
Steuerrecht
Ein weiterer Schwerpunkt ist das Steuerrecht. Herr Waldmann berät insbesondere individuell zu Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Vermögensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung, Grundsteuer, Grunderwerbsteuer und allen anderen Steuerarten. Er wird für Sie im Rechtsbehelfsverfahren und Finanzgerichtsverfahren tätig. Das Steuerrecht umfasst eine fast unbegrenzte Anzahl von Gesetzen. Da sich auf dem Gebiet des Steuerrechts die wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen ständig verändern, vermag nur jemand mit umfangreicher Sachkenntnis die immer komplexer werdende Materie zu beherrschen. Neben den Steuergesetzen existiert noch eine immense Zahl an Einzelverordnungen und Steuerurteilen, die sich täglich erweitern. Auch werden häufig konkrete Fragen zu den Schlagworten Steuerfahndung, Steuerprüfung, Kontrollmitteilung, Selbstanzeige und anderen schwierigen Themen gestellt, die Rechtsanwalt Andreas Waldmann durch fachkundige Beratung zu einem gewünschten Ergebnis führt.
Vita
Andreas Waldmann wurde 1948 in Ostrava im heutigen Tschechien geboren. Nach der Matura studierte er zunächst mehrere Semester Maschinenbau an der Technischen Hochschule, bevor er von 1968 bis 1972 an der Universität Basel Rechtswissenschaften studierte. Die anschließenden Volontariate absolvierte er unter anderem am Zivil- und Appellationsgericht in Basel.
1975 erhielt er sein Advokaturpatent sowie 1982 die Zulassung zum Notar. Danach gründete er zunächst seine eigene Kanzlei in Basel, ehe er 1983 zur Advokatur Waldmann Faesch & Partner wechselte. 2007 absolvierte er den neu geschaffenen Fachanwaltslehrgang für Familienrecht beim Schweizerischen Anwaltsverband (SAV).
Außerberuflich ist Andreas Waldmann seit 2007 Honorarkonsul der Tschechischen Republik, mit dem Ziel die Entwicklung der außenwirtschaftlichen, verkehrstechnischen, juristischen, kulturellen und wissenschaftlichen Beziehungen zwischen Tschechien und der Schweiz zu fördern. Ferner ist er Mitglied der Freisinnig-Demokratischen Partei der Schweiz (FDP), der Schweizerischen Anwaltskammer, der Notarkammer und mehrerer gemeinnütziger Organisationen.
Er spricht fließend Englisch und Tschechisch, die er bei Bedarf als Korrespondenzsprachen anwenden kann.
Sprachen
- Deutsch